Der Kinematograph (January 1925)

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Sole 22 füncmntopropfi 935 Goldwyn-Friihstück in Babelsberg Die Keilic der grollen amerikanischen Besuche ist durch Sam Goldwyn eröffnet worden. Wenn ihn die Ufa durch ein großes Frühstück auf dem Babelsberger Gelände eierte, so erfüllte sie damit nicht nur einen Akt der Höflichkeit, sondern erwiderte nur Freundschaft mit Freundschaft, weil Sam Goldwyn es gewesen ist, der seinerzeit das Arrange¬ ment des Ufa-Banketts in Hollywood übernommen hatte. Man sah eine auserlesene Gesellschaft von lüh -enden Leuten aus allen Sparten der Industrie und die Spitzen der FJmpresse. Den ..Verband der Filmindustriellen" \ertrat l.upu Pick, den ..Reichsverband Deutscher Lichtspiel-Theaterbesitzer" Herr Generalsekretär Pabst und Herr Direktor Schüller. Für den Verleiherverband war Jacob erschienen, während Direktor Graf leider verhindert war. Man sah Direktor Kuhnert von der Außcnhandelsstellc Filme, das Direk¬ torium der Ufa mit Kallmann an der Spitze. Wengeroff von der Westi, Generaldirektor Davidson, den Pionier des deutschen Films, und Generaldirektor Hanns Lippmann. der einst vor Jahren unter ungeheuren Schwierigkeiten Babelsbcrg begründete und zur Großfilmslätle ausbaute. Direktor Kallmann begrüßte den amerikanischen Gast und dankte noch einmal für die Liebenswürdigkeit, die gerade Sam Goldwyn ihm drüben entgegengebracht hat Fr trank auf die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit. Lupu Pick sprach außerordentlich geschient lür den Vei- band der Filmindustriellen. und Schüler fand sehr warme, wirkungsvolle Worte für die Theaterbesitzer. Gegen Ende der außerordentlich geschickt arrangierten und stim nungsvol) verlaufenen Feier kam — eingeleitet durch eir paar Worte, die unser Hauptschriftleiter für die Presse sprach — ein etwas ernsterer Ton in die Debatte, die schließlich zu einer regelrechten Diskussion über deutsch-amerikanische Fragen wurde. Unser Hauptschriftleiter sagte nämlich, daß es natürlich sehr schön sei, wenn man sich in Leitartikeln ausspreche, wenn man sich gegenseitig Besuche mache, wenn man Früh¬ stücke und Bankette veranstalte und schöne Reden halle. Soweit diese Dinge in Frage kämen, wäre die deutsch- amerikanische Verständigung bereits gnügend weit gedie¬ hen Das, was fehlt, sei die Annäherung in „busincss”. und das sei nun einmal leider der entscheidende Punkt bei einer Annäherung der Industrien zweier Länder Sam Goldwyn suchte auseinanderzusetzen, daß die man¬ gelnde kaufmännische Annäherung nicht die Schuld Amerikas sei. Er gab uns Deutschen den Rat. Filme im amerikanischen Geschmack zu machen, uns in mancher Hinsicht zu amerikanisieren. Mit äußerst temperament¬ vollen und eindrucksvollen Worten widerlegte Erich Pommer diese Ausführungen und erklärte, daß wir zwar nicht deutsche Filme im nationalistischen Sinn machen wollten, daß wir aber Filme, die sich dem internationalen Geschmack nähern, in deutscher künstlerischer Art machen würden. Er legte außerordentlich fein und klug dar, daß auch nicht jeder amerikanische Film unbedingt dem deut¬ schen Geschmack Zusage, und er würde trotzdem gebracht und gefiele auch. Er schilderte seine Erfahrungen mit der Vorführung des „Letzten Mannes" in New York, den Goldwyn erst hier in Berlin gesehen hat und genau so be¬ geistert lobt wie die amerikanische Presse. Er zeigte an einem praktischen Beispiel, daß drüben doch noch eine Zurückhaltung fremden Filmen gegenüber herrsche, die großer sei als notwendig. Sam Goldwyn replizierte noch einmal. Generaldirektor Davidson ergriff das Wort Man sprach offen, ehrlich und deutlich, aber doch freundschaft¬ lich und liebenswürdig miteinander. Und als man nachher durch das Riesengelände schlenderte, herrschte eine außer¬ ordentlich angenehme Stimmung, und man hatte das Ge¬ fühl. daß Deutschland und Amerika gerade durch diese gründliche, offene Aussprache über die Giundproblemc sich ein ganzes Stück nähergekommen waren Über die Anlagen der Ufa selbst äußerte sich Sam Gold¬ wyn außerordentlich lobend. Er erklärte, daß Hollywood natürlich imposanter, gigantischer wäre, daß aber die Fort¬ schritte der letzten vier Jahre geradezu verblüftend wären und zu der Hoffnung berechtigten, daß Deutschland eine immer größere Rolle auf dem Weltmarkt zu spielen berufen sei. Die Regelung der Einfuhrfrage für 1925 Der Herr Kelchswirtschaftsminister hat sich durch Schreiben vom 13. Januar 1925 an die Außcnhandelsstelle Filme mit folgender Regelung für das Jahr 1925 einver¬ standen erklärt: 1. Berechtigungsscheine für die Zensur ausländischer Filme werden im Jahre 1925 nur erteilt, wenn die antrag- stellendc Firma durch Verträge oder sonstige Urkunden eine Kompensation in der Art nachweist, daß sic für jeden ausländischen Film, für den der Berechtigungsschein be¬ antragt wird, einen frühestens im Jahre 1923 hergestellten, nach dem 31. Dezember 1923 zensierten und vorher noch nicht verliehenen deutschen Film von ungefähr gleicher Bildlänge in ihrem eigenen Betriebe verleiht oder späte¬ stens in der Spielzeit 1925 26 verleihen wird. Zur Erlangung von Berechtigungsscheinen können nicht solche Filme dienen, von denen in Anbetracht ihrer Her¬ stellungsart oder aus sonstigen Gründen anzunehmen ist, daß sie nur zu dem Zwecke angefertigt wurden, um den Berechtigungsschein zu erlangen. 2. Anträge auf Berechtigungsscheine können nur von einer im Inlande ansässigen Verleihfirma gestellt werden. Die antragstellende Verleihfirma darf den beantragten Film nur in ihrem eigenen Verleih ausnutzen und ihn weder direkt noch indirekt an andere Firmen übertragen. Bezirksverleihern, welche deutsche Filme nur für ein¬ zelne Bezirke verleihen oder verleihen werden, sind je Film und je Bezirk 1 1 Film anzurechnen. Anteile- von Bezirksverleihern können mit den Anteilen anderer Be¬ zirksverleiher zusammengelegt werden. Diese Filme dürfen wiederum nur von Bezirksverleihern verliehen werden. 3. Für ausländische Lustspiele und Grotesken bis zu einer Bildlänge von 500 m können Berechtigungsscheine ohne Nachweis einer Kompensation ausgestellt werden. Das gleiche gilt für Lehr- und Kulturfilme ohne Spiel¬ handlung. Aktualitäten, Zeichentrickfilme und Ähnliches. Deutsche Filme der im vorstehenden Absatz genannten Arten können nicht als Kompensation für einen Berechti¬ gungsschein dienen 4. Alle Nachweise sind von einem Ausschuß zu prüfen, der aus sechs Vertretern verschiedener Gruppen der Film¬ industrie besteht und bei Anwesenheit von vier Vertretern beschlußfähig ist. Vor jeder Ablehnung ist die antragslellendc Firma zu hören. Gegen den getroffenen Entscheid ist nur die Beschwerde an das Reichswirtschaftsministerium zulässig. Auf Grund dieser Entscheidung werden alle antrags¬ berechtigten Firmen aufgefordert, Anträge auf Kompen¬ sationsberechtigung für bereits zensierte Filme bis zum 15. Februar 1925 an die Außenhandelsstelle einzureichen. Vordrucke für Anträge sind auf der Außenhandelsstelle erhältlich.