0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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den ausländischen Betrieben verlorengeht. Deutschland hat diese Entwicklung nicht absichtlich herbeigeführt. Die Versuche, es durch Boykott auf die Knie zu zwingen, sind jedoch kläglich gescheitert und haben nicht zuletzt Deutschland auf den heute eingeschlagenen Weg in der Gestaltung seiner Wirtschaft geführt. Die wirtschaftspolitischen Beziehungen zum Auslande Die wirtschaftspolitischen Beziehungen Deutschlands mit dem Ausland konnten seit 1933 außerordentlich vielfältig gestaltet werden. Aus der Zahl der Verbindungen und Vereinbarungen allein geht schon hervor, daß Deutschland gar nicht daran denkt, eine Isolierung anzustreben, sondern auf einen lebendigen Austausch mit den Staaten der Welt Wert legt. Handelspolitische Beziehungen bestehen in Form von Handelsabkommen, Freundschaftsverträgen, Vereinbarungen, Abmachungen durch Notenwechsel mit insgesamt 62 Staaten. Zahlungs- und Verrechnungsabkommen sind mit 32 Ländern abgeschlossen worden. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bestehen mit 16 Ländern. Außerdem ist Deutschland an 39 Kollektivverträgen beteiligt. Wandlung der Wirtschaftspolitik Die außerordentliche Leistungssteigerung in den Jahren 1933 bis 1937 auf dem Gebiete der deutschen Wirtschaft wäre nicht möglich gewesen ohne einen grundsätzlichen Wandel der gesamten Wirtschaftspolitik und ohne eine ganze Reihe von neuen gesetzgeberischen Maßnahmen, die der Durchführung einer nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik den gesetzmäßigen Unterbau gaben. Daß bei dieser gesetzgeberischen Arbeit kein Gesichtspunkt außer acht gelassen, sondern Zug um Zug nach einem einheitlichen Plan vorgegangen wurde, ist ganz besonders bezeichnend für nationalsozialistische Wirtschaftsführung. Man kann die wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen - abgesehen von den Maßnahmen auf dem Kreditgebiet (siehe Abschnitt Finanzpolitik) - etwa in drei große Gruppen aufgliedern, wobei das soeben geschilderte Gebiet des Außenhandels außer acht gelassen werden kann: 1. Schutz und Förderung aller derjeniger Wirtschaftszweige, die, an sich lebensfähig, durch falsche politische Grundeinstellung und falsche Maßnahmen des Weimarer Systems besonders notleidend geworden waren. Das gilt in erster Linie für das Handwerk und den Einzelhandel. 2. Höchste Entfaltung aller produktiven Kräfte in Deutschland, Förderung der Unternehmerinitiative; Hervorhebung des Wertes der schaffenden Persönlichkeit in der Wirtschaft im Gegensatz zu anonymen Kapitalgesellschaften (Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. J uli 1934). I n diese Gruppe fällt auch alles, was zur Erhöhung der Erzeugung von Kraftstoffen (Energiewirtschaft) und von Rohstoffen aller Art getan wurde, weil nur dann in Deutschland eine gesunde Wirtschaft blühen kann, wenn diese Stoffe verfügbar sind. Diese Maßnahmen beginnen bereits im Jahre 1933, haben aber erst systematische Zusammenfassung und konsequente Durchführung im neuen Vierjahresplan erhalten.