0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts verpflichtet sind, ist nach diesem Gesetz Ehrendienst am deutschen Volk. Durch ihn soll die deutsche J ugend im Geist des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allen Dingen zur gebührenden Achtung der Handarbeit erzogen werden. Nur gemeinnützige und volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten werden vom Reichsarbeitsdienst durchgeführt. Während noch im Jahre 1932 die Arbeitsvorhaben in erster Linie den Bau von Sport- und Spielplätzen, Straßen, Promenaden, Badeanstalten usw. betrafen, entfällt heute bei weitem der größte Teil der Tagewerke auf die Bodenverbesserung, die Entwässerung von Kulturland, den Hochwasserschutz, Flußregulierungen, Kultivierung von Moor- und Ödland, Neulandgewinnung und Flurbereinigung. Auch zum Katastrophenschutz bei Moor- und Waldbränden, bei Überschwemmungen, als Erntenothilfe usw. wurde der Reichsarbeitsdienst in erster Linie eingesetzt. Die Dienstzeit im Reichsarbeitsdienst beträgt sechs Monate. Die Stärke beträgt einschließlich des Stammpersonals z. Zt. 230.000 Mann. Der Nationalsozialistische Arbeitsdienst hat in den ersten vier Jahren nationalsozialistischen Aufbaus u.a. folgende Leistungen vollbracht: 1. 120.000 ha Land wurden vor Hochwasser geschützt, die Ernte wurde gesichert. 2 . 300.000 ha unter Nässe leidendes Land wurde entwässert und damit die Möglichkeit einer erheblichen Ertragssteigerung geschaffen. 3 . 25.000 ha wurden gerodet, umbrochen und durch ähnliche Bodenarbeiten verbessert. 4 . 40.000 ha durch Erbteilungen zersplitterter Besitz wurden zu geschlossenen Wirtschaftsflächen zusammengefaßt, durch Wege erschlossen und entwässert. 5 . 160.000 ha Kulturland wurde durch Wirtschaftswege erschlossen und so seine Bewirtschaftung erleichtert. Die Arbeitsdienstpflicht für die weibliche Jugend ist grundsätzlich durch das Reichsarbeitsdienstgesetz verkündet. I hre Ausgestaltung bleibt jedoch späterer gesetzlicher Regelung Vorbehalten, so daß der weibliche Arbeitsdienst zur Zeit noch auf der Grundlage der Freiwilligkeit durchgeführt wird. Arbeitsdienstpflicht besteht schon jetzt für Abiturientinnen mit Studiumsabsichten. Der Aufbau des weiblichen Arbeitsdienstes bis zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht wird schrittweise vor sich gehen, damit zunächst einmal auch hier die nötige Führerschaft herangebildet wird und die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden. Der weibliche Arbeitsdienst war bis zum Jahre 1936 noch der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angegliedert und ist dann dem Reichsarbeitsführer unterstellt worden. Er gliedert sich heute in 485 Lager mit 15.000 Arbeitsmaiden und wird Anfang 1938 600 Lager mit 25.000 Arbeitsmaiden betragen. Auch im weiblichen Arbeitsdienst sind Arbeit und Schulung gleich wichtige Faktoren. Die weiblichen Arbeitsdienstlager werden in erster Linie in Siedlerdörfern eingerichtet und die Mädels im Haushalt der Siedlerfrau eingesetzt. Sie helfen in Haus und Hof, kümmern sich um die Kinder, richten in vielen Gegenden Kindergärten ein und scheuen sich vor keiner Arbeit. Man sieht sie ebenso bei der Feldbestellung wie bei der Ernte; Forke und Spaten sind ihnen genau so vertraute Handwerkszeuge wie Nadel und Faden. Standesdünkel und Einbildung verschwinden im weiblichen Arbeitsdienst sehr schnell, denn für die Mädels im Arbeitsdienst gilt es kräftig zuzupacken und nicht zimperlich zu sein.