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No. 796 Der Kicematograph — Düsseldorf. Wir sind auf den Fall näher oingegangon. weil «r allgemeines Interesse hat. Es ist nämlich in Fabrikantenkreisen noch zu wenig bekannt, daß selbst dann, wenn der Passus: ..Die Namen der Autoren sind in der Reklame zu nennen" sich nicht im Vertrag befindet, bei jeder Reklame, in der der Titel des Films genannt wird, auch der Xante der Manuskript Verfassers genannt werden muß. Der Naine des Verfassers ist untrennbar von dem Titel eines Stückes, denn der Titel des Stückes umfaßt den Titel und der» Verfasser. Es gibt nicht eiu Schauspiel ..Die Ehre", sondern es gibt nur ein Schau¬ spiel „Die Ehre“ von Hermann Suderinann. fs gibt nicht ein Stück „Die Weber“, sondern nur ein Stück „Die Weber“ von Gerhart Hauptmann. Weil uamlich der Titel nicht geschützt ist. Jeder Mensch kann heute ein Schauspiel „Die Eh"e“ oder ein Bühnen¬ stück „Die Weber“ schreiben. Die beiden berühmten Stücke gleichen Namens führen in ihren Titeln die Namen St dermann und Haupt¬ mann. Nun liegt eine endgültige Entscheidung schon seit längerer Zeit vor, nach welcher der Verfertiger des Films, also der Fabrikant, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daii die Namen der Autoren und auch der Name des Regisseurs auf allen Ankündigungen zu nennen ist. I'nter „allen Ankündigungen“ sind auch die Ankündigungen der Kinotheater in den kleinsten Plätzen mit inbegriffen. Diese letzte Bestimmung ist natürlich hart, und wir halten sie auch für viel zu hart. Zu verstehen ist. da3 der Verfertiger einerseits auf den von ihm selbst hergestellten Reklamen die Nomen der Autoren nennen muU, ferner ist es ebenso zu verstehen, daß er den Verleiher bei Abschluß verpflichtet, bei den von diesem hergestellten Reklamen die Autorennamen zu nennen. Im übrigen ist es in den seltensten Fällen wohl Absicht, wenn Autorennamen nicht genannt werden. Es handelt sich meist um Nachlässigkeit und Gleicligiiltigkeit gegen¬ über den geistigen Arbeitern, denen man immer noch nicht Gleich¬ berechtigung und die ihnen gebührende Wertung suerkennen will. Ein bißchen guter Wille — und Differenzen, wie die in obigem Pro¬ zeß zum Austrag gekommenen, würden nicht mehr entstehen. Was nun die Pflicht des Verleihers anbetrifft, seinerseits dafür Sorge zu tragen, daß die Theaterbesitzer die Namen der Autoren in den Anzeigen und Ankündigungen nennen, so muß man das Verlangen gls berechtigt r.nerkennon. Aber das Verlangen kann nur so weit aehen, daß in den Leihverträgen ein diesbezüglicher Passus auf¬ genommen wird, daß aber die Theaterbesitzer die Folgen selbst zu tragen haben, weil eine Kontrolle der Abnehmer durch den Ver leü«er fast als ein Ding der Unmöglichkeit erscheint. Anders lieg' cs bei dem Verhältnis zwischen Fabrikant und Verleiher, wo die- Kontrolle mit Leichtigkeit möglich ist. Es gibt eine letztinstanzlich- Entscheidung, in der ein Theaterbesitzer verurteilt war, den Nanu-' des Autors zu nennen. Wenn in dem oben liehandelten Prozeß von seiten des Fabrikanten der Einwrand erhoben wurde, es sei ein Unter schied zu machen zwischen der Fachrelksme und Publikumsreklau und weiter argumentiert werde, daß der Autor nur Interesse ; Fachreklame habe, weil er dadurch neue Aufträge erhalten könn'- so ist das eine ganz irrige Ansicht. Daß ein Autor, wenn er Erf.-I. hat, in der Filmindustrie bekannt wird, ist zweifellos, und man wird gern von ihm einen Film nehmen. Es ist nicht nur das reu künstlerische Interesse, das der Filmautor hat, wenn er verlang' sein Name soll auch in der PublikumsreklBme genannt werden; wem das Publikum oder zum mindesten ein Teil der Besucher befriedig aus einem Film gegangen ist und im Programm oder an den An schlagsäulen den Namen des Autors liest, dann wird er, wenn er einen neuen Film mit demselben Automamen angezeigt sieht, In teresse haben, sich diesen neuen Film anzusehen. Eigentlich ist es zu verwundern, daß über diese so selbst voretan- liehen Fragen immer wieder Differenzen entstehen können. Die ein- Erkenntnis ist doch nach und nach zum Durchbruch gelangt, das das Manuskript ein wesentlicher Bestandteil des Erfolges ist. Gewi es gibt eine Reihe von Autoren, die für ihre Artoiten recht anselu liehe Beträge erhalten, aber es stehen neben den praktischen Er¬ folgen auch die künstlerischen, und schließlich ist der Autor im Verhältnis zu den andern an der Entstehung eines Films Beteiligt- beinahe sogar der Schlechtest bezahlte von allen. Wenn mau ü»' ! noch bedenkt, daß durch die Anbringung der Namen auf der Beklauu- den Fabrikanten weder Kosten noch Mühen erwachsen, so versteht inan eigentlich nicht, wieso es überhsupt zu Streitigkeiten komno n kann. Immerhin ist die neue Entscheidung des 26. Senats des Kai mergerichts, die sich im übrigen früheren Entscheidungen anderer Senate desselben Gericht* anschließt, ganz dazu angetan, die ewig Streitereien wegen Nennung des Namens endlich aus der Welt schaffen, und zwar dadurch, daß man die Namen eben nennt. Berliner Filmneuheiten Referat unseres ständigen Berichterstatters Fritz Olimsky. Die Geliebte des Königs. Hersteller: Zelnik-Mara- Film-G. m. b. H. Verleih: Deulig-Scala. Regie: Friedrich Zelnnc. In den Hauptrollen: Lya Maro, Erich Kaiser-Titz, Albert Patry, Julie Senla. Frieda Richard, Josof Peterhans, Johannes Riemann. Josefine Dora, Kurt Vespermann, Hermann Picha, Wilhelm Diegel- mann, Karl Hussar. Nach dem bewährten Rezept, das teils von Friedrich Zelnik, teils von Frau Carleen stammt, ist hier eine galante Komödie ge¬ schaffen, die schlechterdings als Publikumsfilra untadelig ist. Ein an sich nicht übermäßig starkes Sujet ist durch zahllose nette, kleine Einzeleinfälle so gehaltvoll geworden, daß das Publikum von Anfang bis Ende voll und ganz auf seine Kosten kommt, wie die beifällige Aufnahme im Marmorhaus bewies. Ein sehr niedliches, adeliges Dämchen verliebt sich in einen Grafen, ober aus der erhofften Heirat wird nichts, da das Edelfräulein verarmt ist und es die Karriere des Geliebten nicht aufs 8piel setzen will. In einem Dorf lebt sio »* einfachen Verhältnissen dahin, der durchreisende König entdeckt sie und zieht sie als Hofdame der Königin in seine Umgebung. Er h»t dabei allerlei Nebenabsichten, will die niedliche Kleine selbst besitze», aber im gegebenen Moment kommt die Königin hinzu, und der sch«’» fast unvermeidliche Skandal kann nur dadurch abgewendet werden¬ des die beiden Liebenden sich heiraten. Man sieht, diese Handlung ist an sich nicht bedeutend. a b ™ Friedrich Zelniks bekannte nett , kleine Einfälle haben aus dem Ganzen ein graziöses Werkchen gemacht, das sich jeder gern an®*“ Die Regieführung wird überdies durch die malerische Innenarchitekt' 1 von Fritz Lederer angenehm ergänzt. Goldbergers PhotogT®P ni ' hätte allerdings in einigen Außenaufnahmen etwas klarer sein könne»- In der Titelrolle gab Lya Mara eine ihrer bekannten etwas suü- liehen, aber ungemein lieblichen Gestalten mit viel Sehen» 11