(2017-03-14)

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Ausdruck zu verleihen. War es noch vor Jahren üblich, den Schutzmann an der Kreuzung (als es ihn noch gab) zu Weihnachten zu beschenken oder Geschenke auf die Wache zu brin& gen, so wurde das rigoros durch die Dienstvorgesetzten abgeschafft. Es erhebt sich die Frage, ob es nicht ein Fehler war, diese Dankbarkeitsbezeugungen, die überwiegend anonym geschahen, nicht mehr zuzulassen. Waren die doch ein sichtbares — wenn auch geringes — Erfolgserlebnis für die Polizeibeamten. Menschen, die tatsächlich aus Dankbarkeit, weil die Polizei ihnen in Notsituationen geholfen hat, ein kleines Präsent überreichen wollen, haben kein Verständnis dafür, daß sie weggeschickt werden und die Annahme des Geschenks verweigert wird. Hier fehlt es offenbar bei der Polizei am nötigen Fingerspitzengefühl. Beispiel: Ein Hausbesitzer übergibt einem Polizeibeamten 20,— DM für die Betriebsausflugskasse, nachdem Polizeibeamte wiederholt wegen einer defekten Alarmanlage zum Haus gerufen wurden, weil der Hausbesitzer unwissend die Nummer der Polizeiwache in den Notrufspeicher der Alarmanlage gegeben hatte. Durch die Beamten wird gegen den Hausbesitzer eine Anzeige wegen versuchter Bestechung erstattet, die 20,— DM werden als Beweismittel beigefügt. Der Geldschein mußte durch die Polizei wieder ausgehändigt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte. Peinlicher geht es nicht mehr! Natürlich gibt es auch die Fälle, wo Polizeibeamte bei bestimmten „Vorteilsgewährern” einfach wegschauen. Es ist in einer Großstadt bekannt, daß der führende Unter[| nehmer in dieser Stadt, der immer freundlich zu ‚seinen Polizeibeamten’ ıst, häufig unter Alkoholeinwirkung Auto fährt. EN NE SET N KIELER ARSTER TRANSEN EN RETTEN EEE SEN ET EEE rg Dre ee REINER ENTER ee ee F $ er Rogers gu