0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Im Kulturleben der Nation schafft sich diese Jugend in vier Jahren eine Position, die Beachtung verdient. Mit Erfolg bemüht sie sich, in Zusammenarbeit mit der Jugend der Welt gegenseitiges Verständnis unter den Völkern zu wecken. Wie nie zuvor erlebt diese Jugend Deutschland, erwandert es sich und gewinnt es als kostbaren Besitz. 7,5 Millionen Übernachtungen können dieJugendherbergen des Deutschen Reiches 1936 verzeichnen, 4,3 Millionen im Jahre 1933. 339 neue Jugendherbergen mit 19.600 Liegestätten wurden in vier Jahren neu geschaffen, die Übernachtungsgebühren auf zwanzig bis dreißig Pfennig herabgesetzt. 194.000 Ausländer befinden sich 1936 bereits unter den Gästen der deutschen Jugendherbergen. Ende 1936 stehen dem Deutschen J ugendherbergswerk 2.000 J ugendherbergen mit 250.000 Betten zur Verfügung. Arbeitsdienst für Deutschland Der Gedanke des Arbeitsdienstes für die ganze Jugend der Nation ohne Ansehen der Person, der Stellung und der Herkunft der Eltern ist schon in den Anfängen der nationalsozialistischen Bewegung eine wesentliche Forderung gewesen, und zwar ebensosehr aus Gründen der Volkserziehung als aus wirtschaftlichen Motiven. Die vor der Machtergreifung hier und da angestellten Versuche von verschiedenen Verbänden, Arbeitsdienstlager einzurichten, entsprachen nur selten nationalsozialistischen Gesichtspunkten, weil sie meist unter Führung und Leitung von Behörden und Vereinigungen standen, die den volkserzieherischen Gesichtspunkt außer acht ließen und den Arbeitsdienst lediglich als ein gutes Mittel ansahen, erwerbslose J ugend von der Straße zu bringen. Für die Regierung Brüning war der Freiwillige Arbeitsdienst nur eine produktive Erwerbslosenfürsorge. Die gesetzliche Handhabe zu seiner Einführung gab ihm die Notverordnung vom 5. Juni 1931. Der Nationalsozialistische Arbeitsdienst ging von Anbeginn andere Wege. 1931 wurde von Oberst a.D. Hierl, der seit 1929 bereits Vorarbeiten geleistet hatte, im Aufträge der NSDAP, das erste Führerlager zur Schulung von Arbeitsdienstführern durchgeführt. Im Januar 1932 erfolgte die Einrichtung des ersten Arbeitsdienstlagers in Hammerstein (Grenzmark). Anschließend wurde dann der "Verein zur Umschulung freiwilliger Arbeitskräfte" gegründet, um einen Arbeitsdienst nach nationalsozialistischen Grundsätzen einzurichten. Nach der Machtergreifung erfolgt sofort eine straffe Zusammenfassung aller Arbeitsdienstgruppen im Freiwilligen Arbeitsdienst und ihr Aufbau nach den Forderungen der NSDAP. Reichsarbeitsführer Hierl wird am 4. Mai 1933 zum Staatssekretär für den Freiwilligen Arbeitsdienst ernannt. Unter seiner Leitung wird der Freiwillige Arbeitsdienst auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Neben die körperliche Arbeit tritt als bestimmender Faktor die weltanschauliche und körperliche Erziehung. Die Unterbringung findet ausschließlich in geschlossenen Lagern bei straffer Lagerdisziplin statt. Der Einsatz erfolgt in erster Linie auf dem Gebiete der Landeskultur bei Arbeitsvorhaben, die volkswirtschaftlich wichtig sind und im normalen Arbeitsprozeß infolge der Höhe der Kosten nicht durchgeführt werden können. Bis zum 31. März 1934 wurde der Freiwillige Arbeitsdienst aus Mitteln des Reiches und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung finanziert. Mit dem Haushaltsjahr 1934/35 erhält der Arbeitsdienst zum ersten Male einen eigenen Etat vom Reich und wird so völlig unabhängig von den Trägern der einzelnen Arbeitsvorhaben. Durch das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 wird die allgemeine gleiche Arbeitsdienstpflicht in ganz Deutschland eingeführt. Der Reichsarbeitsdienst, zu dem