Der Kinematograph (May 1909)

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No. 124. Der Kinematogranh — Düsseldorf. führung von Aufnahmen erreicht werden. Dieser Verein arbeitet mit jeder Firma, die sieh an ihn wendet, und seine Tätigkeit ist ausschliesslich gemeinnützig. Doch auch für den Absatz der von ihm vermittelten und redigierten Auf¬ nahmen will der Verein sorgen. Er will die üffentliehe Meinung nach Möglichkeit beeinflussen, guten Vorführungs¬ stoff. der schon jetzt vorhanden ist, l>egutachten und emp¬ fehlen sowie den Absatz durch Zusammenfassung aller interessierten Kreise organisieren. Aueh ein** Sammlung wertvoller und seltener Aufnahmen (Archiv) will er anlegen und dadurch der Chronik und Kulturgeschichte inen Dienst erweisen. Mitglied dieses Vereins kann jeder werden, der sich ver¬ pflichtet. seinen Zwecken und Zielen nicht zuwiderzuhandeln. Nun, endlich wären wir so weit, die Fabrikanten stehen nicht mehr allein da. In ihr Ermessen ist es jetzt gegeben, einwandfreien Vorführungsstoff herzustellen. Be¬ reits jetzt zeigt sich in den höheren Kreisen eint kaum be¬ merkbare aber bedeutsame Bewegung, erfüllt von vor¬ nehmem. al»er durchaus volksfreundlichen, her/.haften Be¬ streben. Auch die Gebildeten beginn *n. sich für die Kine¬ matographie zu interessierAi und ihre tätige Mithilfe in ihren Dienst zu stellen. Ein neuer Weg tut sich auf für den, der mit der Zeit fortschreiten will. Alfred Heinz e. Das deutsche Patentgesetz. Mitgeteilt vom Patentbureau H u. W. Pataky, Berlin SW, Leipzigerstrasse 112. in. Die Vorteile der Vorprüfung werden nach deutschem Recht noch dadurch erhöht, dass ein erteiltes Patent nach fünf Jahren überhaupt unanfechtbar wird, eine Gesetzes¬ bestimmung, die in den Ländern des Anmeldesystems immerhin Iiedenklich wäre. Der mit dem Anmeldesystem erzielte Vorteil des so¬ fortigen Schutzes der Erfindung wird nach deutschem Recht mit dem Vorprüfungssystem dadurch verbunden, dass bereits mit der Bekanntmachung der Anmeldung ein einst¬ weiliger, durch die nachfolgende Patenterteilung bedingter Schutz erteilt wird. Das Patenterteilungsverfahren wird eingeleitet durch die Anmeldung. Die Anmeldung ist der schriftliche, an keine Bedingung geknüpfte Antrag auf die Erteilung eines Patents fim eine Erfindung. Er muss den zu schützenden Gegenstand genau bezeichnen und in einer Anlage die Erfindung so besch-eiben, dass hiernach die Benutzung der Erfindung durch andere Sachverständige möglich erscheint. Für jede Erfindung muss eine besondere Anmeldung eingereicht werden. Diese Bestimmung wird nach der Praxis des deutschen Patentamts, wie sie von ihm selbst in einer Reihe von Grundsätzen normiert ist. dahin verstanden, dass der Inhalt der Anmeldung durch einen patent¬ fähigen Erfindungsgedanken zusamraengehalten werden muss. Die Einheitlichkeit kann hiernach auch dann an- nommen werden, wenn mehrere Lösungen einer Aufgabe ansprucht werden, sofern die Erfindung in dem diesen Lösungen gemeinschaftlichen technischen Gedanken er¬ kannt wird, oder wenn mehrere Ausbildungen der Erfin- findung beansprucht werden, die sich voneinander ent¬ weder durch die besondere erfinderische Ausführung ein¬ zelner Merkmale oder durch die Hinzufügung neuer Merkmale unterscheiden, sofern diese Merkmale mit dem Haupt¬ erfindungsgedanken in wesentlichem Zusammenhang stehen. Dagegen ist die Einheitlichkeit insbesondere dann aus¬ geschlossen. wenn mehrere Neuerungen beansprucht werden, deren Verbindung miteinander keine Erfindung ist. In der Verbindung kann eine Erfindung nur dann liegen, wenn durch sie ausser der Summe der Einzelwirkungen eine be¬ sondere Wirkung erzielt wird. Die Einheitlichkeit ist auch dann ausgeschlossen, wenn mehrere Neuerungen nicht unter einem gemeinschaftlichen technischen, sondern nur einem wirtschaftlichen Gesichtspunkte zusammengesetzt werden können, z. B. unter dem. dass sie an derselben Maschine, bei demselben Verfahren oder zu demselben Zweck ver¬ wendbar sind. Nach diesen Grundsätzen ist es möglich, in einer Anmeldung auf dreierlei: Verfahren. Einrichtung und Er¬ zeugnis. Patentschutz zu '»eanspruchen, sofern sie nur sämtlich neu sind und technisch zusammengehören. Dies ist in anderen Ländern, wo das Erfordernis der Einheitlich¬ keit der Erfindung strenger ausgelegt wird, z. B. den Ver¬ einigten Staaten von Nordamerika, nicht möglich. Die Anmeldung ist zu richten an das Patentamt in Berlin. Das Patentamt ist eine einheitliche, dem Reichsamt des Innern unmittelbar untergeordnete Reichsbehörde. An seiner Spitze steht ein Präsident. Die Mitglieder des Patent¬ amts' sind teils rechtskundige, teils technische. Für die einzelnen Funktionen des Patentamts sind besondere Ab¬ teilungen gebildet. Abteilungen für die Patentanmeldung, eine Abteilung für die Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit oder auf Zurücknahme vor Patenten und die den Anmelde¬ abteilungen im Instanzenzug übergeordneten Abteilungen für Beschwerden. Die Anmeldeabteilungen entscheiden in der Besetzung mit mindestens drei Mitgliedern, von denen zwei technische sein müssen, die Nichtigkeitsabteilung und die Beschwerdeabteilung in der Besetzung von zwei rechts¬ kundigen und drei technischen Mitgliedern. Anmelde¬ abteilungen gibt es zur Zeit 10, Beschwerdeabteilungen 2. Insgesamt hatte das Patentamt am 1. April 1906 167 Mit¬ glieder, davon 28 rechtskundige. Hierbei sind allerdings auch die in den drei Abteilungen für Warenzeichen und in der Anmeldestelle für Gebrauchsmuster beschäftigten mit¬ gezählt. ] CgSflggTf Aus der Praxis || CsSBgg)]! Neue Kino - Theater. Schneidemühl. Gebr Dietze eröffneten Posener Strasse 15 einen Kino-Salon (Theater lebender Photographien). — Strassburg i. Eis. Kosmos-Kinematograph. Heiligenlichtergasse. — Breslau. Kino „Weltspiegel“, Renschestr. 29. — Bruchsal. Im Krokodil Kinematographentheater. Hamburg. In der Dammthorstrasse wo an Stelle des abgebrochenen Waterloo-Hotels ein Neubau errichtet wird, soll ein neues Kinematographen-Theater entstehen. Es wird das ganze Parterre einnehmen. Der Unternehmer dieses Theaters ist Herr Henschel, der in Hamburg und Altona mehrere derartige Etablissements besitzt. Es sollen in dem neuen Theater nur freie lebende Bilder vorgeführt werden. obr. Neues Tonbild-Theater in Dresden. Am I. Mai eröffnete die Olympia-Tonbild-Gesellschaft am Altmarkt, im Zentrum des Verkehre, ein Tonbild-Theater, das sowohl an Grösse wie moderner Eleganz der Ausstattung und be¬ sondere Vollkommenheit der Darbietung Bestes zu leisten verspricht. Dresden-A. Das erst vor kurzer Zeit auf der Wis- drufferstr. 22 unter dem Namen „Colossedin“ eröffnete Tonbild-Theater erobert sich die Gunst eines besseren Publikums von Tag zu Tag in immer grösserem Masse, sodass meistens bereits in den Naclimittagsstunden das Theater aus verkauft ist. Liegt es einesteils wohl mit an