0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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den Arbeitsdienst nicht berücksichtigt werden konnte und außerdem der Zugang an Erwerbstätigen infolge der geburtenschwachen Kriegsjahrgänge sich gesenkt hat. Die unsichtbare Arbeitslosigkeit ist verschwunden. Bettler und Hausierer gibt es kaum noch. Dagegen besteht in einer Reihe von Gewerbezweigen bereits ein fühlbarer Facharbeitermangel, insbesondere in der Metallwirtschaft und im Baugewerbe, so daß die in den Notzeiten auf alle möglichen Berufe umgeschulten Facharbeiter dieser I ndustriezweige jetzt ihren alten Berufen wieder zugeführt werden müssen, damit der Auftragsbestand erledigt werden kann. Darüber hinaus sind zur Beseitigung des Facharbeitermangels bereits besondere Maßnahmen zur Heranbildung eines guten Nachwuchses getroffen worden. Auch in der Landwirtschaft besteht bereits ein erheblicher Arbeitermangel, der so weit geht, daß zur Sicherung der Ernteeinbringung im Jahre 1937 in Notfällen der Reichsarbeitsdienst wird eingesetzt werden müssen. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, der in der gleichen Stunde, in der Adolf Hitler Reichskanzler wurde, seinen Anfang nahm, erhielt zum erstenmal einen gesetzlichen Unterbau am 1. Juni 1933 durch das "Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit". Dieses Gesetz ermächtigt in Abschnitt I den Reichsminister, Arbeitsschatzanweisungen im Gesamtbeträge bis zu 1 Milliarde Reichsmark zur Förderung der nationalen Arbeit auszugeben. Es bestimmt weiter im einzelnen, für welche Arbeitsvorhaben der Einsatz von Reichsmitteln in Frage kommt. Der Abschnitt 11 gewährt Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, um die Wirtschaft anzuregen, in größerem Umfange Aufträge zum Ersatz alter Maschinen, Geräte usw. zu erteilen. Der Abschnitt III fordert zu einer freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit auf, die entweder vom Arbeitseinkommen, vom Vermögen, durch Hergabe von Schatzanweisungen oder durch Schuldverschreibungen gezahlt werden kann. Abschnitt IV regelt die Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft und gewährt für Hausgehilfinnen, die zum Haushalt des Arbeitgebers zählen - und zwar bis zur Gesamtzahl von drei Hausgehilfinnen - die bei der Erhebung der Einkommen- und Lohnsteuer für Kinder vorgesehenen Steuerermäßigungen. Der Abschnitt V behandelt die Gewährung der Ehestandsdarlehen, die nicht nur als Mittel zur Förderung der Eheschließungen, sondern auch zur Ankurbelung der Industrien für Möbel und Haushaltsgegenstände dienen sollen. Die Entwicklung des Arbeitseinkommens Will man die Besserung der Lage der Werktätigen in Deutschland umfassend darstellen, so muß man auch die Frage des Arbeitseinkommens aus Lohn und Gehalt behandeln. Man darf dabei jedoch nicht vergessen, das Gesamteinkommen aus Lohn und Gehalt stets in Vergleich zu setzen zur Durchschnittszahl der Beschäftigten des einzelnen J ah res. Es ergibt sich dann ein etwas anderes Bild. Während in den J ahren der Scheinblüte von 1927 bis 1930 ein Teil der Berufsgruppen ein ganz außerordentlich hohes Einkommen bezog, waren die Löhne anderer Gruppen dafür um so niedriger. Die Spanne zwischen den Gruppen mit dem niedrigsten und dem höchsten Einkommen war erheblich größer als heute. Deutschland lebte von 1927 bis 1930 weit über seine Verhältnisse und untergrub auf diese Weise selbst seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Denn mit der uferlosen Erhöhung des Einkommens stieg natürlich auch die Höhe der Preise, stieg in solchem Maße, daß Deutschland im Wettbewerb gegenüber anderen Ländern mit geringeren Preisen und geringeren Löhnen unterliegen mußte. Bei der Beurteilung der