Der Kinematograph (April 1922)

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No. 792 D*i Kinematograph — I>” ^«ldorf Ko pp -Film wer ke München, Dachauer Straße 18. Spezial-Filmtitelfabrik. Wenn wir auf diese» Urteil hier /.urückkommen. so tun wir es, weil auch unter den Filnikmiiparsen noch immer das Gespenst des Organisations'.wanges seir Wesen treiht. Allerdings wird von den interessierten Kreisen, nämlich vom „Zentralverband der Film und Kino-Angehörigen" („Deutsche Filmgewerkschaft") alles getan, um den Glauben au erwecken, die Erlangung eines Engagement« sei abhängig von der Zugehörigkeit zu dieser Organisation. Man mag zur Fachorganis itionsfruge stehen wie nur immer, den Stand punkt muß man jedenfalls verwerfen, daß der Zweck du Mittel heilige Die Mittel, die Anwendung finden, um noch nicht organisierte Filmkomparsen der .Deutschen Film gewerkschaft" zuzuführen, sind manchmal so. daß man sie nicht mehr unberücksichtigt lassen darf. Die Herren vom „Zentral verband” haben ein merkwürdig schlechtes Ge¬ dächtnis, wenn es sieh um Dinge handelt, die ihnen genehm sind. Sie sollten ihren Leuten, die Propaganda für den Organisations/.wang unter (len nicht organisierten Komparsen machen, doch klarlogen, daß der Organisationszwang gegen die vom Magistrat Berlin erlassene Hausordnung der ..Städ¬ tischen Filmbörse" verstößt. Es ist auch notwendig, in diesem Zusammenhänge die Leiter *les „Zentralverbandcs" darauf aufmerksam zu machen, daß sich ihre Organisation bereite vor drei Jahren urkundlich verpflichtet hat, sich jeglichen Organisation»/.wanges zu enthalten. Den Mit¬ gliedern der Komparserie aber muß vor Augen gehalten werden, daß kein Mensch sie zwingen kann, einer Organisation anzugehören, und daß ein Engagement lüomals davon ab¬ hängig ist, ob sie einer Organisation angehören oder nicht. Die Arbeitgeber haben kein Interesse an den Fragen der Zugehörigkeit oder Xichtzugehörigkeit der lAomparaerie zu einer Organisation; aber sie sollteu ihren Hilfsregisseuren immer wieder von neuem einschärfen, daß diese nur nach dem Prinzip der Tauglichkeit Komparsen engagieren, ohne Rücksicht auf den Standpunkt, den der zu Engagierend» gegenüber der Organisation cinnimmt Das. was von einzelnen geflissentlich über Organisation» zwang im Zusammenhang mit dem Erlangen von Engagement» verbreitet wird ist Irreführung Von einem anderen Fall erfahren wir: Der „Verband der Theater- und Filmfriseun Deutschlands, E. V." versendet ein Rundschreiben, betreffend neue Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen, an die Film fabriknnten. aus dem der Eindruck entstehen kann, als handle es sich um einen zwischen ihm und dem „Arbeitgebervei hande der Deutschen Filmindustrie" abgeschlossenen Tarif vertrag. Am Schlüsse dieses Rundschreibens heißt es näm lieh, daß sich der „Arbeitgeberverband der Deutschen Film Industrie" verpflichtet habe, nur Mitglieder des „Verband« - (ler Theater- und Filmfriseure Deutschlands. E. V." zu bc schattigen. Der „Arbeitgeberverband der Deutschen Filmindustrie erklärt demgegenüber, daß keinerlei Abkommen mit diesem Verbände getroffen sei ; auch sei er keinerlei Verpflichtungen eingegangen, wie cs der „Verband der Theater- und Film friseure Deutschlands, E. V." behauptet. Eine Verpflichtung z. B.. nur Angehörige einer bestimmten Organisation zu beschäftigen, ist der „Arbeitgeberverband der Deutschen Filmindustrie" niemals oingegangen, weil sie auf eine An erkennung des gesetzwidrigen Organisationszwanges hinaus lief. Das Rundschreiben des „Verbandes der Theater- und Filmfriseure Deutschlands. E. V." erhält noch eine Reih* von Bestimmungen, die dem unbefangenen Leser als mit dem „Arbeitgeberverband" getroffene Vereinbarungen er scheinen läßt. Sicherlich ist der Wunsch wieder einmal dei Vater des Gedankens gewesen. Der „Arbeitgeberverband weiß von allen diesen Vereinbarungen, die den Eindruck zu erwecken geeignet sind, als seien sie tarifmäßige Abkommen nichts, gar nicht«. Man kommt nach solcher. Vorkommnissen zu den* Resultat, daß es mehr als bisher notwendig ist die Syn pathic für die Rechte der Arbeitnehmer hat nichts damit /.>• tun — für Aufklärung in den Kreisen der Arbeitnehmer /*■ sorgen, damit sie nicht einem direkten Terror unterliegen Man kann Bestrebungen billigen, wenn man auch die Form wie sie mitunter in die 'lat umgesetzt werden, aufs schärfst* verurteilen und aufs heftigste bekämpfen muß FiliMdiauipieler. (Von einem der bekanntesten Filmdarsteller erhalten wir die nachstehenden Zeilen, die in eindeutiger Stellungnahme »ich mit dem Problem der Anschlußermöglichung der Film- Schauspieler an die (I. D. G. beschäftigen. Die in der gleichen Hasierung durch das Abel-Urteil liegenden inneren Beziehungen zu unserem verstellenden Artikel „Nicht glauben“ Inseen eine gemeinsame Behandlung der angeschnittenen Lnipjn als gegeben erscheinen. Daß sich die Filmschauspielor- schaft mit der Frage, ob ein G. D. G.-Anschluß opportun ist, wird beschäftigen müssen, braucht hier nicht eigens betont zu werden. Uebrigens können wir es un» nicht versagen, auf eine Gefahr hinzu weisen, die sich als Folgeerscheinung der zwecks Unterhalt des Pensionskassotifouds vorgesehenen Thea- terbillet tabgalie von 1 Mk. später eitunil evtl, ergeben könnte. Es kann nämlich einmal soweit kommen, daß man diese I. - Mk.-Verteuerung mich auf sämtliche Eintrittspreise der Lichtspioltheater auszudehnen lieabsichtigt. Mit Kücksiohi auf diese, die gesamte kinematogmphische Branche gar sehr angehende Eventualmaßnaluno muß man dem G. D. G. Anschluß prob lom schon heute weitestgehendes Interesse ent gegenbringon. Die Redaktion.) Ein weite rschütteriulcs Ereignis soll vor sich gehen; Dem von der „Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger" bisher so verfehmten Stand der Filmschauspieler droht eine überwältigende Ehrung. Der Kaiser, der König und'sämt¬ liche Herrscher der „Bühnengenoasenschaft" wollen die Filmschauspieler zu sich emporziehen Achtung! Vorsicht Die Filmschauspieler sind keine Gimpel, die sich einfange" lassen. Bisher galten sie für minderwertig, sie durften, sofern sie oiner Bühne nioht- angehörten und ausschließlich im Film tätig waren, der Segnungen der Genossenschaft Deutsch«! Bühnenangehöriger nicht teilhaftig werden. Warum nui mit einem Male diese Wandlung der Gesinnung? Wir wissen es ganz gut, sicherlich so gut wie Herr Präsident Rickelt. Die diesjährigen Palmarum-Delegiertentagung hat auch denen die Augen geöffnet, die ohne Nachdenken alle* guthießen, was in der Bühnengenossenschaft vorging. Alfred Abel, der heute dem Film wenn nicht näher, so doch wohl ebenso nahe steht wie dem Theater, hat nicht eher geruh' als bis or Klarheit in das Verhältnis zwischen Bühm-u genossenschaft und den Schauspielern gebracht hat Pf R eichsgerichtsentscheidung, die er herbeiführte und die uD uiustößlich ist, versetzt, will man die äußersten Konsequenz«“! ziehen, dem so fest erschienenen Bau der Bühnengenossen schaff einen gewaltigen Riß. Daß diese Reichsgericht* entscheidung gerade kurz vor der Delogiertenversainnil' 11 ^ kommen mußte, ist ein persönliches Pech des Herrn Pc '* 61 deuten Rickelt Es muß ihm doch zu denken geben, daß «