Der Kinematograph (April 1917)

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No. 636 Der Kinematograph — Düsseldorf. beschäftigt sind, soweit die Zahl dieser Personen das Be¬ dürfnis nicht übersteigt.“ Nun gibt es unter »len Hilf silier stpfl ichtigen drei Klassen von Pers< neu, und Zwar solche I, die bereits im Hilfsdienst tätig sind, II. die sieh freiwillig vcr i der nach «ler Auff« rderutig des Kriegsamtes zu • iieaem Dienst mel¬ deten und endlich III, die durch den sogenannten ..Aus¬ schuss" zum Hilfsdienst herangezegei werden. Wir wollen prüfen, ob alle diese Personen als ..Militärperseneu'' anzusprechen sind. Klasse I besteht aus solchen Personen, die bereits afs im Hilfsdienst tätig ..gelten“. Darunter befinden sich vi rzugsweise die Angestellten der Kr iq g q g cee llschaften, der Aerzte. Krankenpfleger.^ der Munitionsfabriken, der Nahrungsmittel- und Kleidervcrs« rgung und andere An¬ gehörige der freien Berufe, auch Schul- und Universitäts¬ lehrer. Rechtsanwälte und Richter. Diese Personen können nicht zu den Militärpersonen gerechnet werden, deiui sie sind zum grössten Teil in einem bürgerlichen Berufe tätig in welchem sie. genau so wie im Frieden ihr Einkommen beziehen und versteuern. Dänin ändert nicht«, wenn sie auch direktes Militäreinkommen, d. h. aus dem Fonds der Militär- oder Marineverwaltung erhalten. Klasse II und* 111. i Der freiwillig eintretende Hilfs- dienstpflichtige winl für seinen Dienst entl« hnt. und zwar nach dem Arbeitsvertrage, den er mit seinem Arbeitgeber eingegangen ist. Für die Klasse III ist als Entlohnung der ..ortsübliche Tageslohn' in Aussicht genommen. - Auch diese Personen «ind nicht Angehörige des aktiven Heeres oder der Marine, wenngleich das vaterländische Hilfsdienstgesetz das neue W« rt . Kriegsleistungspflieht” neben der bisher bestehenden ..Wehrpflicht” geprägt hat. Ausnahmen bilden nicht solche Hilfsdienstpflichtige, die :-.ur Ausübung des Wachdienstes in der Gamisr n, bei den Brucken oder zum Ueberwachungsdienst lici den Eisen¬ bahnen bestellt werden. Selbst ein direkt mit der Heeres- nder Marineverwaltung abgeschlossener Dienstvertrag macht den Hilfsdienstpflichtigen nicht zur Militärperson, nenn zu allen Zeiten hat es Bürger gegeben, die freiwillig oder nach dem Zwang der Verhältnisse solche Dienste verrichteten, wde es auch andererseits Soldaten gegeben hat, die in Kriegszeiten Wirtschaftsdienste versehen mussten, sei es in den Etappen oder in der Heimat. Ist denn überhaupt die Entlohnung des Hilfsdienst- pflichtigen als ..Einkommen“ im Sinne des Stcucigesetzes .anzusehen? Das Gesetz sieht nicht alle Bezüge, besonders solche, die nicht zum Lebensunterhalt oder zum Sparen ausreichen, als Einkommen an. Daraus ergibt sieh folgen¬ des: „Das Diensteinkommen der in Klasse II genannten Personen, welche auf Grund eines freien Arbeitsvertrages ihre Ifienste verrichten, ist unbedingt als Einkommen anzusehen und sie haben dieses zu versteuern. Auch der Klasse 111. die einen ortsüblichen Tagelohn erhalten soll, d. h. nach den heutigen Zeiten eine ..angemessene'' Bezah¬ lung. dürfte die Entlohnung als ..Einkommen' gebucht werden. Natürlich bleibt da9 bisherige aussenlienstliche Einkommen aller Hilfsdienstpflichtigen nach wie vor staats- und kommunalstcuerpEichtig. Zum Schluss ist noch folgendes zu bemerken: Die Erhöhung des Einkommens durch die Hilfsdienstpflicht hat die Erhöhung der bereits veranlagten Steuer nicht zur Folge. Auch eine Verringerung des Einkommens durch die Hilfsdienstpflicht bleibt unbeachtet Für die Steuer¬ behörde ist immer die Eiunaluneipiplle aus Handel und Gewerbe, wie sie im Vorjahre bestand, maßgebend. Nur wenn nachgewiesen wird, dass während des laufenden Steuerjahres infolge von Unglücksfällen sich das Einkommen eines Steuerpflichtigen um mehr als den fünften Teil ver¬ ringert hat. kann eine Ermässigung der Steuer ein treten. Solche Fälle betreffen Verlust aus Kapitalvermögen, Grund¬ besitz und anderen fortlaufenden Erhebungen (Renten Altenteil usw.). Dr I«’ Die Karfreitagstagung im Rheinland. Grundsätzliches zum aussen nlentiichen Verbandstag Die Kinomdustric des Westens steht vor wichtigen Beschlüssen, der bestgefügteste Verband will wieder vor¬ bildlich werden durch eine grosse Tat. Der Verbands¬ verstand — so heisst es in der Einladung will die Ver¬ antwortung allein nicht tragen, er überlässt dem Verbands¬ tag die Entscheidung, obwohl er satzungsgemäss allein entscheiden könnte. Das berührt wohltuend, besonders taclt allerhand Erfahrungen an anderen Stellen. Die wichtige amtliche Anregung betrifft den Kriegs anleihetag, so wie wir ihn in der letzten Nummer im Ein¬ verständnis mit der Verbandsleitung verschlugen. Ich habe viele Theaterbesitzer inzwischen gesprochen, viel z.ustiminende, aber auch ablehnende Zuschriften erhalten. Gewiss verlangt die; Durchführung gr< sse Opfer, aber wir haben allen Grund, mehr zu tun als die Pflicht, warum wird der Verbandstag sagen, öffentlich diskutieren möchten wir darüber nicht. Ein Weg zur Durchführung muss gefunden werden. Eine Anzahl Kompn niiss- vorschläge, die bereits vorliegen, helfen da das Richtige finden. Die Konzessionsfrage iiat schon mehrfach zur Be¬ ratung gestanden, aber der Verband hat noch nicht ge¬ schlossen dazu Stellung genommen. In Berlin ist man ja jetzt auch zur glatten Ablehnung gek< mmen. Leider fehlen noch Unterlagen, die aber sicher der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, da nach einem Beschluss des Gesamtausschusses auf Antrag des Herrn General¬ direktor Davidson die Sitzungsberichte dieses Verwaltungs¬ körpers stenographisch aufgenommen worden. Bei uns im Rheinland wird man auch zu einer Ablehnung kommen müssen. Gewiss hätte meiner persönlichen Ansicht nach eine Konzession an sieh eine gew isse Berechtigung. al>er die Art und Weise, wie sie uns jetzt beschert werden soll, insbesondere die enge Verbindung mit der Bedürfnisfrage machen sie auch für die prinzipiellen Anhänger der Kon¬ zession unannehmbar. Oh aber der Wille der Kinoindustrie stärker ist als der Wunsch der Regierung und vieler Ab geordneter, ist eine sehr offene Frage. Die praktische Politik verlangt deshalb auch Vc rsorge für den Fall, dass eine Konzcssionierung von den maßgebenden Stellen unter allen Umständen gewünscht winl. Die Sommerzeit liaU uns im vorigen -lahre genug zu schaffen gemacht. Unter den Bestimmungen der letzten Wochen, die den frühen Theaterschluss fordern, könnte sie direkt katastrophal wirken. Man winl auf alle Fälle eine Resolution fassen müssen.* die die ungeheure Ein¬ wirkung auf die Kinotheater eingehend beleuchtet und winl gemeinsam mit dem Verleiherverband und den Han¬ delskammern beim Minister des Innern eine Aufhebung der Verfügung beantragen müssen, die generell für Preussen den Schluss für Lichtbildbühnen auf zehn Uhr festsetzt. Die Antworten der rheinisch-westfälischen Regierungs-