Der Kinematograph (October 1918)

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No. 610 Der Kinematograph — Düsseldorf. Ausweisung und Entziehung der Ausweiskarte auf Beschluß des Ausschußes geahndet. Vor dem Be- / Schluß ist der Beschuldigte iedoch zu hören. Es ist also unzulässig, an die Hilfsregisseure oder sonst mit dem Engagementstbschluß beauftragten Per¬ sonen Provisionen oder Gratifikationen zu zahlen. Sie wurden also bisher ab und zu bezahlt. Das ist ven- boten. Und man glaubt das richtige Mittel zur tat¬ kräftigen Durchführung des Verbots in glücklichster Weise gefunden zu haben. Wer das Verbot Übertritt, der wird ausgewiesen; die Einlaßkarte wird ihm ent¬ zogen. Bezieht sich dies aui’ die Hilfsregisseure und sonst mit dem Engagementsabschluß beauftragte Per¬ sonen? Oder nur auf die Engagementsuchenden? ünd wenn es sich auf die Hilfsregisseure bezieht, in welcher Weise ist Vorsorge getroffen, daß der Fabrikant den Hilfsregisseur entläßt, der sich „schmie reu" läßt? Sonst wäre doch wohl die Maßregel ein ( Schlag ins Wasser. Würde der Hilfsregisseur nicht entlassen, würde ihm vielmehr nur der „Ausweis“ aus • der Filmbörse erteilt, so würde er anderswo engagieren. Den Schaden hätten die Anwesenden in der F i 1 m b ö r s e . Vielleicht prüfen die Fabrikanten- Verbände diese nicht unwichtige Frage, — auch mit Rücksicht auf das Stellenvermittelungsgesetz und mit Rücksicht auf die berufsmäßigen Agenten, b) § 12 lautet: Das Honorar. * Das Honorar beträgt für Komparserie Mk. 15.—, für Bollen im Frack bezw. Gesellschaftstoilette Mk. 20.— pro Tag. Kleinere sowie größere Bollen unterliegen der Vereinbarung zwischen Fabrikations¬ firm* und Darsteller. Dieser Paragraph regelt eine wichtige Frage. Kurz, aber keineswegs gut. Steht das Honorar ein für alle¬ mal fest? Doch wohl nur bis auf weiteres. In heutiger Zeit tat solche feste Regelung doch keinesfalls g» eignet. Das gibt's weder im Theater noch im Circus, wo auch größere Mengen — wenn auch für längere Zeit — engagiert werden. Es sollte so viel Zeit vor¬ handen sein, diese Fragen individuell und für den Einzelfall zu regeln. Wie ich höre, besteht schon viel Unzufriedenheit über diesen Para graphen. Und das nicht mit Unrecht. 5. Ob Mk. 15.— für Komparserie und Mk. 20_ für Rollen im Frack bezw. in Gesellschaftstoilette angemessen ist, wird schwer zu sagen sein. Es gibt sicherlich viele Berufsstände, die weniger am Tage verdienen. Aber das ist kein Einwand gegen die Höhe des Honorars. Der Arbeiter und die Arbeiterin ver¬ dient vieleicht weniger, auch wenn sie einer gewissen Vorbildung bedurft haben, die der Filmkomparse nicht genossen hat oder nicht genossen zu haben braucht. Das alles wird kaum entscheidend sein; auch nicht der Umstand, daß viele Filmkomparsen die Filmtätigkeit als Nebenverdienst betrachten oder betrachten müssen. Ein Herr oder eine Dame, die Filmkomparsen- Engagemeat finden will, hat erhebliche Aufwendungen und Ausgaben; Da muß anständige Kleidung vor¬ handen sein; man kann nicht schäbig und abgerissen in die Engagementslokale kommen. Da ist der Auf¬ wand ia der Börse, der bei längerem Verweilen immer¬ hin in Betracht kommt; da ist der teure Unterhalt an den Tagen der Aufnahmen, wo man außerhalb des eigenen Haushalts leben muß. Es kommt hinzu: die Unständigkeit des Verdienstes. Heute hat man ein Engagement; morgen und übermorgen trotz allen Suchens, trotz aller flehentlichen Anrufe an Hilfsregisseur und dessen Anhang, nichts. Die Miete läuft aber weiter, und all die übrigen Ausgaben und Abzahlungen. Betrachtet man die Dinge von diesen Gesichtspunkten, so wird man kaum dazu kommen, die Höhe des Honorars anzu¬ staunen. Im Gegenteil. Man wird sie recht bescheiden finden. Und man wird verstehen, daß man solche niedf rigen Honorare nicht festlegen will, in einer Zeit, in der alle Bedürfnisse von Tag zu Tag die Tendenz haben, zu steigen oder gesteigert zu werden. Man wird die Ansicht der Filmkomparsen verstehen, daß sie gegen den Honorarparagraphen anlaufen und ihn keineswegs akzeptieren wollen. Sie verkennen nicht, daß ein „Film ungeheure Aufwendungen beansprucht." Sie verkennen auch nicht, daß jede, auch kleine, Zulage an den einzelnen Komparsen die Gesamtsumme wesent lieh steigere, weil die Zulage gleich an so viele zu zahlen ist. Aber: Die Filmkomparsen glauben, daß sie dies nichts anginge; daß man mit diesen Erwä gungen ihnen, den Geringbezahlten, nicht kommen dürfe. Mit solchen Erwägungen solle man sich an die überbezahlten Stars wenden, und deren zu hohe Ge¬ hälter auf ein vernünftiges Maß zurückführan, wenn das angängig ist. Man erkennt: hier wird ein Problem berührt, das überall am Theater und Variötö besteht, und noch nirgendwo eine Lösung gefunden hat: der Chor ist i m m e r zu teuer; Zulagen sind üb< raus schwer zu erlangen. Und für zugkräftige Solisten oder solche, die die Direktion dafür hält, wird jeder Preis bezahlt, besonders wenn ein Konkurrenzkampf um den Ge suchten entsteht, aus dem man unbedingt als „Sieger" hervorgehen will. Ich fürchte: Man wird auch beim Film der Lösune des Problems nicht näherkommen. Die künstlerischen und wirtschaftlichen Verhältnisse liegen bei den Film¬ komparsen noch ungünstiger wie beim Chor am Theater. Das Angebot ist beim Film noch größer und überschreitet noch mehr wie beim Theater den Bedarf. Das werden die „Delegierten der Schauspieler empfunden und sich durch solche Erwägungen zur Annahme des Honorarparagraphen verstanden haben. Immerhin: Klare Darlegung des zum Leben Notwen digen und soziales Entgegenkommen der Fabrikanten werden hoffentlich zu einer anderweitigen Regelung des Honorarparagraphen führen. Man hat keinen Grund, an der sozialen Einsicht der Filmfabrikanten zu zweifeln. Sie haben sich bisher verständnisvoll und sozial recht entgegenkommend gezeigt. Verband lungen in Ruhe und ohne Gereiztheit werden sicherlich zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Und man regele lieber nicht generell, sondern in¬ dividuell. Generelle Regelungen werden immer große Angriffsflächen bieten. Anderseits werden alle „Delegierten der Schauspieler" bedenken müssen, d»Ü keine Fabrik auf „Caf6 Königsfest“ angewiesen ist- Man bekommt auch anderswo die Koni, parsen. 6. Oder bekommt man sie nicht? Als ich die „Leitsätze" der Filmbörse las, fragte ich mich: Was soll eigentlich die Filmbörse sein? Der Ort, an dem sich die Fabrikanten verpflichten, ihren gesamten Bedarf an Schauspielern zu engagieren? Oder an dem auch engagiert wird, während man im übrigen fr e,e Hand hat, auch außerhalb der Börse zu engagier«^ Merkwürdigerweise enthalten die „Leitsätze" über diese Fragen nichts. Jetzt wird folgende Mitteilung bekannt: Die Leitung der „Filmbörse“ macht darauf merksam, daß die in den beiden Fabrikanten? 6 * bänden zusammengeschlossenen Firmen gegen ein Konventionalstrafe von Mk. 500.— für jeden F*“ der Zuwiderhandlung ihrer selbst oder ihrer Anf 6 " stellten sich verpflichtet haben, in keinem ande