We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Ertchtint fedm Mittwoch. DOsseldort, 13. Mirz 1918. Nol 584 Kinokonzession und Reichstheatergesetz.*) X’on Rechtsaiiwalr Di Richard Trcitel, Berlin. Die Frat;<-: Freie.«! Kiiioge werbe oder K i nok on zess i 0 n ist uni ein neues Kapi el be reichert worden. Bis jetzt, d. h. bis zu den Vci bands lagungen der ver.siliiedeiieii Vereinif'ungen im Kino bewerbe ini Februar 191«. war inan der Meinung. da«s n u r die l’olizeibehördeii und Kinogegner eine Konzession der Kinotheater wünschten. Jetzt muss man seine Ansicht revidieren. Fs gibt auch andere Kreise, ausser den Polizeibehibalen und Kinogesrnern. die die Konzession wiinsclien. Das Ergebnis ist .so überraschend. das.s eine Dar legung der bisherigen Entwicklung wiiii.schenswert erscheint. I. Iin April 1912 hat der Reichstag eine Reso lution auf Vorlegung eines <»esetzentwurfs ange nointnen. in der eine schärfere und einheitlichere .\ufsicht über die Kinotheater gefordert wurde. Man begründete im April 1912 den Wunsch nach Einfüh¬ rung der Konzession mit der enormen Verbreitung der Kinotheater; mit den Gefahren, die sich für die •lugend daraus ergeben, da.ss sie oftmals zu leicht fertigen Ausgaben, zu längerem Verweilen in gesund- lieitliQh manchmal nicht zureichenden Räumen ver¬ leitet wird; daraus könnten sich schwere Gefahren für Geist und Körper der Kinder ergeben. Schliesslich hiess es, dass die im Kino vorgeführten Stücke un¬ passende und grauenvolle Sachen enthalten, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen, das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schick¬ liche und Gemeine verwirren. Anmerkung der Redaktion: lin Wideiutreite der Meinungen in der Konzeesionafrago wirken die Ausfühningeii unsere« Mitarbeiters, des Herrn Rechtsanwalts Dr. Richard Treitel. besonders beachtenswert und beruhigend; sicherlich dürfte bis zur Beratung der Kino-Konxeasionsfrage innerhalb eines ReicKs- theatergMtzes Einigkeit der Inte r e eoo nten-Gruppen erzielt und damit eine befriedigradere Verst&ndigung mit den Gesetagebem zu erwarten sein. Wir halten es deshalb für unsere Pflicht, die Ansichten diese« erfahrenen Thecttemiannee hiermit zur Dükuasioii zu stellen. E. P Das.s diese Resolutiuii au.- kiiiofreundlirheni Gci'!- iiervorgegaiigen seiu könnte, wiril sicherlich niemand .'titnehinen. Koch weniger wird verstanden werden, wie die K o n s e .s s i o n i e r u n der Kinotheater antre tan .sein kimnle. .•»lle die .-m .:i-i>lii ||i-n Sc-I:.äflcn aiiszu merzen. Im März 1917 wurde in der linushultuiig.skum mM.sion des Reichstags die Konze.ssionsfrage durch den Aligeordneteii Pa.stor Meyer Herford aufs neue aiige.«chnitteii. Es wurde eine Resohitiou angeuoiameu; Den Herrn Heicliskanzler zu ersuehen. dem Reich.s tag wiederum den Entwurf eines Ge.setzes betreffend .\eudeiung der §§ 33. 33a. 3.3b. 3.'. M). 12a. 45. 49. 147, 14« der Gewerbeordnung vorzulegeii. welcher im PYOhjahr 1914 unerledigt geblieben ist. Der Entwurf wurde dem Reich.stage nicht vorge legt. Vielmehr hat der Bundesrat am 3. .\ugust 1917 eine Bekanntmachung über die Veranstaltung von Lichtspielen erlassen. Der Biinde.srat stützte .sich bei seinem eigeiitüinlicheii Vorgehen auf den j? .3 de.s Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914: ..Der Bundesrat wird ermächtigt, während der Zeit des Krieges diejenigen ge.setzlichen Maßnahmen anzu ordnen, welche sich zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen als notwendig erweisen." Man vermochte nicht einzusehen, welchen w i r t schaftlichen Schädigungen die Konzessionie rung abhelfen sollte, und eine Notwendigkeit vermochte man noch weniger zu erkennen. Der Ver band zur Wahrung gemeinsamer Interessen der Kine iiiatographie erhob gegen die Art der Regelung Ein Spruch, be.stritt die Reehtsgültigkeit der Bundesrats Verordnung und verlangte beim Reichstag die Auf hebung der Verordnung. Im Heichshaushaltuugsaus schusae wurde beschlossen, an den Reichstag das Fr suchen zu richten, die Bundesrats Verordnung über die Lichtspiele wieder aufzuhebeii.