Hellmut Diwald: Sein Vermächtnis für Deutschland (1994)

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Vorwort des Herausgebers zeitig ein zentrales heimatpolitisches Werk für die sudetendeutsche Volks¬ gruppe, die größte und stärkste Landsmannschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Hellmut Diwald erhält folglich durch hochrangige Persönlich¬ keiten Al Repräsentanten der sudetendeutschen Volksgruppe in diesem Werk gleichzeitig Dank und Anerkennung für sein Wirken um unsere Heimat Sudetenland und somit für die Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen insgesamt. Warum ist dies so bedeutungsvoll? Der Kampf um die Interessen der deutschen Heimatvertriebenen, gleichsam ein Ringen um die zentralen Le¬ bens- und Überlebensrechte des ganzen deutschen Volkes, stellt das Herz¬ stück jeder Rückgewinnung der entkriminalisierten deutschen Geschichte und der nationalen Identität dar. Mehr noch: Die Frage der Oder-Neiße- Gebiete (Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern und Ostpreußen) und des Sudetenlandes (der Randgebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens) ist für uns Deutsche mehr als die unabdingbare und völlig unverzichtbare Verwirklichung unseres jahrhundertelang angestammten Heimatrechts durch selbstverständliche Rückkehr und Neubesiedlung, durch die Rückgabe des geraubten privaten und öffentlichen Eigentums - im Rahmen des Möglichen - und die selbstverständliche Wiedergutmachung. Mit Ostdeutschland und dem Sudetenland ist für das deutsche Volk unabdingbar seine nationale Würde, Ehre und Identität verbunden. Solange wir aber über Ostdeutschland und das Sudetenland in Form eines historischen Ausgleiches und Kompro¬ misses nicht frei mitentscheiden können, sind und bleiben wir demzufolge würde- und ehrlos. Die Revision von Annexion und Deportation ist für uns Deutsche zur Wiedergewinnung unseres Selbstseins, unserer Selbstbehauptung und Selbst¬ bewahrung, zur Rückgängigmachung unserer historischen >Selbstentäuße- rung<, unabdingbar. Hellmut Diwald stellte klar und eindeutig fest: »Jedoch weder der Kriegsausgang noch die Vertreibung können die Tatsache annullie¬ ren, daß es sich bei dem Sudetenland [und bei Ostdeutschland; R.J.E.] um deutschen Siedlungsraum, um Siedlungssraum des deutschen Volkes gehan¬ delt hat und daß eine solche historische Tatsache auch ein historischer und damit politischer Anspruch ist und bleibt.« Und an anderer Stelle: »Hinter der Annexion der deutschen Ostgebiete [und des Sudetenlandes; R.J.E.] steht nicht das Recht, sondern das Faustrecht..., und jeder irrt sich, der glaubt, auch nur eine Vereinbarung würde in Zukunft Bestand haben, die mit dem Faustrecht erzwungen wurde.« Das Münchener Abkommen aus dem Jahre 1938war eine Vereinbarung, zu der es keine Alternative gab, weil niemand 3,3 Millionen Sudetendeutsche erschaffen hatte, um sie von etwa 7 Millionen Tschechen entnationalisieren, terrorisieren und unterdrücken zu lassen, indem die Sudetendeutschen 1918 mit militärischer Gewalt in einen Staat hineingezwungen wurden, in den sie nicht hineingehörten und nicht hinein wollten, so muß es ein erneutes 11