0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

3. Maßnahmen zur Steuerung der Preise. Es lag von Anfang an im Plan der Reichsregierung, nicht eine vorübergehende "Konjunktur" auf wirtschaftlichem Gebiet herbeizuführen, sondern eine dauernde Gesundung der deutschen Wirtschaft anzustreben. Es wäre ein leichtes gewesen, nach den ersten großen Erfolgen der Arbeitsschlacht auch die Löhne zu erhöhen und Preissteigerungen zuzulassen. Das hätte aber die Gefahr eines baldigen Rückschlages heraufbeschworen. Dem nationalsozialistischen Staat konnte nichts daran liegen, vorübergehende Erfolge zu erzielen, um dann nach wenigen J ahren eine neue Krise mit all ihren Begleiterscheinungen, mit Geschäftszusammenbrüchen, Preisstürzen, Massenentlassungen in Kauf zu nehmen. Die Wirtschaftspolitik des Dritten Reichs ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat den Volksgenossen Arbeit gegeben, sie hat die Erzeugung in der Industrie gewaltig gesteigert; die Umsätze im Handel sind dementsprechend gewachsen, die Mengen der Güter, die auf Schienen, Binnenwasserstraßen und über See transportiert werden, haben zugenommen - im ganzen: die Wirtschaftspolitik hat sich bewußt auf Erhöhung der Arbeitsleistung und Gütererzeugung eingestellt, nicht aber auf die Steigerung der Preise (keine "Preiskonjunktur", sondern "Mengenkonjunktur"). Um den Gefahren zu begegnen, die dem nationalsozialistischen Aufbau, dem Streben nach dauernder gesunder Wirtschaft von der Preisseite her erwachsen können, wurde frühzeitig bereits mit einer genauen Preiskontrolle begonnen. Im Herbst 1936 wurde die gesamte Preispolitik in ein einzigartiges System gebracht: Die Preisentwicklung wurde einem Reichskommissar für die Preisbildung übertragen. Im einzelnen sollen noch als besonders wesentliche Maßnahmen erwähnt werden: Auf dem Gebiet des Handwerks mit seinen 3,9 Millionen Berufstätigen wurde die Organisation vereinfacht und für eine gründliche Berufsausbildung gesorgt. Durch die dritte Handwerksverordnung vom 18. Januar 1935 wurde festgelegt, daß nur der einen Handwerksbetrieb eröffnen darf, der die Meisterprüfung bestanden hat. Das Handwerk wurde dadurch auf den Weg einer erheblichen Leistungssteigerung geführt, die äußerlich auch durch die Zunahme der Zahl der Meisterprüfungen von 27.000 im Jahre 1932/33 auf 67.000 im J ahre 1935/36 kenntlich geworden ist, durch die eine bessere Betriebsführung gewährleistet wurde. Das Handwerk wurde durch Lieferungsgenossenschaften und die Reichszentrale für Handwerkslieferung, ferner durch Ausfuhrförderungsstellen auch bei Großaufträgen und im Exportgeschäft eingeschaltet. Es konnte sich ferner erfolgreich an den großen Messen beteiligen. Auch kulturell wurde das Handwerk gefördert und das Gesellenwandern wieder eingeführt, um den Gesichtskreis der Handwerker zu weiten. Der Einzelhandel, der im Novemberstaat besonders vernachlässigt und durch die damals übliche Förderung der Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte und Konsumvereine immer mehr zurückgedrängt worden war, hat sich ganz besonderer Förderung durch den nationalsozialistischen Staat zu erfreuen. Schon am 12. Mai 1933 wurde das Einzelhandelsschutzgesetz erlassen, durch das der Bestand der Betriebe des Einzelhandels gesichert wurde. Die aus der liberalistischen Zeit herrührende Gewerbeordnung kannte nur das Prinzip der Gewerbefreiheit, so daß es jedermann freigestellt war, ein Einzelhandelsgeschäft jedes beliebigen Handelszweiges zu eröffnen. Es entstand dadurch eine außerordentliche zahlenmäßige Übersetzung des Einzelhandels und eine starke Durchsetzung mit sachunkundigen Elementen. Zusammenbrüche von Firmen, unsachgemäße Lieferung und Untergrabung des Vertrauens der Käuferschaft zum gesamten Berufsstand mußten die zwangsläufigen Folgen sein. Das Verbot der Errichtung, Erweiterung und Verlegung von Einheitspreisgeschäften wurde durch das Gesetz unbefristet verlängert. Für die Neuerrichtung von Warenhäusern, Filialunternehmen und Serienpreisgeschäften wurden einengende Bestimmungen getroffen, die faktisch einem Verbot der Neuerrichtung gleichkommen. Ferner wurde diesen Betriebsformen und den Konsumvereinen die Errichtung selbständiger