(2017-03-14)

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gebe das hier noch einmal zur Kenntnis: Ihr Körper ist vor mır zu exakt 100% sicher. Anlage 38, (siehe Oben) Durchsuchungsbericht vom 22.02.2017 Seite 6, Blatt 8, Besond inweise: (Vorlesen) Es befand sich ein Umschlag mit nicht gezählten Geld auf den geschlossenen Karton mit dem gezählten Geld. Ich habe also keinen Überblick, ob Polizisten sich Geld eingesteckt haben. Wenn ich ca. 6000 Euro erwarte und es werden ca. 11.200 Euro „aufgefunden“, dann habe ich keine Ahnung, ob da nicht vielleicht viel mehr Geld drin war! u Hinweis: Jetzt kommt der Knaller!! Der Polizist Samland hat sich für den Hinweis auf das Geld sofortüberschwenglich bedankt. Der hat richtig EMOTIONEN gezeigt. Das fiel sofort auf!! Es dauerte, bis ich die Emotionen verstand. Die sind nur erklärlich, wenn man Kenntnis davon hat, daß Polizisten STEHLEN!! (Siehe Buch: Bürger statt Bullen, dort steht das im Klartext.) Und dann ist es erforderlich zu begreifen, daß der Polizist Samland von diesen Diebstählen Kenntnis haben muß! Anlage 39, Blatt 180, keine Beweismittel, aber vorbereitet werden? Geschosse und Hülsen solle\Beweismaterial sein??? Projektile und Hülsen wurden zu BeweismitteN erklärt! Das erfolgte durch eine Behauptung eines Polizisten, wo Sanst jeder Federstrich vom Staatsanwalt selber kommt! chverhalt: Geschosse und leere Hülsen sind hr viel Geld wert. Soll da ein Diebstahl Anlage 40 eschlagnahmegegenstän Wenn die Mitnahme unberec zurückbringen! Angeblich besteht kein Anspruch auf Rückführung. Bezug: NJW. Es erfolgte aber keine Mitteilung!!-In Ner NJW steht, daß der Geschädigte 60 km weggezogen ist. Das Urteil Aus der NJW ist also nicht anwendbar! Interessanter Weise war Frau Voges\an dieser Stelle meiner Meinung. Frau Voges war die Anwältin aus der eisten Instanz, die es nicht fertig bsatz: Abholung der überschüssigen igt war, muß die Polizei die Gegenstände