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Störung einer Amtshandlung gem. 88 160, 164 StGB / Widerstand gegen a |Vollstreckungsbeamte, gem. & 113 StGB 2
!Letztlich positionierte sich Herr von STOSCH in körperlich renitenter Weise auf dem Flur des Obergeschosses, versperrte den Weg und hielt sich gewaltsam an einer Türklinke fest. Er Iwurde durch PK Heidecker, KHK’in Merker und Unterzeichner mehrfach aufgefordert, die Türklinke loszulassen und aus dem Weg zu gehen. Durch Unterzeichner wurde letztmalig die |Verbringung ins Gewahrsam der Polizei Pinneberg angedroht, falls er die Amtshandlung weiterhin stören würde. Der Beschuldigte ignorierte die Anweisungen.
Ein Lösen seines Handgriffes von der Türklinke durch PK Heidecker gelang mit einfacher körperlicher Gewalt zunächst nicht. Erst durch Unterstützung Unterzeichners konnte gemeinsam der Griff des Beschuldigten von der Türklinke gelöst werden. Dazu wurde erhebliche, einfache körperliche Gewalt aufgewendet. Der Beschuldigte widersetzte sich mit erheblicher Kraft dem Anlegen der Handschellen. Daher gelang dies zunächst nicht. f Der Beschuldigte wurde daraufhin durch KHK’in Merker und Unterzeichner gegen seinen Widerstand zur Treppe geführt. Er wurde mit einfacher körperlicher Gewalt gegen seinen IWillen die erste (der beiden) Treppe hinuntergeführt.
Auf dem Treppenabsatz zur zweiten Treppe begann der Beschuldigte, sich mit seinem |Körpergewicht in die Arme KHK’in Merkers und Unterzeichners zu hängen.
IOffenbar versuchte er damit, sich zu Fall zu bringen und zog KHK’in Merker und IUnterzeichner damit ebenfalls in Richtung Treppenstufen. Durch KHKin Merker wurde als letzte Mittel und zur Abwendung eines Sturzes ein leichter Schlag zum Gesicht des Beschuldigten geführt, um den sich ankündigenden Sturz noch abzuwenden. Weitere ISistierungsversuche scheiterten jedoch.
|Herr von Stosch entwickelte eine fallende Tendenz nach vorne, die nicht mehr aufgehalten iwerden konnte, da der Laufbereich auf der rechten Seite der Treppe durch diverse Zeitungen und Papierstapel verlegt war. Zudem hielt sich der Beschuldigte ebenfalls an KHK’in Merker und Unterzeichner mittels Anpressen seiner Arme über unseren fest, so dass alle Beteiligten stürzten.
|In weiterer Folge fielen Herr von STOSCH, Unterzeichner und KHK’in Merker den Rest der Treppe hinunter in den Flur des Erdgeschosses. Dort kam Herr von STOSCH in Bauchlage zu liegen links von ihm KHK'in Merker und auf der anderen Seite Unterzeichner.
Herr von STOSCH wehrte sich weiterhin und klammerte sich um jeweils ein Bein von KHKin Merker und einen Arm Unterzeichners.
'IKHK’in Merker setzte mit der freien Hand einen zweiten, reflektorischen Schlag Richtung Kopf des Beschuldigten. Von Stosch konnte letztlich erst zu dritt -mit Unterstützung des herbeigeeilten KK Wrubbelmit Handschellen gefesselt werden. Dazu wurde er auf dem Boden in Bauchlage fixiert. Die Arme wurden nach hinten auf den Rücken verbracht.
In dieser Position wurde durch Herrn von STOSCH gerufen: „Okay, ich gebe auf.” Die Gegenwehr wurde daraufhin von Herrn von STOSCH eingestellt. Ihm wurde aufgeholfen. Anschließend wurde der Beschuldigte durch PK Heidecker und PHM Nehl in das hiesige een) verbracht.
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PoISH 13 Bericht blanko Seite 5 von? gespeichert: Mo. 27.02.17 um: 10:49:30 Uhr {Vorgangs-Nr: vg 809388 / 2016
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—r Idiverse Wutund Schimpftiraden gegen den Staat und die Verwaltung. Weiterhin forderte er die eingesetzten Beamten auf, sich nicht weiter vom Staat für diese unrechtmäßigen Maßnahmen missbrauchen zu lassen. Durch hektische Umherlaufen drängte er eingesetzte Kräfte zudem aus dem Weg.