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Wr. 821 Der KIneinatofraph — DUssddOft. Hddo Coroly, iDieDieur Amtlicher 8m:bvfir«t4iMliger für Kii>u und ProjektioD Köln, Acrtppastr. 19 — SIAndig«« groSes Lager In — n|n^^B KID3 • ftpwrflien und Zu&eliOr Maschinen, Lampen, Transtor- matoren, Widerstände, Aohlen. |H||H sei ausdrücklich darauf hiuf'cwiesou, dali diese Zulajje iu Hohe von ueuii;ⅈ l’rozeut sieh nicht auf die hin kiiufte von Aushiifeu bezieht. Die vou dieser Uruppe gestellten l orderungen eiitbehien jeyücher Giundlage. Hinter solchen lordei ungeti versiecken sich jene Dialit- zieher, die schon oll emlarvl worden sind. Ini übrigen haben sich .Vnschuldiguugen, die gegen einzelne Auge stelitenlührer erhoben wurden, als wahr gezeigt. t.»e- wiil, itn Kampf der Parteien soll inan nicht jedes \\ oi t auf die ^\ agschale legen, aber die Taten müssen immer so sein, daü ihre Vorbimger stets rein dasteheu. Uns geht die Mitteilung zu, dall der Vorrührer Franz Schneckenhaus, Aroeituel.inerbeisitzer beim ächlieh- tungsausschuti Uroli-Herhu. von der Liste der Beisitzer gestrichen worden ist. Es waten mehrfach Beschlüsse herbeigefülirt, durch welche Herr Schneckenhaus wegen Besorgnis der Bei'augetiheit abgelehut worden ist. Gegen die weiiere Beisitzertäligkeit dieses Herrn war von sämtlichen ürgaiiisationen der Filmindustrie unter FühruAg der ,.llauptstelle der Arbeitgeberver¬ bände Groß-Berlins" Einspruch erhoben worden. Das Kuratorium des Schlicl.tungsausschusses Groß-Berlin hat seinen Spruch einstimmig getan und beschlossen. Schneckenliaus von der Liste der Beisitzer zu streichen. Schneckenhaus soll bekanntlich hinter den wilden Vor fülirerstreiks in einzelnen Berliner Liclitspieltheateni und den damit verbundenen Krawallen gestanden haben. Die Einmütigkeit, mit der Schneckenhaus abgelehnt wurde, ist erfreulich, spricht sie doch von der Tatsache, daß auch die Arbeitnehmer nur Elemente in ihrer Ver tretung wissen wollen, die allen Ansprüchen an Ln iwrteilichkeit genügen. ln der „Fridericus Ue.V-.Vngelegenheit hat nun mehr endgültig auch der Staatsi^erichtshof sein Urteil in- fällt. Es handelt sich dieses .Mal um km Schauinburg Lipiieschen Fall. In der Klage der lacht spielt heat ei- liesitzer Lohmeyer und Lütkeineier in Bückehurg. der „Universum Filin Wn-leih G. m. b. H " und der „Cserepy Film-Uo. G. ni. b. H." in Berlin gegen das Verbot der Schaumburg-LipiH*3<-hen l-andesregierung, Ixdreffend di«- Vorführung des Films ..Frid**ricus Re.\" im I.aiide S« hauiiiburg - Lippe, hat der ..Staatsgeiichtshof zum Schutze der Republik" auf die von Dr. jur. Walter Frit-dinann erhobene Beschwerde beschlossen; ..Da' Verbot der Scliaumburg-Lippeschen Landesregierung, lietreffend die Vorfühning des Films ..Fridericus Re.\". wird aufgehoben. Die nichtöffentliche ^titzung dc' Staatsgerichtshofes fainl unter Mitwirkung des Senat' Präsidenten Dr. Hägens, der Reiclisgerichtsräte Do«*lin und Dr. Wieland, des Reich.'kanzlers a. D. F^ehrenba« !!. de.s AVürtteinliergischen tJesandten Hildenbrand, des Staatsministers a. D. Dr. Reineke-Bloch, de.s Verbands Vorsitzenden .Täckel, des Herrn Hermann Mfiller und .Ic' Siaal-jininisiers a. D. Di. Reinhold statt ln d*i Begründung der Eiitsehciduug heißt cs: ..Die .Schaun. burg-Lippeschc Landesregierung hat durch Verfügung ...111 l. .Juli It'Ji. vcn.rfeiitli.-ht iu der am 1. .Juli 1«-'-' ei si'liietieiieu Nummer der „Landesanzeigeu", die \ oi führung des Lnhtsi>iclslrcileus ,.Fridericus Re.x" ai.l Grund der Vcror<ltiung des Reii-hspräsideiiteu zut.i Schutze der Republik vom 20. .Juli 1922 verljotei laiul Schreiben der Schaumburg Lip|ajscheu Lande*' regierung vom 22. .Juli 1922 haben iie Beschwerde finiter Lohmeyer uiiu Lütkemeier durch Eiiigat.e von. 7. Juli 1922 bei der genannten Landesregierung, ein gegangen am b. Juli 1922, erklärt, daß sie für den l-ail der Aufrechterhaltung des \ erbots, betreffend «li- \ orfülirung des Liclitspielstreifeus „Fridericus He.\ von dem Rechtswege Gebrauch machen wollten, llicrn. ist nach Ansicht des Staatsgerichtshofes eine B« scliwcjde im Sinne von § l der Schutzverordnuii- vom 20. Juni 1922 zu erblicken, welche rechtzeitig eingegaugeu ist. Diese Beschwerde ist nicht dadurcli erledigt, «laß nach dem ScJireibeu des Syndikus Dt jur. I riedmaiiu vom 18. September 1922 der ver1*oten • film inzwischen in Bückeburg zur ölfeutliehen -\uJ führung gelaugt, also offenbar nachträglich von dei Scliaumburg-Lii>peschen Landesregierung wied.-r frei gegeben ist. Da der Syndiku.' Dr. Friedmauii, laut Vullmachtsurkuude vom 2U. Juli 1922, aucii von den Beschwerdeführern Lohmeyer und Lütken-.eiei bevoll niächtigt ist, ist seinem, laut Sclu-eil>en vot. 18. September 1922, ausgesprochenen N erlangeii auf Ent Scheidung iu der Sache selbst zu eiit.'precheu, soweit c- sich um die Beschwerde von Lohmever und Lütk. uieier handelt. Die Beschwerde er-cheint begründe: da nach dem Akteuinhalt, sivhe das Telegramm voi.. 22. Juli, B-schemigung vom 3. August 1922 .«owie di-- EtitScheidungen der Film-überprüf>telk* Bcrliti voiu 21. Juli 1922 (Hessen) und 21. August 1922 (Tliüring«‘ti die, ReichsIilmolKirprüfstelie sowohl wie der Reieli' k miiidssar für Ueberwachuiig der öffentlieheii Or.i nuug auch untei der Herrschaft der Schutzverorilnun- voin 20. Juni 1922 und des Schutzgesetzes voi i 21. Juli 1922 den Film nicht beanstandet und «l;e Laudesrcgiei-ungeu von Thüiinuen und Schaumburc Lippe ihre Verbote zurückgcuoiniiien haben, soweit an zunehinen ist, daß ein Fall der in der .Schutzverordnum.' vom 20. .Juni 1922, § 1, vorgesehenen Art nicht voi liegt. Dies um so mehr, als die Schaumburg-Lippesclie Landesregierung trotz Ersuchens des Staatsgerichts hofes, laut Beschluß vom 8. .August 15»22, weiter.-- sachdienliches .Material nicht beigcJiracht hat." Di.--- Entscheidung wird nun hofrentlich Jen Herrschaft«-ii «iie den F'ilni verboten haben, trotzdem ihnen friiln-i. Entscheidungen vorgehalten wurden, di« .\ugen öffn.-n Ohne Kach>icht muß deshalb mit ; Iler Schärfe gcii.-ii diejenigen Organe und Behörden wegen Scbailenersatze- vorgegangen werden, die nicht hören und nicht lern.;i' wollen. Wo in der Welt gibt es solche Zustände, wk sie das Vorgehen gegen den Film „Fridericus R«-\ ' ~e zeitigt haben. Bei der Novelle zum „Reichslichtspiel gesetz" muß luibedingt für einen Passus gesorgt wi*r«b-ii dahingehend, daß keine Landesregierung, keine Oii' Polizei, kein Mucker und keine alte Jungfer gegen .l'•" Spruch «1er Filmoberprüfstellen etwas unternehtii'“i können. Es sei denn, daß diejenigen, denen ein Fib" nicht paßt, ihn sich einfach nicht ansehen. Die Z«-i"‘' müssen endlich aufhören, wo die Filme einfach vogelfrei erklärt werden können. (Zum .,Fi idericU' Rex“-Thema vergleiche man auch den Sünderartik«‘‘ in der heutigen Nummer ..Fridericus Rex und di«* Argentinier“. D. Red.) 6