We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
Seite 18 5cr Rincmotogropft Nummer 907 fährden". und auf Grund dieses Gutachtens, auf das wir noch des näheren zurückkommen werde i. und auf Grund einer Verfügung des Reichsministers des Innern vom 31. Juli 1922, über die ebenfalls noch zu reden sein wird, hatte der Vorsitzende die nach Auffassurg weiter Kreise und insbesondere nach dem Wortlaute und der Ent¬ stehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmung des § 12 des Lichtspielgesctzes unzulässige Beschwerde an die Oberprüfstelle erhoben. Diese Beschwerde, gegen deren formelle Zulässigkeit und materielle Berechtigung sich Herr Dr. Friedmann als Vertreter der Firma mit Ent¬ schiedenheit gewehrt hatte, ist von der Oberprüfstclle zurückgewiesen worden, zumal, nachdem ein anderer Vertreter des Auswärtigen Amts. Herr Lcgationsrat Dr. Groß, den Fall vor der Filmprüfstelle Berlin nicht so tragisch angesehen hatte. Immerhin hatte der Widerspruch des ersten Herrn Vertreters des Auswärtigen Amts genügt, um die Zensur des Films erheblich zu verzögern, und sie wäre noch weiter verzögert worden, wenn nicht der stellvertretende Leiter der Filmoberprüfstelle, Herr Ministerialrat Pellen¬ gahr. in so großem Maße Verständnis für die Interessen der Industrie bewiesen und für schleunige Anberaumung des Verhandlungstermins Sorge getragen hätte. Was eine solche Verzögerung der Zensur in den gegenwärtigen Zeiten der Geldknappheit bedeutet, braicht nicht erst gesagt zu werden. Dennoch ist e; notwendig, auf diese Seite der Angelegenheit, sowie auf einige grundsätzliche Fragen für die gesamte Industrie, welche dieser Fall auf¬ geworfen hat, noch des näheren zurückzukommen. Das Fell des Bären. Aus verschiedenen Kreisen unserer Industrie erhalten wir Zuschriften, die nicht mit Unrecht darauf hinweisen. daß die Diskussionen über die europäische Filmallianz und über den Londoner Kongreß Formen angenommen haben, die an die Geschieht jener Jäger erinnern, die das Fell des Bären verteilten, noch bevor sie ihn erlegt hatten. Wir haben unsere eigene Stellung zu der Angelegen¬ heit in der vorigen Nummer eingehend präzisiert und können auch jetzt wieder nur den Rat geben, sich nicht voreilig in Kongreßabenteuer zu stürzen, die von vorn¬ herein an das Hornberger Schießen gemahnen. Nachdem die Spitzenorganisation der deutsche« Film¬ industrie das Patronat über die Berliner Filnmcsse über¬ nommen hat, die jetzt hoffentlich von all den kleiner. Schönheitsfehlern befreit ist. die ihr zuerst anhaften soll¬ ten, erscheint es uns nicht unwesentlich, daß diese ma߬ gebende Steüe einmal der Frage nähertritt, ob nicht der Februar nächsten Jahres der geeignete Zeitpunkt für eine derartige Veranstaltung in Berlin sei. Diese Stelle besitzt auch unseres Erachtens einzig und allein die Aktiv- legitimation, die offizielle Beteiligung Deutschlands an irgendeiner internationalen Veranstaltung zu entscheiden, wobei natürlich auf die Tatsache Rücksicht genommen werden müßte, daß die „Vereinigung Deutscher Film¬ fabrikanten ' außerhalb der Spitzenorganisation steht. Wenn wir richtig informiert sind, ist die Möglichkeit einer Verständigung zwischen Spitzenorganisation und Fabrikanten-Vereinigung wieder erheblich gestiegen. Die Frage des Europäischen Kongresses ist wieder ein erneu¬ ter Beweis dafür, daß die Einheitsfront aller deutschen Filmverbändc doch nicht so ganz unentbehrlich ist. Das Film-Syndikat bei der Arbeit. Wie wir zuverlässig erfahren, hat das Düsseldorfer Film- Syndikat seine ersten Filme bereits bei der Zensur. Wir freuen uns. festzustcllen. daß gewisse filmpolitische Be¬ denken, die sich auf die Auslandorientierung des neuen Unternehmens beziehen, nicht zutreffen. Leitende Stellen haben uns die feste Zusicherung ge¬ geben. daß unter dem Einkauf mindestens sechzig Prozent deutsche Filme sich befinden, wie denn überhaupt eine Stärkung der heimischen Produktion mit zu den wesent¬ lichsten Aufgaben der neuen Kombination zählen soll. Das Syndikat glaubt, für die ihm angeschlossenen rund zweihundert Theater etwa ein Achtel des Bedarfs selbst decken zu können. Man denkt zunächst an keinerlei Kampf nach irgendeiner Richtung, will vielmehr erst aus dem Eigenverlcih sich selbst ein Bild machen, wie hoch die Pi eise mindestens sein müssen, um dem Verleiher Existenzmöglichkeit zu gewähren. In einer Besprechung mit leitenden Männern des neuen Gcnossenschaftsverleihs haben wir keinen Zweifel darüber gelassen, daß an sich in diesem neuen Versuch gewisse Gefahren liegen. Fs hat aber den Anschein, als ob die Führer der Be¬ wegung, alte routinierte und kühl abwägende Fachleute außerordentlich geschickt Vorgehen und alles tun, um den Wirtschaftsfrieden weitgehend zu erhalten. F.s besteht nach Einsichtnahme in die Satzungen und nach Kenntnis der Absichten für die nächste Zeit keinerlei Beunruhi¬ gung für die Verleiher. Man wird gut tun, die Entwick¬ lung der rheinischen Gründung, an der be-eils prominente Theaterbesitzer aus dem ganzen Reich beteiligt sind, in Ruhe abzuwarten. Es wäre verkehrt, heute bereits aus irgendwelchen theoretischen Gründen Sturm zu laufen gegen einen Akt der Selbsthilfe, den niemand den betei¬ ligten Theaterbesitzern so lange verwehren kann, a!s er in Formen geführt wird, die volkswirtschaftlich einwand¬ frei sind, und die sich auch bereits in anderen Branchen durchgesetzt haben. • Keine Erwerbslosenbeiträge. Der preußische Minister für Volkswohlfahrt hat unter dem 18. Juni 1924 folgenden Erlaß bekanntgegeben: „Nach Artikel 2 der Ausführungsverordnung zur Ver¬ ordnung über Erwerbslosenfürsorgc vom 13. März 1924 ist von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfürsorgc be¬ freit, wer auf Grund eines Arbeitsvertrages von minde¬ stens einjähriger Dauer beschäftigt ist. Die Befreiung er¬ lischt 5 Monate vor dem Tage, an dem das Beschäftigungs¬ verhältnis durch Zeitablauf endet. Der Reichsarbeits¬ minister hat entschieden, daß unter diese Bestimmung auch Lehrverträge von mindestens einjähriger Dauer fallen, so daß die Beitragsfreiheit der Lehrlinge und ihrer Lehrherren bezüglich der Erwerbslosenfürsorge gege¬ ben ist.“