0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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aber erträgt sie nicht. Die Empfindung über die moralische Berechtigung und Notwendigkeit einer internationalen Abrüstung war aber nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb vieler anderer Völker lebendig. Aus dem Drängen dieser Kräfte entstanden die Versuche, auf dem Wege von Konferenzen eine Rüstungsverminderung und damit eine internationale allgemeine Angleichung auf niederem Niveau in die Wege leiten zu wollen. So entstanden die ersten Vorschläge internationaler Rüstungsabkommen, von denen wir als bedeutungsvollen den Plan MacDonalds in Erinnerung haben. Deutschland war bereit, diesen Plan anzunehmen und zur Grundlage von abzuschließenden Vereinbarungen zu machen. Er scheiterte an der Ablehnung durch andere Staaten und wurde endlich preisgegeben. Da unter solchen Umständen die dem deutschen Volke in der Dezember-Erklärung 1932 feierlich zugesicherte Gleichberechtigung keine Verwirklichung fand, sah sich die neue deutsche Reichsregierung als Wahrerin der Ehre und der Lebensrechte des deutschen Volkes außerstande, noch weiterhin an solchen Konferenzen teilzunehmen oder dem Völkerbund anzugehören. Allein auch nach dem Verlassen Genfs war die deutsche Regierung dennoch bereit, nicht nur Vorschläge anderer Staaten zu prüfen, sondern auch praktische Vorschläge zu machen. Sie übernahm dabei die von den anderen Staaten selbst geprägte Auffassung, daß die Schaffung kurzdienender Armeen für die Zwecke des Angriffs ungeeignet und damit für die friedliche Verteidigung anzuempfehlen sei. Sie war daher bereit, die langdienende Reichswehr nach dem Wunsche der anderen Staaten in eine kurzdienende Armee zu verwandeln. I hre Vorschläge vom Winter 1933/34 waren praktische und durchführbare. Ihre Ablehnung sowohl als die endgültige Ablehnung der ähnlich gedachten italienischen und englischen Entwürfe ließen aber darauf schließen, daß die Geneigtheit zu einer nachträglichen sinngemäßen Erfüllung der Versailler Abrüstungsbestimmungen bei den anderen Vertragspartnern nicht mehr bestand. Unter diesem Umständen sah sich die deutsche Regierung veranlaßt, von sich aus jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die eine Beendigung des ebenso unwürdigen wie letzten Endes bedrohlichen Zustandes der ohnmächtigen Wehrlosigkeit eines großen Volkes und Reiches gewährleisten konnten. Sie ging dabei von denselben Erwägungen aus, denen Minister Baldwin so wahren Ausdruck verlieh: 'Ein Land, das nicht gewillt ist, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird niemals Macht in dieser Welt haben, weder moralische noch materielle Macht.' Die Regierung des heutigen Deutschen Reiches aber wünscht nur eine einzige moralische und materielle Macht, es ist die Macht, für das Reich und damit wohl auch für ganz Europa den Frieden wahren zu können. Die deutsche Reichsregierung hat daher auch weiterhin getan, was in ihren Kräften stand und zur Förderung des Friedens dienen konnte. 1. Sie hat ihren Nachbarstaaten schon vor langer Frist den Abschluß von Nichtangriffspakten angetragen. 2. Sie hat mit ihrem östlichen Nachbarstaat, Polen, eine vertragliche Regelung gesucht und gefunden, die dank des großen entgegenkommenden Verständnisses, wie sie hofft, für immer die bedrohliche Atmosphäre, die sie bei ihrer Machtübernahme vorfand, entgiftet hat und zu einer dauernden Verständigung und Freundschaft der beiden Völker führen wird. 3. Sie hat endlich Frankreich die feierliche Versicherung gegeben, daß Deutschland nach der erfolgten Regelung der Saarfrage nunmehr keine territorialen Forderungen mehr an Frankreich stellen oder erheben wird. Sie glaubt damit, in einer geschichtlich seltenen Form die Voraussetzung für die Beendigung eines jahrhundertealten Streites zwischen zwei großen Nationen durch ein schweres politisches und sachliches Opfer geschaffen zu haben. Die deutsche Regierung muß aber zu ihrem Bedauern ersehen, daß eine sich