Der Kinematograph (November 1913)

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No. 360. I>er Kinematogrnph — Düsseldorf. Da es aber ininu r «««.-»h-r vorkommt. dass die Photo- graph«*n i«-h lx-i Ausübiug ihres Berufes durch derartig«- Verbote von Polizisten eir.schüchtera lassen, so erscheint es angebracht.- wiedertto t darauf hinzuweisen, dass ein Polizeiverbot das Photographieren auf öffentlichen Wegen Stmssen od« r Plätzen lictreffend sieh nur auf § 3 titi Ziff !• und lo Strafgesetzbuch s* itzen könnte, nach welehem lx-i <• lilstrafe unt -rsagt wird, nnt öffentliehen Wegen. Strassen oder Plätzen den freien Verkehr zu hindern. Es dürfte wohl nun sehr selten Vorkommen. dass durch das Photo- graphieren der Vi-rkel r gehindert wird. Natürlich verlangt jeder, «ler wider seinen W llen photographiert wir«!, sofort, dass die Platten vernichtet, ja dem Photographen niögli<-hst «ler Apparat fortgenommen wird. Nur wird dabei ver- g<-ssen. «lass eine solche Beschlagnahme an ganz liestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden und vor allem nur zu¬ lässig ist. wenn «-s sich um ein Verbrcch«*n oder Vergehen handelt, «k-ssen weiter«- Ausübung durch «li«- Einziehung verliindert werden soll. Das Photographieren auf eiiu-r «öffentliehen Strass«* «wh-r einem öffentlH-h«-n Platz ist alx-r. s«-lbst wenn dabei «lurch M«mschenansaiiimlung usw. ein Verkeiirshimlemis cntsteln-n sollte, niemals ein Verbrrahen «xler Vergehen, sondern höchstenfalls eine Uebertretung. «lit* nach $ I Strafg«-s«*tzhuch nur mit (o-ldstrafc geahndet werden könnte, iinnu-r vorausgesetzt, «lass iilx-rhaupt die Uebertretung eiiu*r re«-htsgöltigen Polizeiverordnung vor- la-gt. Also «-ine Beschlagnahme «h-s Apparates oder Ein¬ ziehung «ler Kass«*tten durch «lic P«diz«-i ist nicht zulässig und auch eine V«*rbr«*itung «ler Aufnahme kann seitens d«-r Polizei nicht v«*rhindcrt -.« -rd’-n. Denn «lic Polizei ist auf keinen Fall berechtigt, durch «li«- Vernichtung «ler Platten «xler Vcrhimh-rung der Verbreitung den Photographen in seinem Vermögen zu schädigen. Das einzige, was also «ler Polizi-ipräsidcnt auf Ersuchen des Staatsanwalts tun könnt«-, wäre, «lass er seine Beamten anweist, die photographische Aufnahme «l«-s Direktors «ler Krupp-Werke auf <l« r Strasse zu verhindern. - wenn da- durch ein Verkehrshindernis entsteht. Gt-gen «li«- H«-r- stcllung seinc-s Bildnisses kann Direktor Eeeius gar nichts unternehmen. In der B«-gründung «les Gesetzes vom !>. Ja¬ nuar 1 fM»T wird zu § 22. «ler von «lern vielberufenen Hecht am eigenen Biltle handelt, ausdrücklich gesagt, dass wie bisher «li«- H«-rstellung und die Nachbildung eines ßil«lnis.s«-s fr«-i bleibt. Erst die Verbreitung und öffentliche Schau¬ stellung s«»ll an die Einwilligung «h-s Al>gehild«>t«-u v«-r- kniipft s«*in. Aber auch dieser Einwilligung bedarf «-s nicht, wenn der Direktor «ler Krupp-W«-rke als P«-rson «ler Zeit¬ geschichte angesehen wird, und dazu wi«*derum gehören. <la «ler Aus«lru<-k „Person «ler Z«-itgesehiehte" im weitesten Sinn*- zu -.«-rstehen ist. alle «li«- Personen, die im öffentli«-hen Lelx-n stehen und für das soziale, wirtschaftliche und kul¬ turell«- Lclx-n «h-s Volkes von Bedeutung sind. Hier könnte «lann nur «h*r Einwand erhöhen werden, dass !x-r«*chtigt-- IntritKaen «lur«-h die Schaustellung verletzt würden un«l dem Direktor der Krup|»-W«-rke «li«- Hamlhabe hieten. die Verbreitung seines Bildnis*«-* zu verhindern. Fritz Hansen. Streiflichter aus der deutschen Filmmetropole. Iht Kampf ifwu iläü Stewrjoch. — Der rerdräiNfto Film. — l*rcmi6n»o. Sein oder Nichtsein - «las ist hier die Frage, ln «l«*r gegenwärtigen Situati«>n ist es «l«-n> Kino einfach unmöglich gemacht, siel, länger auf reiehshauptstädtischem Bo«l«*n zu halten. Es war wahrlieh keine l’eliertreibung. als man die Lustbarkeitssteuer eine Erdrosseluugsmassnahme nannte und den von ihr betroffenen Institute« «len Untergang prophezeite. Wie sehr nicht nur die kleinen, sondern auch < 1 It powni and grössten Lieht»pii-lhäuscr unter ihr i. leiden IuiIm-m. g«-hf'u. a aus dem Inhalt einer an den B«*rb : .Magistrat gerichtet«« Eingalx* der hi«*sigen Kammerli« «t- spiele am Potsdan>«*r Platz um Aufhebung oder wenigst ns Milderung «h-r Abgabe hervor. Im B«*tri«-lx- di«-s«-s Thea r- eines «ler gnissten und bekHnnt«*st«*n von Berlin, war li< Wirkung «l<-r Steuer gerad«*zu verheerend. Nach «len rechmingen tx-trägt letztere pro Jahr etwa ltlOOftO M rk. <1 i. 1 !•" , «h-r Gesamteinnahmen «les Etahlissem«-nts. / bi man in Betracht, «lass die Miete lx-i einer kontraktlii .«•« Verpflichtung auf l<) Jahre hinaus Iikmnm« Mark und ü«- Einkommenstcm-r sowie andere Unkosten 240 000 > .rk betragen. s«i g«-ht daraus klar hervor, «lass die Lust hark i>- steu«-r «len Reing«'winn völlig verschlingt und «las <_■ «««■ Unternehmen unrentabel macht. Dazu kommt, «la--- Kinführung d«*r Abgabe ein auffälliger Rückgang in ler B«*sueherzahl und vor allem ein«* ständige Abwand« n auf «li«- billig«« Plätze eingetreten ist. S«-Ibst an sehr •_ <« Geschäftstagen bleiben «li«- teuersten Plätze l«-«*r och i m«l nur schwach lx-s«-tzt. Achnlich li«-gc*n die Verhältnis in allen von «h-r Steuer betr«»ffen«-n Instituten ..Au« 1 «ir können «lie *t«-ii<-r". so fährt «lie Petition fort. ..««i wir auf «las bi-stiu«nr.«-ste wie<l«-rh«*lt versichern, in «lies«-r I ’nn nicht tragen und halten ein neues, demnächst zu eröffn’ «l«-* Thea’er in Charlottenburg lx*r«*ts gegründet, weil b»rt ischr keine Steuer zu trag«« ist.“ - Di«*s<- Ausfül lungen sin«! gewiss um so beachten*«« als es si«-h hier um ein grtfimdami-ntiertes und in «l«*r «l> günstigsten. verk«*hrsreichsten Gegend von Berlin gel< Etablissement handelt. Wie schon «-rwälmt. ist d« liegende Fall lediglich «-in Beispiel; «-s gibt wohl «-in Kino in der R«*iehshauptstadt. das nicht mit ähn vielleicht noch vi«-l krasserem Mat«-rial an Hand könnte, und «lie Schliessung der zahlreichen kl Lichtspielhäuser ist symptomtaiseh für die allgemeine I Werden nun «li«* Prot«*st«- «ler um ihre Existenz kä «len Theaterbesitzer ungebört v«*rhall«*n «»der wir« ihnen in ri«-l»tig«-r Erkenntnis «h-r Sache ««-enigsten- entg«*genkommen dass man die Lustbarkeitssteuer vernichtende Folgen ja auch von den Caharets mul ' zur Genüge gefühlt wird, wenigstens einer grün Revision unterzieht ? Bald muss «*s sieh entseheiih-i d«-r St«-in lx-find«-t *i«-h im Holh-n. Die soziakiemok Fraktion der Sta<ltv<-r<>r<ln<‘tcn-Versammlung ha -iiten Antrag von folgendem Wortlaut eingehraeht : Die Stadtverordneten-Versamndung «voll« ' sehliessen. den Magistrat zu ersuchen, ihr in eim-r \ il-'p zur Kenntnisnahme genaue Unterlagen »ilx-r ■ l ’ 1 ' herigen Ergebnis*« und Wirkungen <l«*r Lust ! ■ k«-ib- steuer v«»n» s. März ift !3 mitzuteilen. Die Angelegenheit ist mithin akut geworden '"I darf nicht wundert;, dass «*s gerade «li«- Sozial«!« '■ ' 1,1 sind, welche di«-*<- Res«ilution einbringen, war«*n «l'jJ’ schon lx*i «l«*r ersten Beratung ents*miedene G< ■_ '"‘ r Lustbarkeitssteuer un«l stimmten als einzige I geschlossen dagegen. Nächsten Donnerstag *<-l sieh «lie Stadtv«*mrdneten-Versammlung mit « 1 «-« zu lx*fass«-i-. haben, und dann wir«! «*s wegen d«-r l)ri: " «h-r ganzen Angelegenheit nicht allzulange dauern definitive Entscln-idung fällt, in Anbetracht «l«-t • ,, ' i “ «lass seiner Zeit lx-i Annahme «ler Steuer nur «Ir«« ' g«*g«-n eine Milderung «h-r Sätze waren, «larf man in« , *" 1 ’ auf «len derzeitigen Stand der Dinge wohl die zu« - «-' ~ *'* ' Hoffnung liegen, dass «lie Enlrosselungsstem-r t.«t —»* eim-r griindlichi-n Revision unterzogen wird. Ol» ,,,a " . völlig«- Aufliehung «ler St«-u«*r erreichen wird, ist | , - , ' r fraglich; trotzdem aber müssen alle Geschädigten ^ schlossen diesem Zi«- 1 «- zustreben. Viele Prote-tv«^'^ lungen und viele Petitionen waren nötig, um den* ins Rollen zu bringen: jetzt heisst *-s dop|x-lt auf dein s«-in! Jeder Tag, jetle Stunde bis zur definiti«»“U Scheidung muss ausgenutzt werden, um den Gesetzg®