0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Das Rheinland wieder frei Am 27. Februar 1936 wird trotz der einwandfreien Feststellungen Deutschlands, daß der französisch-sowjetrussische Pakt einen Bruch des Locarnopaktes bedeute, dieser von der französischen Kammer ratifiziert. Die Folgerung aus diesem Schritt Frankreichs zieht die deutsche Reichsregierung am 7. März 1936. Nach der Zerstörung des Locarnovertrages durch Frankreich und den dadurch erfolgten Zusammenbruch des Sicherheitssystems im Westen stellt sie zur Sicherung des Reiches die volle Souveränität für die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes wieder her. Die Berechtigung zu diesem Schritt, insbesondere die Berechtigung der Auffassung, daß Frankreich mit dem Abschluß des Sowjetpaktes den Locarnovertrag gebrochen habe, wird natürlich bestritten. Der deutsche Schritt wird jedoch hingenommen, ohne daß Sanktionen erfolgen oder daß die garantierenden Mächte des Locarnovertrages einschreiten. Es mehren sich im Gegenteil in allen Ländern die Zeichen des Verständnisses für den deutschen Schritt, der ja nichts weiter darstellt als das, was jeder Staat der Welt ohne weiteres für sich in Anspruch nimmt: die volle Souveränität über das eigene Staatsgebiet, die keinerlei Spitze gegen einen fremden Staat enthält. Neuer deutscher Friedensplan ln dem Memorandum, das am 7. März 1936 den Locarnomächten überreicht wurde, um ihnen Mitteilung von dem deutschen Entschluß und seiner Begründung zu machen, unterbreitet Deutschland wiederum zugleich neue praktische Vorschläge zur Sicherung des Friedens im Westen und nimmt von sämtlichen an Deutschland angrenzenden Staaten auch Litauen nicht mehr aus, nachdem dieses sein Verhalten im Memelgebiet einer gewissen Korrektur unterzogen hat. Die darauffolgenden Plänkeleien der Restlocarnomächte sind nur noch Rückzugsgefechte, denen keine Bedeutung mehr zukommt. Zwei Tage nach jener Abstimmung, die ein Vertrauensvotum für den Führer und die Reichsregierung darstellte, wie es noch niemals eine Regierung der Welt besaß, am 31. März 1936, schlägt Deutschland noch einmal einen Friedensplan von 19 Punkten vor. Es wird abermals Deutschlands Bereitschaft festgestellt, mit jedem europäischen Staat Nichtangriffspakte abzuschließen, noch einmal wird eine allgemeine Abrüstung vorgeschlagen. Die Antwort ist lediglich am 8. April ein französischer Plan auf der Basis der kollektiven Sicherheit, ein Plan, der also Deutschland zwingen würde, für fremde Interessen und zugunsten von fremden Staaten, mit denen Deutschland nichts gemein hat, das Leben deutscher Soldaten einzusetzen. Deutschland betont noch einmal, daß es in der sogenannten kollektiven Sicherheit eine viel größere Gefahr für den Frieden Europas sähe als in dem Abschluß von zweiseitigen Pakten, weil das französische Paktsystem bei Streitigkeiten zwischen zwei Staaten eine Reihe von anderen zwangsläufig in diesen Streit mit hineinziehen würde. Der deutsche Friedensplan bleibt ohne Auswirkung, weil Frankreich auf dem System der kollektiven Sicherheit beharrt und es sogar in Genf verankert, obwohl das Gebäude der kollektiven Sicherheit bereits im Rohbau starke Risse zeigt. Seine Unmöglichkeit beweist bereits der italienisch-abessinische Krieg und beweist weiter der spanische Bürgerkrieg und das viele Monate währende Handeln um die Nichteinmischung, das schließlich rein formell zu einer Kontrolle führt, aber keinerlei praktische Auswirkungen zeigt. Denn gerade Frankreich setzt die Lieferung von Waffen und Menschen trotz aller Kontrollmaßnahmen fort. Am 14. Oktober 1936 sprengt Belgien die Fesseln der kollektiven Pakte, indem der belgische König den absoluten Willen Belgiens zur Neutralität verkündet, also zur absoluten Selbständigkeit seiner Entscheidungen und zur Loslösung von allen