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Nr. 837 Der Klnematograph — Püwldorf. deutsamen Rufes”sich erfreute, bei uns in^ Deutschland noch nicht in dem Maße ge würdigt,-wie sie es wohl ver¬ diente. Wir haben nicht viele Darstelkrinnen «üeser Art! Frau Mattyaszowskv ist eine Künstlern von Rang und Bedeutung; sie beherrscht die pantomimische Geste in souveräner Größe, und der Ausdruck ihrer schönen Augen, ihres ganzen Spiels ist von einer durchsichtigen Klarheit, von einem Ebenmaß und einer inneren, teelenvollen Kraft, wie wir dies bisher nur bei jenen Begnadeten gefunden haben, die in der vordersten Reihe der namhaften Darstellerinnen stehen. Aber diese Frau hat noch einen weiteren Vorzug, der ins Gewicht fällt: sie ist wunderschön und photographiert sich wirklich hervorragend. In dem Film .Mutter h e r z‘ hat sie uns vollends bezwungen. M ir können diesen Film getrrst als eine Meisterleistung Folvarys be/< ich neu Mit der Ernennung Franz Ostens zum Ober- Regisseur und Leiter der Emclka-Produktion ist er als Regisseur leider ein wenig zurückgetreten, und das müssen seine Freunde und Anhänger sehr bedauern. Denn Franz Osten ist für uns noch immer der Regisseur des .Spielfilms, und so oft er ein Merk herausgebracht hat, war es für uns .alle eine wahre und echte Freude! Nun nimmt ihn das „Geschäft“ derart in Anspruch, daß ihm wenig Zeit zum Inszenieren bleibt. Im Interesse der „Emelka“-Produktion aber würde es liegen, recht viele Osten-Filme auf den Markt zu bringen, sie haben sich immer als gutes „Geschäft" er¬ wiesen, unzweifelhaft als besseres denn jenes, das jetzt sein „Geschäft“ sein muß. Also hoffentlich begegnen wir ihm bald wieder im Atelier als schaffender Künstler. In¬ zwischen arbeiten die neuen Herren B o 1 v ä r y und Kurt Rosen an neuen Werken. Rosens Aufstieg zum Regisseur is- nur mit Genugtuung zu begrüßen. Er hat lange Zeit als Hilfsregisseur gearbeitet, und was er da geleistet hat. hat er uns bei Noas „Nathan“ erwiesen. Das war ein Ge¬ sellenstück, und es-ist-recht und ¥ billig, daß er also zum Meister befördert wurde! Rosen ist jung, fleißig, hat Am¬ bition und ist in künstlerischen Dingen wohlerfahren, er bringt für den Film alles mit, was man an Intelligenz, Tüch¬ tigkeit, Scharfblick und künstlerischem Empfinden nur verlangen kann. g Wohin die geschmacklosen und infamen Anrerapelungen der „Emelka“ in einem Berliner Fachblatte geführt haben, ersehen wir aus der Tatsache, daß sie sich jetzt der „Völ¬ kische Beobachter“ zu eigen gemacht hat, um gegen den Konzern mobil zu machen! Das Niederträchtige an diesen Anzapfungen ist aber, daß sie von einer Seite herrühren, die früher der „Emelka“ sehr nahe gestanden hat und dort sogar eine gewisse Vertrauensstellung genoß. Das Berliner Fachblatt schoint nun selbst das Ungehörige derartiger „Berichtigung eingesehen zu haben, denn es hat seine Be¬ ziehungen zu dieser Persönlichkeit gelöst und seinen früheren Münchener Korrespondenten Dr. Wilh. Klette wieder zu¬ rückgeholt. Herr Schebera („Schebera“-Film G. in. h. H. ist nun mit der Zusammenstellung seines ersten historischen Merkes „Eppelein von Geilingen“ vollkommen fertig, und wir dürfen somit die Vorführung schon in den allernächsten Tagen erwarten. Es ist wohl selbstverständlich, daß man diesem Tage mit großer Spannung entgegensieht, — nach all dem, was wir bisher erfahren konnten, steht es außer Zweifel, daß dieser Tag zu einem Ehrentag für Herrn Schebera wird. Und meine liebe, schöne CWo d’Osterode wird daran teilnehmen dürfen. Bemerken möchten wir noch, daß sämtliche Titel für diesen Film von der „Möve“-Filiu G. m. b. H. (im Emelka-Konzern) hergestellt wen len, die ja auch die Titel zu allen Emelka-Großfilmen liefert, so natürlich auch für den Film „Nathan dei Meise". Filmrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Schlechtriem. Düsseldorf. M in noch wenig bekanntes Mort für ein neues Rechtsgebiet! Eine „Definition“ ist überflüssig. Nur die Praxis hat vorerst eine Stimme. Zur Zeit beschäftigt sich die Filmwelt mit dem Rtruensee: Die Ellen Richter-Filmgesellschaft hat ihre Absicht, einen Struensee-Film zu drehen, seit einem Jahn* in gewissem Umfarge verwirklicht, die neue Austro Amerikana hat einen gleichbetitelten Film jetzt fertig¬ gestellt, dessen Vertrieb durch eine einstweilige Verfügung «ler ersten Gesellschaft in erster Instanz untersagt ist. Die Frage lautet: Gibt es Sonderrechte am Stofflichen? Auf urheberrechtlicher Grundlag«* können solche Sonderrechte nicht entstehen. Das Stoffliche ist nicht das Ergebnis, sondern nur das Material schöpferischer Tätigkeit Dadurch unterscheidet sich der Stoff von «ler frei erdachten Fabel. — Daß schon die Wahl des Stoffes an und für sich eine schöpferische Tätigkeit darstelle, ist zu verneinen. Diese Schöpfertätigkeit könnte nur darin zu finden sein, daß der Stoff als filmfähig erkannt wir«!. Das aber setzt schon notwendig eine, wenn auch flüchtige. Bearbeitung voraus! Abgesehen davon ist das all¬ gemeine geschichtliche, verbindliche oder sonstige M r issen als Gemeingut jedem Monopol schlechterdings entzogen. Das ist so selbstverständlich, daß auf die unerwünschte Folge der gegenteiligen Annahme, nämlich darauf, «laß eine unfähige Hand die bessere mit Hilfe eines Prioritäts¬ rechtes zur Untätigkeit verbannen könne, gar nicht be¬ sonders verwiesen zu werden braucht. M’as den Struenseestoff im besonderen angeht, so ist er schon sehr lange „entdeckt“, war z. B. Gegenstand einer der 60 Opern des alten Auber. — Es ist nun richtig, «laß literarische M'erke jeder Art etwas ganz anderes als Filmmanuskripte sind, und daß die rechtliche Behandlung daher nicht in neiden Fällen die gleiche sein kann. Gerade darin, daß man vielfach zur Gleichstellung neigt, krankt las Filmrecht ganz besonders. Tatsächlich ist ein guter Opernstoff noch lange kein geeignetes Material für einen Film und umgekehrt. Zu berücksichtigen ist aber, «laß nan nicht nur in der Rechtspraxis zu gefährlichen Parallelen mit der alten Literatur in Filmfragen griff, sondern «laß auch «lic sogenannten Filmautoren selbst «liese Metho«le bekanntlich in überaus großem Umfang befolgten. Deshalb ist es mit Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse durchaus berechtigt, auch in diesem Zusammenhang auf frühere Bearbeitungen zu literarischen Zwecken zu verweisen. — Hiernach ist festzustellen: der Struenseestoff ist nicht nur an sich frei. w*eil er nicht auf eigener Erfimlung beruht, sondern der Geschichte entlehnt ist, auch die Wahl des Stoffes kann nicht als originell bezeichnet werden. Sobald man aber an die Frage der Bearbeitung dieses freien Stoffes herantritt, hört diese Freiheit auf. Hier setzt die schöpferische Tätigkeit und damit die Mög- 4