Der Kinematograph (December 1910)

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No. 208. Der Klwemxtogrxph — DIsaeldor!. vom Mittelpunkte ausgehender Lichtstrom beleuchtet bei der inneren Kugel eine Fläche w, bei der äusseren eine solche, die 4 mal grösser ist. Dann muss sich das Quantum der Licht¬ strahlen auf den vierfachen Kaum verteilen, und es kann die ..Beleuchtung" auch nur den vierten Teil Itetragcn Sie nimmt natürlich ab, wie die Fläche zunimmt. auf welche sich die Strahlen neuerdings verteilen sollen. Und dieses Wachstum der Fläche entspricht dem Quadrate des Halb¬ messers. Die Beleuchtung, die Strahlendichte muss daher abnehmen, wie das Quadrat der Entfernung wächst. Mit Recht bringt das unsere Formel zum Ausdruck, wenn sie die Grösse J durch r* geteilt werden lässt. 5. Fläehenhelle. Bezeichnung: e. Messung: e = J/s. Einheit: Kerze auf einen Quadrat¬ zentimeter. s bedeutet hier eine Fläche in Qu ad rat Zentimetern, während das obige >S Quadratmeter bedeutete. Wenn eine Fläche die Lichtstärke von .1 Kerzen be- sitzt einerlei, ob es sich um eigenes oder um fremdes Licht handelt, so kommt auf den einzelnen Qu ad rat Zentimeter ein Betrag von J/s Kerzen. Es besitzt also die betreffende Fläche J/s „Kerzen auf 1 qcm". 6. Leuchtkraft. Dieser Begriff stammt von dem englischen Physiker H. Crew. Ein Muss für die Leuchtkraft einer Farbe bekommt man durch die Menge von Weiss. welches man dem Grau einer halb grau, halb farbig gestrichen«n Krcisplatte hei¬ mischen muss, wenn dieselbe beim Drehen itn Äugt* kein Flimmern mehr erzeugen soll. — Bei Lichtmessungen sind nun die Grössen : w, r, S, s u. T unstreitig verhältnismässig leicht und sic.ier zu bestimmen. Bedeutend schwieriger ist es dagegen, die Lichtstärke .1 irgend 'iner Quelle zu ermitteln. Es sind dazu verschiedene Vorrichtungen ersonnen worden, bei denen aber viel darauf ankommt, dass das Auge Helligkeitsgrade möglichst sicher unterscheiden könne. Dass darin eine erhebliche Schwierig¬ keife liegt, kann nicht bestritten werden. Bekannt ist das Photonieter von Rumford Es besteht wesentlich aus einem Schirme und einem davor aufgestellten Stabe. Man stellt nun in einem sonst dunklen Raume ein Licht, dessen Stärke man kennt, so auf. dass ein Schatten auf den Schirm geworfen wird. Das nach seiner Stärke zu bestimmende Licht wird dann clienfalls so aufgestellt, dass cs einen Schatten wirft, welcher aber nicht mit dem anderen Schatten zusammenfallen darf. Beide Schatten sollen alter so nahe aneinander rücken, dass man sie leicht vergleichen kann. Das zu bestimmende Licht wird nun so lange näher oder ferner gerückt, bis beide Schatten die gleiche Flächen¬ helle zeigen. Es möge der Schatten, den das Itekannte Licht A ge¬ worfen hat, a heissen, während das Licht X den Schatten x wirft. Es erhält also die Fläche hinter a nur von X. die hinter x nur von A Licht. Beide Flächen müssen, weil sie dicsselbe Helle haben, gleiche Beleuchtung empfangen. Nach dem Quadratgesetzc nimmt aber die Beleuchtung ab, wie das Quadrat der Entfernung zunimmt. Steht also X doppelt soweit von dem Schirme ab als A. so muss seine Lichtstärke viermal so gross sein. Ist daher A beispielsweise eine Hefnerkerze, so entwickelt die fragliche Quelle deren vier. Bezeichnet man die bekannte Lichtstärke mit I. die unbekannte mit x, die Entfernung der ersteren vom Schirm mit a, die der letzteren mit b, so gilt die Gleichung: x : 1 = b 2 : a*. Es ist also : x = mal 1. -t Zum Kapitel Lustbarkeltssteuern. Für die Veranataltune von Licht bildervortrögen fordern manche preuasische Kommur.nl- behörden die Zahlung einer Lust barkeitast euer, oftmals sogar in solcher Höhe, dass derartige Veranstaltungen dadurch in Frage gestellt werden. Sn musste kürzlich der Metallarlieiterverband in Essen für einen Lieht bildert ortrag über „Gewerbliche Krankheiten und Unfälle" nicht weniger alr. 100 Mk. an städtischer Lustbarkeits- steuer entrichten. Bei der wachsenden Beliebtheit der Lichtbilder¬ vorträge und ihrem vielfach belehrenden Wert ist es desliaib wohl an der Zeit, sich mit den gesetzlichen Grundlagen ilirer Steuerpflicht näher zu besclüift igen. In einem kürzlich erschienenen Buche ..Die Vereins- und VersanimhutgHpolizei in I’roussen" heisst es auf Seite 353: „Unter Lustbarkeit im Sinne des {15 des Kommunal- abgabengesetzes sind Veranstaltungen. Darbietungen und Vor¬ führungen zu verstehen, die nach der Absicht de« Veranstaltenden dazu bestimmt und auch geeignet sind, zu ergötzen und zu unter¬ halten. Davon sind zu unterscheiden die dem Unterrichte, der Be¬ lehrung und Erbauung dienenden Unternelunungen. Die blosse Forderung eines Eüitrittsgeld«-* charakterisiert solche Darbietungen nicht schon als Lustbarkeit. Ob die Absicht des Ergötzens und Unterlialteiis oder die des l'nterriclitens und Beletuens im letzteren Falle ist keine Lustbarkeit gegeben im Vordergrund steht, ist aus den Umständen des einzelnen Falles zu entnehmen“. Nach diesen durch mehren Entscheidungen des Oberverwaltungs- gerichts bclogten Bestimmungen is* die Heranziehung des Essener Licht bildervortrage* zur Lustharkeitssteuer unzulässig. i >enn niemand wird wohl "mstlich behaupten wollen, dass ein Licht¬ bildervortrag über ., lewerbliche Krankheiten und Unfälle" zur Ergötzung und Unterhaltung bestimmt und geeignet ist. Hoffent¬ lich bringt der beschrittene Beschwerdeweg im vorliegenden Falle die Rückzahlung der zu Unrecht geforderten Lu»tharkeitssteuer. Hamburg. Im K o y a I T h e a t e r, Eppendorferweg -35. wurde am 1'. ds. Mts. eine Sondervorstellung veranstaltet, an der etwa 5tN) Personen, Rektoren der hiesigen Scahulen, Lehrer. Lehrer¬ innen und eine Kommission der Oberschulliehörde teilnahmen. Der Zweck der Veranstaltung war d-r, die Vorführung im Kinotheater auf ihre Verwendbarkeit, für die Schuljugend zu prüfen. Das Programm umfasste folgende Nummern: 1. Konzertpiece: Er- mnerung an Richard Wagners ..Taiuihäusor". Fantasie \. Hamm; 2. An der norwegischen Küste. Herrliche Naturaufnahme von seltenem Heiz; 3. Zinngruben und Giessereien auf Malakka. Hocli- intcrcssnntc Industrie-Aufnahme; 4. Weilinachtspatrouille. Beizen¬ des Weihnachtsdrama; 5. Eine Eisbärenjagd beim Nordjiol. Eine prachtvolle Naturaufnahme in kalten Regionen; ö. Interes¬ sant«» aus dem Leben d«*r Familie Langbein. Gutgelungene Auf¬ nahme der Storch*» und ihrer Lebensweise; 7. O, welche Pein, wenn der Stiefel zu klein. Hochkoinische Szene; 8. Tonbild: Karneval von Venedig. Gesungen von Mdme. Tetratzzini; 9. Roosevelt quer durch Afrika. Die erschienenen I lüste sprachen sich seiir äibeiul über das Gesehene aus. Die belehrenden Bilder boten durchweg eini'ii interessanten I nt erhalt ungHstoff für jedermann, sodass zu hoffen ist, dass die Pädagogen den Besuch eines guten Kino¬ theaters ihren Zöglingen empfehlen werden; es wäre dies ein ge¬ wichtiger Faktor im Kampf gegen die Schundliteratur. * Sorgt tiir Stimmung. Die starke Konkurrenz hat in einigen Städten des Auslandes, wie wir schon berichteten, dazu geführt, dass sich die einzelnen Etablissements in sogenannten.,Attraktionen" überbieten. um sich gegenseitig den Rang alizulaufen und das Publi¬ kum in die Säle zu ziehen. Stellenweise hat das dazu geführt, dass die Polizei sich eiiunischte und dies«- Vorstellungen verbot, wie es u. a. auch in Stockholm der Fall gewesen ist. Nut: haben die Kiuo- bc. itz**r an die Stelle dieser Darbietungen etwas anderes gesetzt, von dein sie ähnliche Resultate erhofften ; sie Hessen nämlich die Mu¬ siker in den verschiedensten Trachten antreteu, das eine Mal so, den andern Abend verschieden davon, am dritten Abend wieder anders. Aber auch «las hat die Polizeibehörde verboten, und nun müssen sieh die Stockholmer Kinos mit der Musik in üblichem An¬ züge begnügen. Darob sind sie teilweise nicht erfreut, aber auch hier sind «lie Ansichten geteilt; viele v«*rtreten mit Recht den Stand¬ punkt. dass es so ganz richtig ist, denn schliesslich hätte keiner etwas voraus, wenn alle die gleichen Anstalten treffen. Das ist unser«» Erachtens ein ganz richtiger Standpunkt. Denn nicht nur. dass sich die Kinos durch derartige Ueber-Darhietungcu gegenseitig uins (ield bringen, muss auf die i)auer auch das Ansehen der Betriebe dariuiter leiden. I >enn man weiss ja. wie es bei solchen Dingen zu ges«-helieii pfleg*, die Sache artet schliesslich aus. und die ganze Brauch«- hat den Schaden davon. Es hat sich also hier wieder der merkwürdige Fall zugetragen, dass Polizeiordnungen, die sonst lästig zu fallen pflegen, Gutes stiften, und es wäre zu wünschen, das» die deutschen Kinobetriebe es nicht erst zu solchen Massnahmen kommen lassen. Sobald man die Würde d«*s Kinobetriebes preisgibt, um dafür Harlekinaden Kaum zu geben, stellt für die Zukunft des Kino entschieden viel auf dem Spn-Ie. Denn es ist klar, dass ästheti¬ sch«» Rüstzeug gerade für unsere Branche nötig, ju unerlässlich ist. wenn wir uns immer mehr in die Gunst de« Publikums setzen