0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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fortgesetzt steigernde Aufrüstung der übrigen Welt stattfindet. Sie sieht in der Schaffung einer sowjetrussischen Armee von 101 Divisionen, d.h. 960.000 Mann zugegebene Friedens-Präsenzstärke, eine Gefahr, die bei der Abfassung des Versailler Vertrages nicht geahnt werden konnte. Sie sieht in der Steigerung ähnlicher Maßnahmen bei den anderen Staaten weitere Beweise der Ablehnung der seinerzeit proklamierten Abrüstungsidee. Es liegt der deutschen Regierung fern, gegen irgendeinen Staat einen Vorwurf erheben zu wollen. Aber sie muß heute feststellen, daß durch nunmehr beschlossene Einführung der zweijährigen Dienstzeit in Frankreich die Grundlagen der Schaffung kurzdienender Armeen zugunsten eines langdienenden Heeres aufgegeben worden sind. Dies war aber mit ein Argument für die seinerzeit von Deutschland geforderte Preisgabe seiner Reichswehr. Die deutsche Regierung empfindet es unter diesen Umständen als eine Unmöglichkeit, die für die Sicherheit des Reiches notwendigen Maßnahmen noch länger auszusetzen oder gar vor der Kenntnis der Mitwelt zu verbergen. Wenn sie daher dem in der Rede des englischen Ministers Baldwin am 28. November 1934 ausgesprochenen Wunsch nach einer Aufhellung der deutschen Absichten nunmehr entspricht, dann geschieht es: 1. um dem deutschen Volk die Überzeugung und den anderen Staaten die Kenntnis zu geben, daß die Wahrung der Ehre und Sicherheit des Deutschen Reiches jetzt wieder der eigenen Kraft der deutschen Nation anvertraut wird; 2. aber, um durch die Fixierung des Umfanges der deutschen Maßnahmen jene Behauptungen zu entkräften, die dem deutschen Volk das Streben nach einer militärischen Hegemonie-Stellung in Europa unterschieben wollen. Was die deutsche Regierung als Wahrerin der Ehre und der Interessen der deutschen Nation wünscht, ist, das Ausmaß jener Machtmittel sicherzustellen, die nicht nur für die Erhaltung der Integrität des Deutschen Reiches, sondern auch für die internationale Respektierung und Bewertung Deutschlands als eines Mitgaranten des allgemeinen Friedens erforderlich sind. Denn in dieser Stunde erneuert die Deutsche Regierung vor dem deutschen Volk und vor der ganzen Welt die Versicherung ihrer Entschlossenheit, über die Wahrung der deutschen Ehre und der Freiheit des Reiches nie hinauszugehen und insbesondere in der nationalen deutschen Aufrüstung kein Instrument kriegerischen Angriffs als vielmehr ausschließlich eine Bürgschaft seiner Verteidigung und damit der Erhaltung des Friedens bilden zu wollen. Die deutsche Reichsregierung drückt dabei die zuversichtliche Hoffnung aus, daß es dem damit wieder zu seiner Ehre zurückfindenden deutschen Volke in unabhängig gleicher Berechtigung vergönnt sein möge, seinen Beitrag zu leisten zur Befriedung der Welt in einer freien und offenen Zusammenarbeit mit den anderen Nationen und ihren Regierungen. In diesem Sinne hat die deutsche Reichsregierung mit dem heutigen Tage das folgende Gesetz beschlossen: