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Nummer 946 Rincmologropf} Seit« Eine merkwürdige Sanierung. Die Richard Oswald-Filmgesellschaft hat Generalver¬ sammlung gehabt. Das Kapital wurde auf zweihundert¬ tausend Goldmark zusammengelegt. Dreihunderttausend Mark neue Aktien sollen ausgegeben werden, die an ein geheimnisvoiles Konsortium gehen, die aber, wenn man die Angelegenheit genau betrachtet, Besserungsscheine sind, so daß tatsächlich durch die Transaktion die Gesell¬ schaft keine neuen Mittel erhält. Daß ein Bankenkonsor¬ tium rund sichenhunderltausend Mark an der Oswald- Filmgesellschaft verliert, ist kein Anreiz zu neuer Be¬ teiligung. Es wird Zeit, daß sich die Spitzenorganisation einmal mit gewissen Vorgängen in der Industrie befaßt, die wir öffentlich vorläufig nicht erörtern wollen, weil wir der Meinung sind, daß man mit der Erörterung derartiger Fälle der Industrie einen schlechten Dienst leistet. Wenn aber die Organisationen nicht eingreifen, wird der Presse nichts anderes übrig bleiben, als rücksichtslos zu sprechen. Ortszensur in Hameln. In Hameln in Westfalen wurde von dem Ersten Bürger¬ meister Jürgens die Vorführung des Films „Quo vadis" verboten. Die Polizei erklärte auf den Einwand, daß es keine Ortszensur gäbe, sic habe den Auftrag, die Vorfüh¬ rung eventuell gewaltsam zu verhindern. Herr Bürger¬ meister Jürgens erklärte bei einer von dem Lichtspiel- theaterbesitzer nach vielen Versuchen erreichten Rück¬ sprache, man möge sich an Herrn Pastor Kittel wendet., der sich über den Film beschwert habe (natürlich, ohne ihn zu kennen)! Eine Verhandlung mit dem Herrn Pastor wurde natürlich abgclchnt und dem Bürgermeister Scha¬ denersatzklage in Aussicht gestellt. Daraufhin zog der Bürgermeister sein Verbot, zu dem er gesetzlich nicht die mindeste Berechtigung hatte, zurück. * Merkwürdige Auslegung des Lichtspielgesetzes. Nach wie vor haben die Lichtspieltheater der kleineren Städte unter den Schikanen eines einseitig eingestellten, kinofeindlichen Beamtentums zu leiden. Nicht nur in steuerlicher Hinsicht lassen die Behörden erkennen, daß sic für die Lage des Lichtspielgewerbes nicht das geringste Verständnis aufzubringen vermögen, sondern auch da. w<> die Regelung bestimmter Fragen einheitlich für das ganze Reich durch das Gesetz festgelegt ist, bereitet man den Theaterbesitzern Schwierigkeiten. So hat eine behörd¬ liche Stelle des thüringischen Städtchens Gera einem dor¬ tigen Thcaterbcsitzer mitgeteilt, c.aß er einen für Jugend¬ liche freigegebenen Film nur an zwei oder drei Tagen in einer Jugend Vorstellung zeigen dürfe. Es könne nicht gestattet werden, die ganze Woche über Jugendvorstel¬ lungen zu veranstalten. Der bet*effendc Theaterbesitzer brachte die Angelegenheit in der letzten Versammlung des Leipziger Vereins der Lichtspieltheaterbcsitzer zur Sprache, und diese Organisation wird der in Frage kom¬ menden Behörde durch Vermittlung ihres juristischen kleinste 9{inoaufnahmeapparat fiiv Normalfilm ^ 0 <?r w /‘Ä ständige ißegteiterdes fäufnahmctechnikers beiSpc&ienpängen. UL f* < ^ u3 ^ ü<jenau f^ 5en federwerk