0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung Die Verschuldung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nahm in solchem Maße zu, daß das Reich mit erheblichen, immer weiter steigenden Summen einspringen mußte. Nach einer Aufstellung der Reichsanstalt liegt ihre Tragkraft bei 2.050.000 Arbeitslosen. Bis zu einer solchen Höhe ist sie in der Lage, aus eigener Kraft ihren Haushalt ohne Überschuß und Fehlbetrag auszugleichen. Die Zahl der Erwerbslosen, die am 30. Januar 1933 zu unterstützen war, beträgt genau das Dreifache dieser Summe. Die Folgerungen daraus sind selbst für den Laien ohne weiteres klar. Auch die von den Systemregierungen vorgenommenen mehrfachen Steigerungen des Beitragssatzes der Erwerbstätigen vermochten die Finanzlage der Reichsanstalt nicht wesentlich zu bessern. Am 1. Januar 1930 wurde der Beitragssatz auf 3 V 2 v. H., am 1. August 1930 auf 4 V 2 v. H. und am 6. Oktober 1930 auf 6V2 v. H. festgesetzt. Der nationalsozialistische Staat hat auf die Senkung dieser auf die Dauer zweifellos erheblichen Belastung der Erwerbstätigen bisher verzichten müssen, um alle verfügbaren Mittel für die Arbeitsbeschaffung einzusetzen, in der Erkenntnis, daß es wichtiger ist, erst einmal in genügender Anzahl neue Arbeitsplätze zu schaffen und auf diese Weise denjenigen zu Arbeit und Brot zu verhelfen, die jahrelang ohne Arbeitsplatz waren, und erst in einer zweiten Etappe später einmal daranzugehen, dann auch Belastungen abzubauen, die von den Erwerbstätigen als drückend empfunden werden könnten. Neben den Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung erhob das Reich von 1932 ab von den Erwerbstätigen auch noch die sogenannte "Abgabe zur Arbeitslosenhilfe", also einen weiteren Sonderbetrag, der von Lohn und Gehalt abgezogen wurde, so daß die Abzüge insgesamt oft weit über 25 v.H. des Einkommens betrugen. Diese Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wurde mit Beginn des Jahres 1935 bei der Neuordnung der Einkommenssteuer in diese unter weitestgehender Schonung der niedrigen Einkommen eingebaut und damit eine fühlbare Erleichterung für alle Erwerbstätigen geschaffen. Einige Berufsgruppen, in denen die Beibehaltung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung die Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen zweifellos hätte behindern müssen, wurden im Jahre 1933 für beitragsfrei erklärt, und zwar die Hausgehilfinnen und Haushaltungsvorstände, die Land- und Forstwirtschaft, die Binnen- und Küstenfischerei. Die Verschuldung der Reichsanstalt betrug am 31. März 1929 184 Millionen Reichsmark 31. " 1930 622 Millionen Reichsmark 31. " 1931 1 400 Millionen Reichsmark Heute trägt die Reichsanstalt ihren Etat nicht nur selbst, sondern sie hat darüber hinaus dem Reich und den Gemeinden die Lasten der Krisenfürsorge abgenommen und beide dadurch um insgesamt 2.275 Milliarden Reichsmark entlastet.