0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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nunmehr ein einheitliches Recht für alle Beamten des Reiches, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und macht sie alle zu mittelbaren oder unmittelbaren Reichsbeamten. Es verpflichtet die Beamten dem Führer persönlich durch Treueid zu Treue und Gehorsam bis zum Tode, zur Beachtung der Gesetze und gewissenhaften Erfüllung der Amtspflicht. Zum ersten Male wird in einem Beamtengesetz Kameradschaft gegenüber den Mitarbeitern zu einer Dienstpflicht gemacht. Durch die Treue zum Führer als dem Staatsoberhaupt wird der Beamte Diener des gesamten Volkes, das geeint ist durch die NSDAP., die den Staat trägt, in dessen Dienst der Beamte steht. So wird der Beamte im Dritten Reich zum Vollstrecker des Willens des von der NSDAP, getragenen Staates. Wenn man heute rückschauend alle jene Maßnahmen zusammenstellt, von denen jede eine Stufe von jener breiten Treppe darstellt, die ins neue Reich führt, dann erkennt man bewundernd, mit welcher Folgerichtigkeit hier Stein auf Stein gesetzt, jede Stufe erst auf ihre Tragfähigkeit geprüft wurde und so allmählich ein kunstvoll gegliederter Bau entstand, der nicht jene Konstruktionsfehler und vielen Risse und Spalten aufweist, mit denen der Bau der Weimarer Republik behaftet war. Das "Gesetz über Volksabstimmung " vom 14. Juli 1933 gibt der Reichsregierung die Möglichkeit einer unmittelbaren Volksbefragung. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933 macht mit dem Parteiunwesen ein Ende und das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" vom 1. Dezember 1933 enthält in seinem § 1 bereits den Grundstein für den gesamten Bau des Dritten Reiches, indem es den totalen nationalsozialistischen Staat proklamiert. Der § 1 lautet: "Nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden." Das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934, durch das nach dem Tode des Reichspräsidenten, Generalfeldmarschall von Hindenburg, das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers in der Hand des Führers zusammengefaßt wird, ist ein Eckpfeiler im Bau des deutschen Führerstaates. Der 30. Januar 1935 brachte dem deutschen Volke die so lange ersehnte einheitliche "Deutsche Gemeindeordnung", die nun an die Stelle der zahllosen Gemeindeordnungen und Stadtrechte im Reich tritt und eine einheitliche Verwaltungsgrundlage für alle deutschen Gemeinden bildet, die Gemeinden gleichzeitig von vielen alten hemmenden Bestimmungen befreit und die enge Verbindung zwischen der Arbeit der Partei und der Gemeinden herstellt, aus der die Kräfte erwachsen, die die deutschen Gemeinden zur neuen Blüte bringen sollen. Nach jahrhundertelanger Pause tagt am 15. September 1935 zum ersten Male wieder ein Reichstag zu Nürnberg. Und abermals werden hier Stufen ins neue Reich gebaut. Durch das " Reichsflaggengesetz " wird die Hakenkreuzflagge, die sieghafte Sturmfahne der nationalsozialistischen Revolution, zur alleinigen Reichsflagge erklärt. Die alte ruhmreiche schwarz-weiß-rote Flagge, die ihre Träger am 9. November 1918 kampflos in den Schmutz sinken ließen und die der nationalsozialistische Staat noch einmal aufzog, damit sie in Ehren wehe, wird an diesem Tag eingerollt und gehört der Geschichte an. Die Flaggen der Länder verschwinden. Am gleichen Tage wird das " Reichsbürgergesetz " verkündet, durch das bestimmt wird, wer künftig im nationalsozialistischen Staat Bürgerrechte besitzt. Das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" bringt die gesetzliche Grundlage für die Lösung der Judenfrage und eine klare Scheidung zwischen