Der Kinematograph (October 1917)

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No. 566. Der Kinematogr&ph — Dö»«ldorf. werden und an den Wochentagen erst von 7 l'hr abends an spielen dürfen. Die Oeffentlichk-r macht Mich wohl kaum einen Begriff, in welchem Malle diese Verordnung das ganze Eicht s|>ivlgeu<-rbtt zu schädigen- geeignet is . Die l'ntemchiurn in der Stadt Zürich, so wie sie heute sind, arbeiten mit einem viel be¬ deutenderen Kapitalumsatz. als nuu gemeinhin anuinunt. xmd beschäftigen zudem etwa 2ül» Angestellte, die hier fiir sich und ihre Familien den Lebensunterhalt verdienen. Die t leider, die in einem Programm, so wie es jetzt ge Doten wird, investiert sind, entsprechendem Wochen Umsatz ein« mittleren Warenhauses. Wenn nach dieser Verfügung die Theater erst abends 7 l'hr öffnen dürfen lind damit knapp zwei Vorst« iungen unterbringen, dann * ausgeschlossen, den Ausgaben fir ähnlich wie das die Kinobesitzer heut« tun. vor, dass die Spielzeit bei ungeheiztem Lokal freigeg«*hen werde, hi darf daran erinnert werden. dnaB in vielen Städten des kriegführenden Auslandes nicht nur die Kinos und Varietes, sondern zum Teil auch die Theater sich ohne Heizung behelfen müssen, ohne dass das bislmalBe Ein¬ stellung der Betriebe zur Folge gehabt hatte. Die MFIHhdtien Kinotheatem vorhandenen tiarderubeii werden nicht allzu häufig benutzt, imd speziell im Winter zielten vielt» Besucher heute schon vor. Hut und Ve herzieher mit in den Saal zu n ehm en. Es sollte nicht schwer fallen, es der KntscltaidunM des PuMtkums zu über¬ lassen. ob es in einem nissig oder gar nu-lit'gnhcizWu I.okal kinenia- tographische Vorstellu igen besuchen will .der nicht. Noch eine Bemerkung möchten wir iA-diesem Zusammenhang ganzen tJewerhes in Krage stellt. Hierzu bemerkt die Neue Zürcher Zeitung: ..Wer ohne Voreingenommenheit die oben stehenden Aus- f-ihrtuigeu liest, wird verstehen, dass sieh di»* Kinobesitzer gegen ein» Verordnung wehren, die geeignet ist. ihrem Beruf und den darin h»*srhäftigten Ang*«tellten ansehnlichen Schaden zuzufüg»*n. Wie wir schon in einem unserer Sonntagblätter berichten konnten. Iiolivn auch die zürcherischen Kluoangesteliten eine Eingabe an d»in Biindesrat gerichtet, in der sie unter einlässlicher Begründung ihrer Notlage, in der sie durch die neuen Verordnungen kommen werden, tun mildere Verordnungen nacbeuchen, und sie schlagen.