0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Die ersten Reichsgaue So ist schon Ende 1936 der Zeitpunkt gekommen, wo bereits der territorialen Neugliederung des Reiches vorgegriffen werden kann. Am 1. Dezember 1936 schafft das "Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin" den endgültigen Reichsgau Berlin, das "Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen" vom 26. Januar 1937 den Reichsgau Hamburg in seiner endgültigen Gestalt. Das, was Generationen vordem nicht glückte und was gerade in der Novemberrepublik besonderen Schwierigkeiten begegnete, wird nun zur Tatsache: der gesamte hamburgische Wirtschaftsraum wird zu einem einheitlichen Gebilde geformt. Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg werden in den Gau Groß-Hamburg eingegliedert. Damit ist der Weg frei für eine sinnvolle Gestaltung dieses Wirtschaftsraumes, in dem bisher allein vier verschiedene Hafenverwaltungen nebeneinander arbeiteten, eine sinnvolle Gestaltung, deren Nutznießer in erster Linie der schaffende deutsche Mensch ist. Gleichzeitig werden in ganz Norddeutschland alle Enklaven beseitigt und die Staatsgrenzen abgerundet. Eine Fülle von Schwierigkeiten wird damit für die Einwohner dieser Orte beseitigt. Lübeck und der oldenburgische Landesteil Eutin werden in den Verband der Provinz Schleswig-Holstein, Cuxhaven in die Provinz Hannover eingegliedert, Wilhelmshaven mit der oldenburgischen Stadt Rüstringen zu einem starken Gemeinwesen verschmolzen, und das oldenburgische Ländchen Birkenfeld an der Grenze der Saarpfalz in die Rheinprovinz eingegliedert. Ohne Überstürzung und mit der gleichen Folgerichtigkeit wie in den ersten vier Jahren nationalsozialistischer Staatsführung geht nun der Weg weiter, hinein in jenes große Reich aller Deutschen, das den Besten der deutschen Nation zu allen Zeiten vorschwebte und dem Ulrich von Hutten den Namen gab: Deutschland! 5. Volk und Rasse Der Nationalsozialismus nimmt zum Ausgangspunkt seines Denkens und Handelns den lebendigen Begriff "Das Volk". Die ihm vorausgegangenen Herrschaftsformen stellten den Staat in den Mittelpunkt ihres Denkens und vergaßen darüber das Volk. Dieses rein staatliche Denken fand gerade in jenem Staate krassesten Ausdruck, der sich Volksstaat nannte, in der Weimarer Republik. In der Weimarer Republik spielte das Volk nur eine untergeordnete Rolle, war die Form alles und der Inhalt nichts. In der Weimarer Republik gab es bezeichnenderweise zwar ein Gesetz zum Schutze der Republik, aber kein Gesetz zum Schutze des Volkes. So ist denn auch in den Jahren von 1919 bis 1932 keine einzige wirklich große und umfassende Maßnahme zu verzeichnen, die etwa zugunsten des Volkes getroffen worden wäre. Man überließ die Fürsorge für das Volk dem Zufall und verzichtete auf jede großzügige Planung. Hier und da in Angriff genommene Einzelaktionen verpufften und blieben ohne sichtbaren Erfolg, weil es an der Zusammenfassung der Kräfte und ihrer einheitlichen Lenkung fehlte. Weil dort, wo auf der einen Seite gegeben und geholfen wurde, man dafür auf der anderen Seite wieder nahm. So überließ man zum Beispiel die Betreuung aller der Unglücklichen, die aus der Arbeitslosenfürsorge ausgesteuert waren, den Gemeinden, und dort, wo die Gemeinden selbst am Rande des Abgrundes standen, dem Zufall. Die natürlichen Folgen blieben nicht aus. Das deutsche Volk wurde zu einem sterbenden Volk: Steigende Zahlen der Todesfälle, sinkende Zahlen der Geburten.