Der Kinematograph (January 1909)

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Der Klnematogranh Düsseldorf No. 109. Salons auf der Wilhelmstrasae jetzt versucht wird, verdient«^ den Bestimmungen enthalten, persönlich haiteer, der Richter. volle Unterstützung, denn es wird damit einer dring¬ lichen Forderung der Erziehungswissen¬ schaft genügt, die in jüngster Zeit mit vielem Nachdruck erhoben worden ist. Gestern Montag hielt Kand.-lng. Georg Weis« einen Vortrag über moderne Grossindustrie. Zunächst gab er in grossen Zügen ein Bild von der Ent¬ wickelung des Wirtschaftslebens, besprach die hervor¬ stechendsten Merkmale des Maschinenzeitalters und knüpfte daran Schlussfolgerungen, über deren Berechtigung zwar im Lager der Volkswirtschaftler noch nicht Uebereinstimmung besteht, die aber lebhaft besprochen werden. An das Ge¬ hörte schloss sich die Vorführung eines grossen Eisenhütten¬ werkes in lebenden Photographien, ebenso eines grossm Sägewerkes, wobei man den ganzen Arbeitsgang, vom Fällen der Bäume, Abfahren, Flössen, bis zur Aufstapelung der Bretter verfolgen konnte. Das ist eben der Vorteil vor den tot bleibenden Lichtbildern, dass der Kinematograph alles in lebendigster Wirklichkeitstreue zeigt. Und dass das einstige störende Flimmern hat beseitigt werden können. Es wäre sehr erwünscht, wenn solche Vortragsabende fort¬ gesetzt würden. Noelimak Buss- und Bettag. Die Oberpräsidial-Verord¬ nung für die Rheinprovinz vom 22. November 1 907. wonach am Buss- und B'Utag sowie am Karfreitag theatralische Vorstellungen und Schaustellungen — auch kinemato- graphische Vorstellungen — verboten sind, und die am 1. .Januar 1908 in Wirksamkeit treten sollte, scheint von den Polizeibehörden verschiedenartig gehandhabt worden zu sein. Tatsache ist, dass in einigen Städten ohne be¬ sondere Schwierigkeit den Kinematographentheat rn die Erlaubnis zu Vorstellungen an diesem Tage erteilt wurde, während ande « . die sich an das Verbot nicht störten, eine Polizeistrafe in Aussicht gestellt wurde. Dies ist auch in den meisten Fällen geschehen, indem den betreffenden Unternehmern Protokolle von 30 Mk zugestellt wordmi sind. Die meisten von ihnen haben gute liene zum bösen Soiel gemacht und haben die Ordnungsstrafe entrichte*. Andere dagegen wollen die Sache auf gerichtlichem Wege aus¬ tragen und stützen sich auf das mehrfach erwähnte Kammer¬ gerichtsurteil, das vor einiger Zeit einen Kinematographen- besitzer wegen dieser Uebertretung freigesprochen hat. Auf alle Fälle ist die ganze Angelegenheit trotz der neuesten Verordnung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz nicht klipp und klar. In Düsseldorf z. B. hat die Auslegung derselben von seiten der Ortspolizeibehörde am Buss- und Bettage zu sonderbaren Vorkommnissen geführt. Während sechs Kinematographentheater ihre Pforten geöffnet hatten und der Bedeutung des Tages entsprechend ein ernstes Programm vorführten, erging es dem Besitzer des Biograph am Wehrhahn, der ebenfalls nur ernste .Sachen auf dein Spielplan hatte, für die Uebertretung des Verbots nicht so gut. Sein Theater erfreute sieh gerade eines guten Besuches, da erschien der Bezirks-Polizeikommissar mit einigen seiner Leute und befahl die Schliessung und Räumung des Lokals. Alles Bitten und Flehen des Besitzers war umsonst, selbst der Hinweis auf die andern Düsseldorfer Kinematographen¬ theater. die doch ungestört spielen dürften, fruchtete nichts. Es blieb bei der Schliessung. Dem Unternehmer ist da¬ durch ein grosser Schaden entstanden. Das schönste bei der Sache ist. dass eine Filiale des letzteren auf der Friedrich- strasse ungestört Vorstellungen geben konnte. Wo bleibt da der oberste Grundsatz des preussischen Staates: Gleiches Recht für alle! Der hinkende Bote in Gestalt zweier .Straf¬ protokolle zu je 30 Mk. Hess nicht lange auf sich warten. Der geschädigte Besitzer legte hiergegen Berufung ein. In der Schöffengerichtssitzung am 13. Januar wurde vom Richter die Strafe für beide Vergehen zusammen auf 20 Mk. ermässigt. Das Urteil nimmt Bezug auf die Polizeiverfügung vom 7. November 1908, wonach auch Kinematographen¬ theater am Buss- und Bettage geschlossen bleiben müssen. Unzwe^tfoiheft äbi eine Lücke in der Auslegung der bbtreffen- die ungleiohmnssige Behandlung der verschiedenen Unter¬ nehmen für ein Unrecht, er sei aber in dieser Beziehung an die in Rede stehende Verfügung gebunden. Wie man hört, will der Bestrafte die Stadt Düsseldorf auf gericht liehem Wege für den ihm entstandenen Schaden verant¬ wortlich machen. Ob die anderen, von der Schliessung nicht betroffenen Kinematographenbesitzer gegen die ihnen auferlegte Polizeistrafe ,on je 30 Mk. gerichtlich ebenfalls vorgegangen sind oder sie ruhig bezahlt haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Es ist dringend nötig, dass die un¬ sicheren Verhältnisse in der Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Kinematographentheater ani Buss- und Bettage in geordnetere Bahnen geführt werden. t. Deutsche Lielithilil-Gesellsehaft Kueharski & Co.. Berlin Charlottenhurg. Die Firma teilt mit. dass Herr Stanislaus Kueharski am I. Nov. 1908 aus der Gesellschaft ausge¬ schieden ist. Alle Aktiven und Passiven sind auf den bis¬ herigen Mitinhaber. Herrn Julius Lachmann, übergegangen Direktor S. Brieger erhielt Prokura. Die Firma übernahm die Berliner Vertretung für das bekannte Fabrikhaus Heinr. Ernemano. A.-G., Dresden, deren Erzeugnisse sich durch Dauerhaftigkeit l>esanders auszeichnen. ltastenburg (Ostpreussen). Die Stadtpolizei-Verwal- tung will jetzt auch Lustbarkei ssteuem von den Gast¬ wirten erheben, die in ihren Lokalen .Spielautomaten auf- gestellt Italien. Der Staatsanwalt im Kinematographeiitheuter. Vor der Strafkammer zu Freilierg i. Sa. natte sich, wie uns unser h-Mitarbeiter schreibt, der Kinematographenbesitzer Bir kender aus Mannheim wegen Vergehens gegen die Sittlich¬ keit (§ 184 des St. G. B.) zu verantworten. Bei einer kine- matographischen Vorstellung in Ross wein i. Sa. sollte Birkender der Anklage zufolge unzüchtige Darstellungen gebracht haben. Um sieh selbst von der von B. behaupteten Harmlosigkeit der Sache zu überzeugen, verfügte sieh Staatsanwalt, die 5 Richter und der Verteidiger unter Führung des Angeklagten naeli einem Freiborger Kim- rnatographen-Salon. wo alsbald die gefährlichen Bilder ad oeulos demonstriert wurden. Der richterliche Besuch im ..Kino" brachte dem Angeklagten keinen Nutzen, als man von dem kleinen Ausflug nach dem Gerichtssaal zurückgekehrt war. hatten sich die Richter ihre Meinung bereits gebildet. B. erhielt 100 Mark Geldstrafe ln-zw 20 Tage Haft, der beanstandete Film wmrde konfisziert Programme, Budapest. Andrässv- Cinema Bilder- Galerie. (Andräsv üt 27). Bes u. Dir.: Karl Geiszier & Xav: Geschäfts!.: Schwarz). Programm ab 16. .Jan,: An¬ sicht ,on Messina vor dem Erdbeben; Die Vorzeichen des Erdbebens; Messina nach dem Erdbelien: Rettung»- Aktion; Vercingetorix, historisches Drama aus dem Leben der Gallier: Jagd mit Falken; Der kleine Däumling; Waffen-Wahl: Die Rüstung des Kommandeurs; Tamburinen-Fabrikation: Die Stiefmutter; Der kleine Bäekerjunge: Affäre Steinheil II. und III. Teil; Des Kindes Herz. Budapest. Julius Fönves ,, Venus“ Kine ma-Unternehmungen. Programm ab 18. Jan.. Das Schulschiff ..Bretagne“; Gestörtes Familienfest; Der Liebestrank (Drama); Die Geschichte einer Uhr; Weih¬ nachtstraum; Die Dorfschöne (Drama); Der excentrisehe Amerikaner; Die Braut des Zollbeamten; Messina, vordem Erdbelien. nach den» Erdbeben und die Rettungsaktion; Die letzten Tage von Pompeji; Der Pferdehandel (Drama); Frau als Droschkenkutscher.