Der Kinematograph (June 1913)

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Der Kinematograpa — Düsseldorf. Xo. 33 *. 17 des Allgemeinen Landrechts in Verbindung mit § 6 b der Allerhöchsten Verordnung vom 2<». September 1867 stütze. Soweit der Tatbestand. l>er Bezirksausschuss gelangte, wie bemerkt, zu einer Aufhebung der polizeilichen Verfügung. Er liess sieh da hei von folgenden Erwägungen leiten, die wir ihrer Bedeutung halber wörtlich folgen lassen: ..Nach § 30 Abs. 2 des Reichsprcssgesetzes vom 7. Mai 1874 ist das Recht, über das öffentliche Anschlägen. An¬ heften und Aufstellen von Plakaten Vorschriften zu treffen, der Landesgestt..gebung überlassen. Hiernach gelten noch die §§ 9. IO und 11 des durch Artikel 11 B der Verordnung vom 25. Juni 1867 auch in den neuen Landesteilen einge¬ führten Preussischcn Pressgesetzes vom 12. Mai 1851. soweit sie sich auf das öffentliche Anschlägen von Plakaten be¬ ziehen (Entscheidungen des Kammergerichts vom 24. April 1890. Joh. Bd. X Seite 287 und vom 23. Januar 1896, Min. Bl. d. i. V. Seite tis. des Oberverwaltungsgeriehts vom I«». Mai 1879. Bd. V Seite 413 und vom 23. Juni 1S92 Bd. XXIII Seite 274.) § 9 dieses Gesetzes gestattet das An¬ schlägen von Plakaten über öffentliche Vergnügungen oder andere Nachrichten für den gewerblichen Verkehr Durch § 1 Abs. 2 der Polizei verordn ur ig vom 4. Juli 1912 ist den < irundst ückseigentiinicrn und Mietern ohne weiteres polizei- lieherseits «las Recht zugesichert. Anzeigen, die ksliglicb ihr eigenes Interesse betreffen, an ihre« Grundstücken oder .Mietsräumen auszuhängen oder anzuschlagen. Einer be¬ sonderen polizeilich«« Erlaubnis, wie sie § lode« Preussischcn Pressgesetzes für «bis Anheften oder Anschlag«« von Bild- werken auf öffentlichen Strassen vorsieht, bedarf «*s nach § 43 der Roi<-hsgi-w«'rlx-or«inung nur für demjenigen, der ge¬ werbsmässig dieser Tätigkeit obliegt. Vcn seinem gesetz¬ lich gewährleisteten Rollt hat der Kläger Gebrauch ge¬ macht. indem er «lurch Plakate, welche nach der Strrjesc hin vor seinen Räumen angebracht, sind, auf die in ihnen statt¬ findenden Vorführung«« seiner KinematograpK ntheater hinweist." ..Die Ausübung lies Rechtes ist jetioeh k -ine unbe¬ schränkte. Er muss sich d«« Anfor«lerungcn ler Polizei¬ behörde. die sie in Erfüllung ihriT Aufgabe trifft, «lie öffent¬ liche Ruh«-. Sicherheit und Onlnung zu erhalten, und Ge¬ fahr- n, «lie dem Publikum oder einzelnen seiner Mitglieder bevorstehen, abzuwendtm. sowic «lie Ordnung. Sicherheit und Li-i«-htigk«*it «les Verkehrs auf den öffentlichen Stra-eu zu gewährleisten, unterwerfen. Die Polizeibehörde ist nach § IO. 11.17 Allgemeinen Lamlrcvhts und § 6 «1er Verordnung ülx*r «lie Polizeiverwaltung m «len neuerworbenen Lande» teilen vom 20. September 1887 verpflichtet, die» öffent¬ lichen Inten-ssen nicht nur im Wege «ler Polizei Verordnung, sondern auch «lurch Polizeiverfügung wahrzunehn n. wobei überall «lie Frage «ler Notwendigkeit des polizeilichen Ein greifens der richterliehen Nachprüfung nach i 127 «le» Lan<k-sverwaltungsg«*setz«*s entz« >gen ist (Entsehei«lung«-n «les Oberverwaltungsgerichts vom 28. Januar IkTs Bd. III Seite 215). Ein Eingehen auf den vom Kläger erhobenen Einwand <li«* angegrifftme Verfügung sei. soweit sie sieb gi-gen unsittliche Plakat«- richte, rieht erforderlich gewesen, «•rübrigt sich danach. Dass «lie Gefahr, durch welche «lie Polizeibehörde zu ihrem Vorgehen veranlasst wird, eine unmittelbar bevorstehende sein muss, setzt das Gesetz nicht voraus. Aestfeetisehe Grün«1c aber, wie sie hier für das Ein¬ greifen des Beklagten mit massgeben«! süul. also Berüi-k- siehtigung der äusseren Besehaflenheh der Bil<k-r. Häss¬ lichkeit. grauenhafte Farbentönung sind — darin muss dem Kläger recht geg«*ben werden — nach den angesogenen (lesetzesstelkm nicht geeignet, der Polizeilx-hörde euren berecht-gten Anlass zum Emschreiten zu geben. Um ein Bauwerk im Sinne des V«-runstaltungsgesetz«-s vom 15. Juli „Glaukar“-Jtnastigmat F: 34 Kino-Objektiv höchster Leistungsfähigkeit gibt bis in die Ecken des Schirmes gestochen scharfe Bilder von höchster Brillanz. Achromat. Doppel-Objektive für Kino-Projektion und für stehende Projektion. Preiswürdige, sehr leistungsfähige Objektive in erstklassiger Husführung für alle Theater und Schirmgrössen vorrätig. Kataloge kostenlos. Kataloge kostenlos. Emil Busch (L, Industrie, Rathenow.