0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Das Gesetz bestimmt weiter, daß bei der Geburt eines jeden Kindes 25 v.H. des ursprünglichen Darlehensbetrages erlassen werden und daß dann die Tilgung des Restdarlehens auf die Dauer von zwölf Monaten unterbrochen werden darf. Und nun der Erfolg. Die Kurve der ausgezahlten Ehestandsdarlehen ergibt folgende Zahlenreihe: 1933 - 141 600 1934 - 224 600 1935 - 156 800 1936 - 171 400 Zur Erläuterung muß darauf hingewiesen werden, daß die außerordentliche Steigerung im J ahre 1934 in erster Linie darauf zurückzuführen ist, daß viele Zehntausende, die unter normalen Umständen längst geheiratet hätten, nun ihre Heirat nachholten. Die nächsten Jahre zeigen dann ein normales Bild. Die Entwicklung des Erlasses von Darlehensbeträgen für lebendgeborene Kinder zeigt die nachstehende Aufstellung: Während 1933 noch mehr als die Hälfte aller Ehen mit Hilfe von Ehestandsdarlehen geschlossen wurde, bewirkte der wirtschaftliche Aufstieg, daß schon Ende 1934 nur noch ein Fünftel aller Eheschließenden Ehestandsdarlehen in Anspruch nahm. Hilfswerk "Mutter und Kind" Gesunde Mütter und gesunde Kinder sind die Garanten der Zukunft eines Volkes, und so hat von 1933 ab die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" neben der Schaffung des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes ihre Hauptstoßkraft dem großen Hilfswerk "Mutter und Kind" zugewandt und auf diesem Gebiete völlig Neues geschaffen. I nsgesamt wurden - von der umfangreichen Mütter- und Kinderhilfe durch Staat und Gemeinden abgesehen - allein von der NSV. für Müttererholung und Kinderverschickung folgende Summen aufgewandt: Hilfswerk "Mutter und Kind" davon für: Kinderverschickung Müttererholung RM. 196 050 878,17 RM. 106 802 297,- RM. 26 736 850,--