Der Kinematograph (September 1915)

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No. 45« Der Kinematoeraph — Düsseldorf. Erleichterungen auf dem Gebiet des Patent- und Gebraudismusterwesens während des Kriegszustandes. Von Patentanwalt Bernhard Bomborn. Berlin SW. 01. Di<* Wahrung «1er bedeutenden Interessen der Er- linder. Patent- nu«l (»ebrauehsinuKterl»esitzor, gab Ver¬ anlassung dazu, dass auf gesetzgel»eri«ehoni Wege, durch doji Bundesrai und durch Verordnungen des Patentamtes während <ler Kriegszeit erhebliche Erleichtcrungei geschaf¬ fen wurden. Es sind verschieden«* 'Bekanntmschungon «les Bundesrates und des Patentamtes erschienen, deren wichtigste Bestimmungen im folgenden angegeben werden. Von der Voraussetzung ausgehend, dass die Zahlung der .lahresgebühren den Besitzern von Schulzrechten während der Kriegs/.eit Erhebliche Schwierigkeit«*! machen kann.'ist es statthaft, die Patent - und Gebrauchsrauster- gebühren stunden zu lassen. Stundungsanträge sind in entsprechender Weist« zu begründen, beispielsweise tla- mit, dass der Inhaber des Schutzrechtes im Felde steht, otler dass die wirtschaftlichen Verhältnisse wählend des Krieges ihm Schwierigkeiten für die Zalüung bieten. Stun¬ dungen werden zunächst auf die Dauer von neun Monaten vorn Tilgt« der Fälligkeit der Jahreagebiihr ah gewährt und sind innerhalb dieser neun Monate selbst dann noch nachträglich zulässig, wenn der Fälligkeitstag schon über¬ schritt«! war, das .Schutzrecht unter gewöhnlichen Um¬ ständen also schon verfallen wäre. Vor Ablauf «1er neun Monate ist dann ein weiterer Stundungsantrag tis zur Beendigung «les Krieges möglich. Das Patentamt liut bis¬ her derartige Anträge in sehr entgegenkommender Weise berücksichtigt, wenn die Begründungen ausreichten. Ist j 3tnand tlurch den Kriegszustantl verhindert worden. « em Patentamt gegenüber Fristen einzuhalten, deren Versäumung nach gesetzlicher Vorschrift einen Rechtsnachteil zur Folge hat, so kann auf Antrag eine Wie¬ dereinsetzung in den vorigen Stand stattfinden. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem die .Schwierigkeiten für den Antragsteller überwunden waren. Begründende Fristgesuche für «lie Hinausschiel »ung von Erwiderungen auf amtliche Verfügungen und des¬ gleichen werden vom Patentamt in entgegenkommender Weise berücksichtigt. Durch eine Reichsgcriehtsentseheidung ist schon fest¬ gelegt. dass der Unionsvertrag in vollem Umfange weiter gilt, das heisst die Vereinbarung zwischen den meisten Kulturstaaten, wonach die Vornahme einer Anmeldung in einem ausländischen Staate dem Anmelder in Deutsch¬ land die Priorität der früheren ausländischen Anmeldung sichert, falls er diese Anmeldung in Deutschland inner¬ halb Jahresfrist vernimmt. Diese Bestimmung gilt auch für die feindlichen Auslandsstaaten. Es hat noch eine Aus¬ dehnung dieser Bestimmung stattgefunden, dahingehend, «lass die Prioritätsfristen, soweit sie nicht vor dem 31. Juli 1!*14 abgelaufen waren, bis zum Ab auf von sechs Monaten von der Beendigung des Kriegszustandes an, längstens aber bis zum 30. Juni 1910 verlängert ist. Gegenüber Frankreich, England und Russland ist bekanntlich als Wiedervergeltung ein allgemeines Zahlungs¬ verbot erlassen. Für die Zahlung «tpn Anmeldegebühren und von Jahrestaxen für gewerbliche Schutzrechte süid alter Ausnahmebestimmungen getroffen, so dass solche Zahlungen vorgenommen werden können. Auch in ausländischen Staaten ist in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes eine grosse Anzahl von erleichternden Bestimmungen erlassen worden, deren ein¬ gehende Behandlung zu weit führen würde. Die einschnei¬ dendsten verschärfenden Bes immungen hat Russland er¬ lassen. indem es die seinen Feinden, also auch Deutschen, gehören«len Patente aufhob bzw. für den Staat einzog. Infolgedessen wird es für zwecklos angesehen. Venängerungs- gebühren dorthin zu zahlen. Welche Zustände sich nach dem Kriege ergeben werden, bleibt abzuwarten. Kür Eng¬ land befürchtete man anfangs ähnliche scharfe Massregeln. indessen beschränkt sich die dortige Praxis darauf, dem Staat oder englischen Fabrikant en auf Antrag das Recht zuzusprechen, Schutzrechte auszunutzen, wobei dem Schutz- inhaber Lizenzen zufallen sollen. Deutsche haben heute die Möglichkeit, in sämtlichen ausländischen Staaten, ausgenommen Russland, in ähn¬ licher Weise Patentanmeldung«} vorzunehmen wie im Frieden. l>ie deutschen Patentanwälte bedienen sich lüer- bei neutraler Auslandsstaaten. Die deutschen Patentinhabern gewährten Erleichterun¬ gen werden vom deutschen Patentamt auch den Aus¬ ländem gewährt, deren Staaten «lern Deutschen ähnliche Erleichterungen gewähren. Bisher kommen hierfür ms- besonderc folgende Länder in Betracht: Oesterreich, Ungarn. Dänemark. Italien, Norwegen. Schweiz, Portugal. Spanien. Vereinigte Staaten von Nord¬ amerika, Belgien. Rund um die Friedrichstrasse. Nun. da der Frieden wiederhergestellt ist, kann man seine Spaziergänge „rund um die Friedriehstrasse" wieder aufnehmen, ohne in Gefahr zu g«-raten, tot geschlagen zu werden, wenn man «las Pech hat, anderer Meinung zu sein als der Tischnachbar otler der gute Freund von gestern. Die ..Volksseele" der Ritter vom Filmhand hat nämlich ganz Ixslenklich gekocht, und dabei ergab sieh das physi¬ kalische Wunder, dass sie trotz allen Kochens nicht ver¬ dampfte. sondern sich noch über den Hitzegrad des Kochens hinaus erwärmte und es zu sehr starken Spannungen brachte — wie im Papinsehett Topf. Gottlob hat die ein sichtig«* Natur «lern T««pf ja nun ein Ventil gegeben: den Mund, und der Ausgleich «les Uebetdrueks, der mit Hilfe« dieses ..Sprechanismus“ erfolgte, liess einige Tage hin¬ durch an Ausdauer und Heftigkeit alles hinter sich, was je in der Berliner Filmstadt dagewesen war — und das soll gar nicht wenig sein. Doch mit eben derselben Ge¬ schwindigkeit. mit der die Protestbewegung hochgekommen war. verschwand sie auch wieder, un«i schliesslich hat man es mit dem Friedensschluss gar so eilig gehabt, dass man — mit otler ohne Naehtglocke — einen Notar herbeigeholt und alles hübsch zu Protokoll gegeben hat. damit es nicht etwa wieder umgextosaen werden könne Aber an manchen Stellen ist der Uebenlrurk, «len die nachhaltige Erhitzung