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N... : Mt» Rer KinematugTaph — Düsseldorf. Nach österreichisch - italienischem System werden Theaterstücke mit Kii« ksicht auf ihren aus liestimmten Gründen als ungeeignet erschein¬ enden Inhalt verböte n. Ungeeigneten Inhalt haben nach üs,er-eichisdi-italioni¬ schen Anschauungen: 1 . dramatische Werke, die eine feindselige Richtung gegen die bestehende Staatsordnung einnehmen. (An¬ griffe gegen Staatseinriehtungen); 2 . dramatische Werke, welche die l>ostehendo Nlaats- religion oder andere /.ugelassene Religionsgesellschaften verletzen: 3 . dramatische Werke, die gegen -Moral und Anstand ver- 4 . dramatische Werke, die sich mit den bestehenden Grundsätzen der gesellschaftlichen Ordnung in Wider¬ spruch setzen; 5 . Stücke, die Angriffe gegen die bestehende Ordnung des Familienlebens bieten, insbesondere gegen die Institution der Ehe; 0 . Dramen, deren Inhalt sich auf konkrete Vorgänge aus dem Leben von der Gegenwart angehörenden Personen bezieht. Nach österreichisch-italienischem System werden also Stücke verboten, die einen l>estimmten Inhalt haben. Dieses System ist für die Handhabung der Zensur in Preussen im Allgemeinen t. i e h t a n e r k a n nt. Die preussischc Zensur beurteilt die ihr einzureichenden dramatischen Werke nach anderen Gesichtspunkten. Für die preussischc Zensirtätigkeit ist vorbildlich gewesen das französische Zensur¬ system. Nach französischem Zensursystem kommt cs nicht auf den Inhalt eines dramatischen Werkes an. sondern auf die Wirkung der Biihnenaufführung auf die Zuschauer. Wird die Wirkung eines Theaterstückes voraussichtlich d i e sein, dass sie eine zur Begehung von Störungen der öffentlichen Ordnung geneigte Stimmung hervorzurufen imstande ist, so tritt Zensurver¬ bot ein. Wird dagegen eine Aufführung dos Stückes eine solche Wirkung voraussichtlich nicht haben können, dann ist ein Zensurverbot ausgeschlossen, mag auch der Inhalt des Dramas ein solcher sein, der als ungeeigneter Inhalt ini Sinne des österreichisch-italienischen Systems anzusehen wäre. Die preussischc Zensur verbietet also ein Stück im all¬ gemeinen, nicht wegen des Inhalts des Stückes, sondern wegen der voraussichtlichen Wirkung, die das Stück auf einen Zuschauerkreis üben kann. Der Zensor hat also in jedem Falle zu prüfen, bevor er ein Verlxit erlässt, ob ein Stück derartig wirken wird, dass Störungen der öffentlichen Ordnung. Ruhe und Sicherheit möglich sind. Die Ausübung der Zensur ist also nichts weiter als ein Anwendungsfall der Theatersicherheitspolizei. Im Interesse der Auf recht erhalt ung von Ordnung. Ruhe und Sicherheit wird ein Stück verboten, wenn die Gefahr droht, dass das Stück die Wirkung haben könnt e, Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gefährden. Die schwere Aufgabe des Zensors besteht darin, fest¬ zustellen. wie ein Stück auf einen bestimmten Zuschauer¬ kreis wirken wird. Ein grosser Teil der Angriffe auf die Institution der Zensur ergibt sich aus der Verkennung dieser schweren Aufgabe der Zensur. Es ist nicht Willkür und nicht Zufälligkeit, wenn ein Stück in Dresden erlaubt Stahl - Proj ektor Imperator