0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

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Bei der Einkommensteuerreform wurden die Steuersätze so gestaffelt, daß die kleineren Einkommen nur in geringem Maße erfaßt wurden, während für die größeren Einkommen Steuersätze bis zu 50 Prozent festgesetzt wurden. Diese Steuerstaffelung ist wirklich sozialistisch zu nennen. Durch die Erhöhung der Körperschaftsteuer ist der gleiche Grundsatz auch auf die Kapitalgesellschaften und Einkommen der großen Vermögen übertragen worden. Ein weiterer Schritt war die Realsteuerreform, die den Haushalt der Gemeinden auf eine völlig neue Grundlage gestellt hat. Die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 ist im wesentlichen eine vorbereitende Maßnahme für die Reichsreform. Sie beseitigt 32 Landesgesetze und schafft für das gesamte Reichsgebiet einheitliches Grundsteuer- und Gewerbesteuerrecht. Sie bestimmt ferner, daß die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer für das gesamte Reich nur noch durch die Gemeinden erfolgen soll und Kreise und Länder als Steuerberechtigte ausscheiden. Dadurch entsteht eine Klarheit und Übersicht im Steuerwesen, die in ganz anderem Maße als vorher rechtzeitig Dispositionen für Reich und Gemeinden möglich macht. Nach der Realsteuerreform wird es nur noch Reichs- und Gemeindesteuern geben. Der schwarze Montag Man schreibt den 13. Juli 1931. Alle deutschen Großstädte sind in Aufruhr. Eine ungeheure Panik hat sich aller Wirtschaftskreise und insbesondere der Sparer bemächtigt. Etwas Ungeheuerliches ist geschehen. Die deutschen Banken haben ihre Schalter geschlossen. Die Regierung ist machtlos. Das, wovon man so lange munkelte, ist zur Tatsache geworden. Und gleichzeitig wird bekannt, daß die durch die ungeheuren Betrügereien beim Nordwollekonzern und durch eine Fülle verfehlter Spekulationen ihres Chefs, des jüdischen Bankiers Jakob Goldschmidt, an den Rand des Ruins gebrachte Darmstädter und Nationalbank ihre Zahlungen eingestellt hat. Was nützt es, daß das Reich die Einlagen dieser Bank garantiert? Vor den Bankgebäuden und Depositenkassen sammeln sich Tausende von Menschen. Das ganze Wirtschaftsleben stockt. Es können keine Zahlungen mehr geleistet werden. Es kann niemand mehr Aufträge erhalten, und selbst die in vielen Betrieben Mitte des Monats fälligen Gehaltszahlungen müssen unterbleiben. Eine ungeheuere Vertrauenskrise ist ausgebrochen. Man hört es immer wieder: "Wenn sogar eine Großbank, die man für eine der sichersten in Deutschland hielt, zusammenbrechen kann, was gibt es dann noch für Sicherheiten? Wem soll man dann noch glauben und vertrauen?" Das ist die Meinung des kleinen Mannes, die Meinung des Sparers und die vieler Geschäftsleute. Nach Ablauf der Bankfeiertage wird die Höhe der Auszahlungen durch Verordnungen begrenzt. Hätte man das nicht getan, so wäre in wenigen Tagen der Einlagebestand der deutschen Banken wie Schnee an der Sonne geschmolzen und an Stelle des Bankkontos wäre wieder der Sparstrumpf getreten. Wie konnte es zu einer derartigen Katastrophe kommen? Erst heute, nachdem man Abstand von den Dingen hat, vermag man sie abschließend zu würdigen und zu überschauen. Das Bild, das sich bei dieser Rückschau ergibt, ist noch vernichtender als das Urteil vom J ahre 1931. Denn inzwischen hat das deutsche Volk vier J ahre zäher, stiller und unermüdlicher Aufbauarbeit erlebt. Inzwischen hat es würdigen gelernt, was es heißt, wenn eine Staatsführung mutig und entschlossen zupackt, wenn sie ein Ziel hat und weiß, was sie will. Die Krise des Jahres 1931, die der Anfang vom Ende war und den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft einleitete, hat nur das ungeheuere Ausmaß annehmen