(2017-03-14)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Bevor abends die Imbißbuden schließen, begibt sich ein Beamter mit seinem Streifenkollegen wiederholt zu einer bestimmten Bude. Hier, weiß man, werden die letzten Würstchen an die Polizeibeamten verteilt. An diesem Abend sind zwei Würstchen übrig, eine ganze und eine halbe Wurst. Der jüngere Beamte hat „‚Glück”, er bekommt die ganze Wurst. Dem älteren bleibt nur das halbe Stück — er greift es mit zwei Fingern, schwenkt es in Augenhöhe ca. 20 cm vor dem Gesicht der Verkäuferin mit einem vorwurfsvollen und darin nicht zu überbietenden Ton in der Stimme: „Soll das eine Wurst sein, soll das eine Wurst sein?”, wirft das Stück auf die Theke und verschwindet beleidigt. „Heute wollen wir Blut sehen”, ist ein nicht seltener Ausspruch von Kollegen, die sich in die Nähe von Gaststätten begeben, sich auf die Lauer legen und warten, bis jemand betrunken losfährt. Sie warten darauf, daß die Straftat passiert, anstatt sie zu verhindern, nur, um eine Blutprobe (Blut sehen) mit Führerscheinbeschlagnahme machen zu können. | Es kam vor, daß Festgenommene verprügelt und die Treppe zum Polizeigewahrsam hinuntergeworfen oder Festgenommene angerempelt und provoziert wurden, bis sie sich wehrten. Anschließend wurden sie erst richtig verprügelt und dann noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Staatsgewalt) gegen den Verprügelten geschrieben. Die Anzeige hatte nur vorbeugenden Charakter, falls der Verprügelte eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen den Beamten erstatten sollte. Es wäre interessant, Untersuchungen darüber anzustellen, wie sich die Zahl der Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu der Zahl von Körperverletzung im Amt verhält. Dabei käme sicher heraus, daß Polizeibeamte 39