Der Kinematograph (March 1922)

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Erscheint jeden Sonntag Düsseldorf, 5. März 1922 16. Jahrgang Druck u. Verlag Ed. Lintz, Düsseidort, Wehrhahn 28a Nr. 785 Fguendiulz für Kinotheater und Filmlager. Von Raphael Eugen Kirchner, Wien. (Lkl.s Karbutger Bmiuluiiglüc-k. die Ir /.tru Brände in Filinlagvm i-i Düsseldorf und KatrJburg las«-» nachstehende praktische .Winke nls zeit gfnmili erscheinen. I). Red.) Trotz aller behördlichen Sickerheitsvorkehruugen kommt es leider doch immer wieder vor. daß durch eine Verkettung unglücklicher Zufälle ein Film- oder Kinobrand ausbricht, der in seinen Folgen, durch die damit verbundenen Paniken, die meist ein.retende Finsternis durch Abschmelzen dei elektrischen T .ei *ungen and die Stichflammen des brennenden Filin- bandes furchtbarer werden kann, als jeder andere Brand. (Siehe die Haiburger Katastrophe). Die Apparatur des Kinos ist heute technisch c er art durchgebildet, daß selbst ein brennendes Filmband durchaus nicht tragisch zu nehmen ist. weil das Feaer automatisch erstickt und abgesperrt werden kann. Zahlreiche Patente behandeln schwer verbrennliche oder unverbrennliche Filmbänder, und wenn man diese in der Praxis nicht allzuhäufig findet in Frank reich «ollen sie bekanntlich gesetzliche Vorschrift weiden —, so mag dies aus dein natürlichsten Grunde heraus sein, daß für dieselben- eben kein wirklicher Bedarf vorhanden ist. Immerhin aber ist es für den Kinobesitzer von Wichtigkeit, im Falle eines auftretenden Brandes ge¬ rüstet zu sein und alles vorgekehrt zu wissen, daß weder ihm noch seinem l nternehmen irgendein Schaden erwächst. Diese \ orkehrungen können sich über die lokalen polizeilichen Vorschriften sehr wohl nach zwei Seiten Irin erstrecken: als Flamiuenschutz und al~ Feuerlösch¬ mittel. Flammenschutz ist an^ezeigt für die Kleider des Operateurs, für das Holz und die Dachpappe. soweit solche Verwendung gefunden hat. was auf dem Lande und bei Wanderkinos, die keine eigene feste Betriebs- Stelle haben, leider noch häufig zutrifft. Feuerlöschmittel, wie sie verschiedene Spezialgesellschaften in den Handel bringen, eibt cs