0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Das deutsche Volk und in Sonderheit seine damalige Regierungen waren überzeugt, daß durch die Erfüllung der im Versailler Vertrag vorgeschriebenen Entwaffnungsbestimmungen entsprechend der Verheißung dieses Vertrags der Beginn einer internationalen allgemeinen Abrüstung eingeleitet und verbürgt sein würde. Denn nur in einer solchen zweiseitigen Erfüllung dieser gestellten Aufgabe des Vertrages konnte die Berechtigung für eine Forderung liegen, die - einseitig auferlegt und durchgeführt - zu einer ewigen Verächtlichmachung und damit Minderwertigkeitserklärung einer großen Nation werden mußte. Damit aber konnte ein solcher Friedensvertrag niemals die Voraussetzung für eine wahrhaft innere Aussöhnung der Völker und einer dadurch herbeigeführten Befriedung der Welt, sondern nur für die Aufrichtung eines ewig weiterzehrenden Hasses sein. Deutschland hat die ihm auferlegten Abrüstungsverpflichtungen nach den Feststellungen der interalliierten Kontrollkommission erfüllt." Die Proklamation enthält dann noch einmal die Aufstellung der zerstörten und abgelieferten Waffen und Geräte, und fährt weiter fort: "Nach dieser geschichtlich beispiellosen Erfüllung eines Vertrages hatte das deutsche Volk ein Anrecht, die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen auch von der anderen Seite zu erwarten. Denn: 1. Deutschland hatte abgerüstet. 2. Im Friedensvertrag war ausdrücklich gefordert worden, daß Deutschland abgerüstet werden müßte, um damit die Voraussetzung für eine allgemeine Abrüstung zu schaffen, d.h. es war damit behauptet, daß nur in Deutschlands Rüstung allein die Begründung für die Rüstung der anderen Länder läge. 3. Das deutsche Volk war damals sowohl in seinen Regierungen als auch in seinen Parteien von einer Gesinnung erfüllt, die den pazifistisch-demokratischen Idealen des Völkerbundes und seiner Gründer restlos entsprach. Während aber Deutschland als die eine Seite der Vertragsschließenden seine Verpflichtungen erfüllt hatte, unterblieb die Einlösung der Verpflichtung der zweiten Vertragsseite. Das heißt: Die hohen Vertragsschließenden der ehemaligen Siegerstaaten haben sich einseitig von den Verpflichtungen des Versailler Vertrages gelöst! Allein nicht genügend, daß jede Abrüstung in einem irgendwie mit der deutschen Waffenzerstörung vergleichbaren Maße unterblieb, nein: es trat nicht einmal ein Stillstand der Rüstungen ein, ja im Gegenteil, es wurde die Aufrüstung einer ganzen Reihe von Staaten offensichtlich. Was im Kriege an neuen Zerstörungsmaschinen erfunden wurde, erhielt nunmehr im Frieden in methodisch-wissenschaftlicher Arbeit die letzte Vollendung. Auf dem Gebiet der Schaffung mächtiger Landpanzer- sowohl als neuer Kampf- und Bombenmaschinen fanden ununterbrochene Verbesserungen statt. Neue Riesengeschütze wurden gebaut, neue Spreng-, Brand und Gasbomben entwickelt. Die Welt aber hallte seitdem wider von Kriegsgeschrei, als ob niemals ein Weltkrieg gewesen und ein Versailler Vertrag geschlossen worden wäre. Inmitten dieser hochgerüsteten und sich immer mehr der neuesten motorisierten Kräfte bedienenden Kriegsstaaten war Deutschland ein machtmäßig leerer Raum, jeder Drohung und jeder Bedrohung wehrlos ausgeliefert. Das deutsche Volk erinnert sich des Unglücks und Leides von 15 J ahren wirtschaftlicher Verelendung und politischer Demütigung. Es war daher verständlich, wenn Deutschland laut auf die Einlösung des Versprechens auf Abrüstung der anderen Staaten zu drängen begann. Denn dieses ist klar: Einen hundertjährigen Frieden würde die Welt nicht nur ertragen, sondern er müßte ihr von unermeßlichem Segen sein. Eine hundertjährige Zerreißung in Sieger und Besiegte