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Mo. &M D»r Klnematognplk DOw^doff. Am 11. Oktober 1917 hat der Reichstag die Auf hebung der Bundesratsverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat daraufhin seine Bekannt nachung wie¬ der aufgehoben. In Fachkreisen und in der Presse feierte inan das mit Recht als einen grossen Frfulg. II. Man erwartete, dass nunmehr dem Reichs tage ein (ieset/entwurf betr. die konzessionierung der Kiiioiheater vorgelegt werden würde. Lud zwar ein besseier, günstigerer, der alle Härten und Willkür lichkeiteu ausschloss, der der Polizei die Hechte gab, die sie braucht, aber auch nicht mehr, und der dem Gew’erbe Licht und Luft zum Leben frtigab. Und man hoffte, dass der Reichstag in dieser ungeheuer schweren Zeit so viele dringliche Auf¬ gaben haben würde, dass die Konzessionierung der Kinotheaier nicht gerade als dringlichste in Frage kommen würde. Man machte sich alsC' darauf ge¬ fasst, dass die Konzessiouierung der Kinotneater wohl einmal kommen würde, ohne sich über den Tag und das Jahr Rechenschaft zu geben. III. Ls kamen die Vorbereitungen im Februar 1918 und diese selbst. Der Verein Bayerischer Kine- inatographen-lnteressenten hat am 7. Februar 1918 die folgende Depesche (!) an den Staatssekretär des Innern gerichtet: „Die heutige Versammlung des Verbandes süd deutscher Kiuematographen-Vereine, dein die Licht¬ bild-Theater besitzer von Bayern, .Württemberg, Ba¬ den, Hessen, Hessen-Nas.<«au, Elsass-Lothrlngen und Uobenzollern angehöreu, hat einstimmig be.^^chlossen, die Einführung der Kino-Konzess'on in Verbin¬ dung mit der Bedürfnisfrage für notwendig zu ei'klären und die Versagung der Kinokon Zession an juristische Personen zu ver¬ langen, denn die nachteiligen Folgen, die sich aus der ln letzter Zeit besonders stark auftretenden Bil¬ dung von Trusten und Konzernen im Kinowesen für dieses ergeben, würden die Vernichtung des Mittel¬ standes in unserem Gew-erbe unabweislich herbei¬ führen." Wie der „Kinematograph" in Nr. 581 vom 20. Februar 1918 berichtet, ist eine Abschrift dieses Telegramms an die Vorsitzenden sämtlicher Theater besitzer-Vereine mit der Bi;te übersandt worden, ein Zustimmuugstelegramm an den Staatssekretär des Innern zu senden. Der Reichsverband Deutscher Lichtspiel-Theaterbesitzer hat es abgelehnt, die Zustimmung zu dieser Depesche zu geben. Diese Depesche ist aber auch ein Dokument I Konzession ist erforderlich, Bedarfnisfrage notwendig, juristischen Personen ist die Erlaubnis nicht zu er teilen. Darf man eine Begründung dieses extrem-zünft- lerischen Standpanktes erwarten? Oder schreckt man davor zurück, eine derart reaktionäre Forderung zu begründen, weil man fürchtet, die eigne Begehrlich¬ keit, die Furcht vor Konkurrenz, die Erhaltung der eignen saturierten Existenz blosslegen zu müssen? Der Reichsverband Deutscher Lichtspiel Theater besitzer war denn auch zu vorsichtig, um einer der¬ artigen Forderung seine Zustimmung zu geben. Im Beichsverbande sind nämlich auch fortschrittlich ge¬ sinnte Elemente vorhanden. Der Verband Rheinland Westfalen zum Beispiel lehnt die Konzessiouierung ab. So kam im Reichsverbande folgende Reso¬ lution zustande, die anscheinend eine mittlere Linie darstellen soll: „Die Theaterbesitzer rechnen nach den Aus¬ führungen der Regierungs Vertreter mit der Einführung der Konzessiouierung, erheben aber dagegen Ein¬ spruch. dass sie in einer, die Theater schädigenden Form eingeführt wird Sie beauftragen den ^'orstand. ^'emeinsam mit dem Syndikus, einen den Interessen der Theaterbesitzer entsprechenden Entwurf vorzube reiten, zu begründen und den Behörden und Parla- nieuten einzureichen." IV. Man erkennt aus der Darstellung, dass in der Frage der Konzessionieiung die Polizeibehörden und die Kiuogegner Zuzug aus len Kreisen der Theater- Ijesitzer erhalten haben. Ein Teil der Theaterbesitzer vielleicht sogar ein grosser Teil der Theaterbesitzer, ist für die Konzession. D^r Verband zur Wahrimg der gemeinsamen Interessen der Kinematographie ist in eüie eigenartige Lage gekommen. Er hat sich im Interesse des gesamt en Gewerbes, also auch im Namen der Thuaterbesitzer, wacker dafür verwendet, dass die Konzession dem Gewerbe solange als möglich erspart bleibe. Bollte die Konzession kommen, so sollte wenigsten.s alles ausgeschaltel sein, was als Härte oder Willkür anzusehen ist; die Allmacht der Polizeigewalt sollte „gegenüber unserem schon wahr¬ lich tief genug in deren Fesseln liegenden Kinoge werbe keine weitere Stärkung erfahren." Oer Verband zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Kinematographie ist nun von den ihm augehörenden Theaterbesitzer-Vereinen desavouiert worden. Es ist ihm klar gesagt worden: Deine Wege sind nicht meine Wege. Der Verband zur Wahrung der gemeinsamen Interessen, der begann, als Haupt- Vertretung des Gewerbes angesehen zu werden, hat einen schweren Stoss erlitten. Ungerechtfertigt er¬ litten. Aber erlitten. Die Folgen werden nicht aus bleiben können. Nicht bei den Behörden und auch sonst nicht. In der Frage der Konzession wird der tiefe Spalt offenbar werden müssen, der sich zwischen Fabrikanten, Verleihern und Gruppen von Theater besitzern auf der einen und den konzessionsfreund¬ lichen Theaterbesitzern auf der anderen Seite inner halb des Verbandes zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Kinematographie herausgestellt hat. Einen Ausgleich gibt es bei den bisher geäusserten Standpunkten anscheinend nicht. Oder wird man doch die mittlere Linie zu finden wissen? Es ist dieses eine Lebensfrage für den Verband, der prätendiert, die gemeinsamen Interessen der Kinematographie zu vertreten. V. Eine mittlere Linie wird sich finden lassen, wenn man energisch und zielbewusst die Frage der Konzessiouierung der Kinos in den Zusammenhang rückt, in den sie gehört und aus dem sie bisher ziemlich willkürlich herausgerissen worden ist. Die Frage darf nicht allein und für sich geregelt werden, sondern im Zusammenhang mit dem Theater- g e s e t z. Wird die Frage in diesen Zusammenhang gerückt, so werden die Begriffe: BedürfnLsfrage, erforderliche Zuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbebetrieb von einem breiteren Forum einer Lösung zugeführt wer¬ den. An diesen Begriffen und Regelungen ist das Vari6t6, das Cabaret, der Circus, und an dieser Rege lung sind zu einem gewissen Grade auch die Theater beteiligt. Die Organisation des Theaters, der Büh¬ nenverein imd die Genossenschaft deutscher Bühneu- angehörigen, und die Organisationen des Variötös, der Internationale Variötö-Theater-Direktoren Verband u. die Internationale Artisten-Loge, werden dann gemein¬ sam mit dem Verbände zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Kinematographie Schulter an Schulter kämpfen können, dass die unklaren Begriffe in klare u. feste gewandelt werden. Dann braucht der V'erband zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Kinemato¬ graphie nicht mehr die Obstruktion einiger der ihm angehörenden Vereine zu fürchten, die sich für die