0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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"...Wenn Sie an die Macht kommen, wenn Sie die außenpolitischen Verhandlungen zu führen haben, dann habe ich die große Furcht, daß Sie dem Auslande viel weitergehende Zugeständnisse machen als ein anderer..." Herr Breitscheid war kein großer Prophet. Denn seit dem 30. Januar 1933 ist kein Pfennig mehr an Reparationszahlungen an fremde Mächte geleistet worden. Von Zugeständnissen kann angesichts der Wiederaufrichtung der deutschen Wehrhoheit, der Einführung der allgemeinen deutschen Wehrpflicht und der Befreiung Deutschlands von den Versailler Fesseln selbst von Herrn Breitscheid heute auch kaum noch gesprochen werden. Eine Stadt meldet Konkurs an Die Frankfurter Zeitung bringt in Nr. 218/20 vom 22. März 1932 folgende Meldung: "Die Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank hat, wie mitgeteilt wird, Antrag auf Konkurseröffnung über die Stadt Koben a. d. Oder gestellt. Die Verschuldung soll sich auf 400.000 RM. belaufen. Gläubiger seien neben dem Staat zum größten Teil Breslauer Banken. - Koben ist eine Kleinstadt von 2.000-3.000 Einwohnern. Von der genannten Gesamtverschuldung dürfte etwas weniger als die Hälfte auf die Hypothekenbank entfallen. An Zinsen sind bereits annähernd 30.000 RM rückständig, woraus zu schließen ist, daß die Stadt schon überaus lange ihren laufenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Von Gläubigerseite wird darauf verwiesen, daß die Stadt ihren umfangreichen Waldbesitz zur Mobilisierung heranziehen könnte und müßte. Dabei wird es freilich in erster Linie darauf ankommen, wie weit der Staat mithilft; denn private Interessen werden kaum zu annehmbaren Bedingungen zu finden sein. Vorerst scheint aber Preußen den Fall als nicht besonders ernst zu empfinden; denn bei der langen Dauer der vorausgegangenen Verhandlungen wird auch die jetzt eingetretene Konsequenz vorauszusehen gewesen sein, ohne daß die Aufsichtsbehörde Anlaß zu einer Hilfe sah. Es wird auch sonst beobachtet, daß Preußen sich in erster Linie auf die Finanzsorgen der Großstädte konzentriert und den kleineren Gemeinden geringere Beachtung zuteil werden läßt, obwohl hier nicht sehr große Opfer nötig sein würden. Immerhin ist der Konkurs einer Stadt, ob klein oder groß, ein bemerkenswertes Ereignis, dessen kreditpolitische und rechtliche Folgen den Staat zu einer Stellungnahme zwingen werden. Das zuständige Amtsgericht hat einen Konkursverwalter bestellt." Diese Meldung berichtet keinen Einzelfall. Denn es gibt noch mehr Städte, die in diesem Jahr 1932 Konkurs anmelden müssen. Die Kreditinstitute geben angesichts der unsicheren Wirtschaftslage Deutschlands schon seit 1929 nur noch kurz- oder mittelfristige Kredite an die deutschen Gemeinden. Langfristige Kredite zu geringeren Zinssätzen gibt es schon lange nicht mehr. So steigt die mittel- und kurzfristige Verschuldung lawinenartig und mit ihnen die Zinslast dafür. An jedem Monatsersten beginnt der Wettlauf der Gemeinden zu den Banken um die Verlängerung ihrer kurzfristigen Kredite. Jede Verzögerung der Verhandlungen hat zur Folge, daß zunächst für einige Zeit die Gehälter nicht gezahlt werden können, die Unterstützungszahlungen eingestellt werden müssen und der gesamte Wirtschaftsbetrieb der Gemeinden ruht. So lebt man von Monat zu Monat von der Hand in den Mund. Erst der nationalsozialistische Staat hat dieser Zeit der Kassennot ein Ende gemacht und den Gemeinden mit Hilfe des Gemeindeumschuldungsgesetzes vom 21. September 1933 durch Umwandlung der mittel- und kurzfristigen Kredite in langfristige Schulden wieder eine Disposition auf lange Sicht ermöglicht und sie außerdem von den untragbaren Zinslasten befreit, die allmählich eine immer größere Rolle im Gemeindehaushalt zu spielen begonnen hatten. Außerdem gelang es auch, die