Der Kinematograph (February 1921)

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Der Kmem*tograph — Düaseldorf No. 7SV stellen dein Angeklagte;« keinen Freibrief sähe, und da« Reichsgericht hat sich dieser Ansicht angesehlo««en. Hiermit ist das Urteil geepinchen, nicht über den Bochumer Dicht- Spiel-Thea terliesi t z< r, sondern über die Zensur ülierhaupt Wir sind doch sehr begierig, zu erfahren, w a s^d ie Herren von der Zensurbehörde zu jenem Urteil sagen, und oh sie «ich die Be Wertung der Zeusur«teilen durch die ordentlichen Gericht, gefallen zu lassen gewillt sind, ln den gesunden Menschen verstand will es jedenfalls nicht, daß eine amtliche Stelle «‘inen Film nicht für unzüchtig hält, ihn zur Vorführung freigibt, und daß dann eine amtliche Stelle sich findet, di» auf Anzeige hin Anklage erhebt Knlweder die Zensur hat endgültige Entscheidungen zu treffen, oder aber sie soll einpacken. Hat »lenn der Gesetzgetier ein Gesetz schaffen wollen, das die Unsicherheit, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestand, nicht aus d»>r Welt schafft > Wir glatt ben doch diese Frage verneinen zu dürfen. Heute, nach dem vorliegenden Falle ist es doch wohl allen klar, daß das Zensurgesetz eine vtillkommeti überflüssige Institution ist. Die Filmindustrie ist durch das Zensurgesetz schwer belastet materiell. Dafür kann sie doch zum mindesten verlangen »laß man sie mit Ruhe und in Sicherheit arbeiten läßt Und der Lichtspiel-Theaterbesitzer ' Bisher verlangte er für jeden Film die amtliche Zensurkarte, weil er dann sieh für gesichert hielt. Wer garantiert ihm für die Folge, daß er nicht, trotz der amtlichen Zensurkarte, strafe eHeidet Wer schützt ihn vor dem Gefängnis, wenn die amtliche Zensurkarte nichts weiter als eine Formalität ist und nicht gleichzeitig Schutz bietet. Den § 144 an zurufen ist jeder Beau« her eines Lichtspieltheaters berech¬ tigt, dessen Schamgefühl durch Vorführung eines Film« verletzt ist. Nun sind ja die Auffassungen von Züchtigkeit u. Unzüchtigkeit — Gott sei Dank — recht verschieden, und was Ge müter von der Art des Herrn Professors Brunner für unzüchtig halten, braucht noch lange nicht unzüchtig zu sein. Im Gegenteil, cs soll intelligente Menschen geben. Menschen die »1er Ansicht sind, daß ihr Schamgefühl ebenso au> «efcihlet ist. wie das jener Herrschaften; Menschen di«- Hauben, «laß gerade alle diejenigen Momente, die die Pachter iler Sittsamkeit angreifen, liesonders hohe künstlerisch. Werte haben. Es hieße Eulen nach Athen tragen, vollt. man alk> die Fälle aufführen, in denen Anzeigen erstattet «ind, denen nicht stattgegeben wurde wegen Lächerlichkeit der Beschuldigung. Daß die reaktionären Kreise ein he#«» deres Interesse daran haben, das Volk zu verdummen, ist ja nichts News. Lächerlich, was alles für unsittlich gehalten wird. In Frankfurt a. M. z. B. existiert ein „Bürger ausschuß" Dieser Bürgerausschuß hat an den dortigen Polizeipräsidenten eine Eingabe gerichtet, die sich mit «t r geradezu verheerenden Wirkung" des Films „Whitechap. 1 Vf aßt. Wäre gerade dmser Fall nicht so Überaus belustigend, man könnte in der Tat glauben, man lebe in einem Kloot, r I »och nein, dieser Vergleich ist falsch, da ja wohl auch Fäll, bekannt sind, wo im Klosterleben nicht alles ganz sittsam zugegangen ist. Es beißt weiter in dieser Eingabe, daß »U-r Fihn „Whitechapel" „entsittlichend" sei, und deshalb für .entsittlichend" erklärt werden solle. Der Ton. in dem dir Eingabe abgefaßt ist, zeugt von einem so attsgesprochuieti Mangel an Erziehung, daß man sich eigentlich ekeln sollt«-, «ich mit ihm zu befassen. Es würde zu einer wesentlichen Beruhigung beitragen, wenn die Filmabteilung »ie« Polizei - Präsidiums sich äußern wollte, nach welchen Gesichts¬ punkten dem Schundfilm zu Leibe gerückt werden kann, und wie es kommt, daß gerade dieser Sohuudftbu in einem «ler ersten Kinotheater Frankfurts Einlaß finden konnte". h»«ißt es am Schluß «Irr Eingabe. Wir verstehen eigentlich nicht, wie sich die Verfasser des Films „Whitechapel" und seine Herstellerfirma die freche Beleidigung gefallen lassen Biintmcffr Photomcffc enef^ IcipziQicr üuftcrmcflc €>.-12. Hä» ftti Mefcemt tiir die MufiermcL^n in Leipzig konnten. Wir hoffen zuversichtlich daß du* beledigten Herren nur deshalb nicht auf «iie Angriffe eingegangen sind, weil sie es für unwürdig halten, auf solche Anpöbeieien zu antworten Die Herren vom Frankfurter Bürgerausschuß -ind den Beweis schuldig geblieben, daß. wie sie behaupten, weite Kreise des Frankfurter Publikums, de- diesen Film gesehen haben, über «iie Darstellung entrüstet gewesen «ind". Nur kühn behaupten, etwas bleibt immer hangen' Dem Frankfurter Bürgeraussohuß ist die . inzige nebtige Antwort durch den dortigen PotizHpräÄdenten zuteil gewor den, nämlich, daß er keine Veranlassung habe, gegen den Film vorzugehen, da «iieaer die Reichszensur passiert habe Die Verfasser des Films „W’hitechapel". mit denen wir uns in Verbindung setzten, hallen uns erklärt daß ihnen kein Fall bekannt wäre, wo aus Filmen von ihnen auch nur ein Meter von der Zensur herausgeschnitten sei. Der Regisseur des Films, in seinem Fache ebenso anerkannt wie die Autoren in ihrem, kennt nur ein Gesetz, nämlich da» Gesetz der Kunst. Wohin «ollen wir kommen, wenn die Praktiken des Frankfurter BürgerausschiLsae« Widerhall bei »len Be¬ hörden finden Er zeigt uns aber deutlich wie verackie den die Ansichten über die rechtliche