0018 Alfred Ingemar Berndt, Gebt Mir Vier Jahre Zeit (1938)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Der Untersuchungsausschuß hob in seinem Bericht die Tatsache hervor, daß der nationalsozialistische Staat größere und umfangreichere Aufgaben dem Volke gegenüber zu erfüllen hat als das frühere liberalistisch-marxistische Regime, und deshalb in weit stärkerem Umfange einsatzfähige Geldmittel braucht. Die Herstellung eines den Aufgaben des nationalsozialistischen Staates entsprechenden Geld- und Kapitalmarktes muß das Kernstück einer jeden Neuordnung sein. Der Untersuchungsausschuß forderte deshalb: 1. Beaufsichtigung aller Kreditinstitute, 2 . Unterwerfung aller Kreditinstitute unter einen Genehmigungszwang, 3 . Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität, 4 . Trennung von Geldmarkt und Kapitalmarkt und damit Sicherung des Spargeschäfts, 5 . [Punkt 5 fehlt leider in unserer Vorlage; Anm. d. Scriptorium] 6 . Überwachung des Kreditgeschäfts und weitgehende Publizität, 7 . zweckmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsamts. Diese grundlegende Umgestaltung des gesamten Bank- und Kreditwesens wurde bereits mit dem Gesetz über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 durchgeführt. Durch dieses Gesetz sind Kapital und Banken, die vorher die absoluten Herrscher des Wirtschaftslebens waren, zu Dienern der Volkswirtschaft und der Volksgesamtheit gemacht worden, die nach den staatspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen gelenkt werden und unter steter Kontrolle stehen. Alle Kreditinstitute haben jetzt J ahresbilanzen einzureichen, die größeren Monatsausweise. Die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit der Banken, ist durch besondere Vorschriften sichergestellt und die Grenze der Kreditgewährung für jedes einzelne Institut genau festgelegt, so daß sich ein Bankskandal wie der der Darmstädter und Nationalbank nicht mehr wiederholen kann. Die Gewährung von größeren und die Einräumung von ungedeckten Krediten wird durch das neue Gesetz erschwert und eine Grenze für den Eigenbesitz an Aktien, Kuxen und nicht börsengängigen Schuldverschreibungen für die Banken eingeführt. Ferner wird das Notenausgaberecht ausschließlich der Reichsbank übertragen; das Reich erhält ein Aufsichtsrecht über die Staatsbanken. 1937 beseitigt der Führer auch den letzten ausländischen Einfluß auf die Deutsche Reichsbank, der seinerzeit durch den Dawes-Plan geschaffen wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes vom 5. März 1934 und das Gesetz über den Wertpapierhandel vom 4. Dezember 1934 wird die Zahl der Börsen von 21 auf 9 verringert. Die Börsen werden der Reichsaufsicht unterstellt und aus jüdischen Spielhöllen wieder zu wirtschaftlichen Umschlagplätzen gemacht. Es wird so verhindert, daß der Aufbau im nationalsozialistischen Staat durch unverantwortliche Börsenmanöver, wie sie in der November-Regierung an der Tagesordnung waren, gestört wird. Ferner werden durch geeignete Maßnahmen die deutschen Börsen entjudet. Was das bedeutet, zeigt ein Überblick über das deutsche Bank- und Börsenwesen vor 1933. So waren z.B. 1930 485 Privatbanken völlig in jüdischen Händen. Bei einem großen Teil der übrigen Banken war so starker jüdischer Einfluß vorhanden, daß man sie ebenfalls als jüdisch ansprechen konnte. Fast sämtliche leitenden Posten in den Großbanken und insbesondere der D-Banken waren in jüdischen Händen. An der Berliner Börse saßen im Vorstand der Wertpapierbörse 25 Juden und 11 Nichtjuden, im Vorstand der Produktenbörse 12 J uden und 4 Nichtjuden, im Vorstand der Metallbörse 10 Juden und 2 Nichtjuden. Von 147 Vorstandsmitgliedern waren insgesamt 116 Juden. An der Berliner Wertpapierbörse befanden sich 1930 unter 1.474