Der Kinematograph (January 1926)

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Seite 26 Nummer 085 der Gegend ist es sehr schwer, irgend etwas zu finden, wenn es der Strom vcr> schlungen hat. Wir haben sofort ei ie ganze Reihe von Leuten verpflichtet, eie den Fluß absuchen müssen, aber bis zun Augenblick, wo dieser Brief abgeht, ist nichts gefunden. Leider wird uns cie Pflicht Finde der Woche nach Floriano- polis rufen. Es ist uns ein furchtbarer Gedanke, evtl, von hier fortzufahren, ohn* den Toten beerdigt zu haben. Er wird uns unvergeßlich sein. Soweit der Bericht von W'alter Doerr , der im Laufe des Monats wieder nach Hause kommt. Wir hoffen zuversichtlich, daß es inzwischen gelungen ist, die Leiche zu bergen. Das Andenken an den lieben, feinen Menschen wird nicht nur bei uns, sondern auch bei allen, die ihn kannten in Ehren gehalten werden. * Ein neues Phoebus-Theater. ln Köln-Sülz wurden am zweiten Weih- nachtsfeiertag die Phoebus-Lichtspiele unter lebhafter Beteiligung des Publikums eröffnet. Es handelt sich nicht um eine der modernen Riesenbauten, sondern um ein sogenanntes Mitteltheater mit etwa 700 Plätzen, das sich ganz der Situation anpaßt, wie sie in jener Vorstadtgegerd gegeben ist. Die Pläne stammen von Architekt Ro¬ sendahl-Düsseldorf, dem wir schon eine Reihe ausgezeichneter Kinobauten in Westdeutschland verdanken. Er hat in den Phoebus-Lichtspielen in Köln-Sülz eines der schönsten Mitteltheater West¬ deutschlands hergerichtet. Geleitet wird das Theater von Direktor Besser, der es ganz nach seiner persönlichen lritiative errichten ließ. Die technische Einrichtung, Bestuhlung. F.rnemann-Maschinen, Umformer-Anlage, Saalverdunkler stammen von der Rhein - kipho und wurden nach Ideen ihres Ge¬ schäftsleiters August Bernstein herge¬ stellt. Wir wünschen dem neuen Unternehmen und seinem Direktor alles Gute und wollen hoffen, daß es in seinem Erfolg den anderen Unternehmungen der Phoe- bus nicht nachsteht. ♦ Die vergrößerte Rheinkipho. Die Rheinkipho (Rheinische Kino- und Photo-Ges. m. b. H.), die größte kino¬ technische Firma Westdeutschlands, hat sich entschlossen, ihre Düsseldorfer Nie¬ derlage bedeutend auszubauen. Sie trägt damit dem Gesichtspunkt Rechnung, daß Düsseldorf nach wie vor der Zentralpunkt des kinematographischen Westens ist. Der Leiter des Betriebes, Herr August Bern¬ stein. der sich unter den rheinischen Theaterbesitzern außerordentlicher Be¬ liebtheit erfreut, kehrt wieder von Ber¬ lin nach Düsseldorf an die Stätte seiner langjährigen erfolgreichen Arbeit zurück. Die Theaterbesitzer werden diesen Do¬ mizilwechsel freudig begrüßen. Viele von ihnen verbindet persönliche Freundschaft mit dem bekannten Fachmann, und fast alle legen Wert darauf, seinen erprobten, sachverständigen Rat in allen kinotech¬ nischen Fragen in Anspruch zu nehmen. Die Rheinkipho befriedigt mit dieser Verlegung ihres geschäftlichen Schwer¬ punktes nach Düsseldorf ein dringendes Bedürfnis und wird sicherlich mit der Rückkehr des Herrn Bernstein nach Düs¬ seldorf noch mehr als bisher der Zentralpunkt in allen kinotechnischen Dingen des Westens werden. Wir wünschen Herrn Bernstein in seinem alten neuen Wirkungskreis die gleichen Erfolge wie bisher. Herr W. Hartung bleibt nach wie vor sein Mitarbeiter. Friede in Mitteldeutschland. Zu Weihnachten, wo der bekannte Spruch vom Frieden auf Erden die Stunde regiert, hat man endlich auch in Mittel¬ deutschland so eine Art offizielle Verein¬ barung getroffen. Die Mitglieder des Zen¬ tralverbandes haben unter Leitung des ersten Vorsitzenden. Herrn Graf-Berlin, eine Sitzung abgehalten und nach ein¬ gehender Aussprache den Vorstand der 1 heaterbesitzer-Genossenschaft Heynold- Leipzig und Gulder-Plauen hinzugez »gen. Außerdem nahm noch der Syndikus der Genossenschaft Dr. Rösner an den Ver¬ handlungen teil. Es wurde von Theaterbesitzerseite zu¬ gegeben, daß die Bestrebungen zur Bil¬ dung eines Rings, besonders nach dem Ausscheiden des Gründers Heuer, in den Anfängen steckengeblieben seien. Nur sei natürlich die Bewegung nicht mit einem Federstrich aus der Welt zu schaffen. Die Verleiher wiesen demgegenüber da¬ rauf hin, daß die Mitglieder der Genos¬ senschaft sich gar nicht an die Satzungen halten und nach wie vor allein und un- -thhängig Abschlüsse tätigen. Die Debatte ergab schließlich das Bild einer absoluten Desorganisation. Er wurde einwandfrei festgestellt, daß die Genossenschaft in ihrer jetzigen Form weder dem wirtschaftlichen Frieden dient noch irgendwelche andere praktische Zwecke hat. Eine Kommission, bestehend aus Verleihern und Theaterbesitzern, sollte noch vor Weihnachten zusammen- treten, ura die Angelegenheit zur Befrie¬ digt ng beider Teile zu lösen. Die Ver¬ handlungen wurden auf beiden Seiten mit größter Ruhe und Sachlichkeit geführt, und es ist anzunehmen, daß im Augen¬ blick. wo diese Zeilen erscheinen, die An¬ gelegenheit in Mitteldeutschland sowohl wie in Berlin zur Zufriedenheit beider Teile geregelt ist. * Ein Außenhandelsausschuß Filme. Bekanntlich bestand bei der Außenhun- delssteüe Filme ein Prüfungsausschuß, der aus den Herren Erich Pommer. Wil¬ liam Kahn, Sigmund Jacob, Ludwig Bra- ger, Willi Schüller und Justizrat Kosen- thal bestand. Mit der Auflösung der Außenhandelsstelle war eigentl ch die Tä¬ tigkeit dieses Ausschusses erledigt. Da aber nach wie vor eine Begutachtung oer Anträge auf Kombinationsberechti¬ gung notwendig ist, bleibt der bisherige Ausschuß der Außenhandelsstelle unter dem Namen ..Außenhandelsausschuß Fil¬ me" bestehen. Hinzugewählt wurde der bisherige Reichsbevollmächtigte der Außenhan¬ delsstelle, Herr Dr. Kuhnert, als ge¬ schäftsführendes Mitglied. Für die Lehr- und Kulturfilme wird ein Sonderausschuß aus Vertretern dieser Gruppe gebildet werden. Ebenso wird für allgemeine Fragen dieses Gebietes ein Mitglied der Lehrfilmindustrie hinzugezogen werden. Herr Dr. Kuhnert behält sein bisheriges Büro in den Räumen Friedrichstraße 250 bei. Er ist telephonisch unter Hasenheide 624 zu erreichen. Alle Zuschriften für den zu bildenden Sonderausschuß der Lehr¬ filmindustrie sind an ihn zu richten. Die Berechtigungsscheine für Spielfilme so¬ wohl wie für Bilder lehrhaften Inhalts werden ne.ch wie vor bei dieser Stelle erteilt. Das „Tatra- Kino“. In der jetzigen tschechoslowakischen Donaustadt Bratislava, der einstigen Kronungsstadt Preßburg, eröffnete kürz¬ lich eine rührige Leitung ein elegantes Kino. ln dem prächtigen Bankgebäude der Commerzbank „Tatra“, am Revolutions¬ platz, in dessen Unterbau dieses Kino seinen Platz fand, erfreut sich das Publi¬ kum eines gewählten Programms. Die vorgeführten Filme sind französischer, amerikanischer und deutscher Marke. Unter diesen hatte ein Film unter dem Titel „Heimkehr einer Ehebrecherin" starken Erfolg, der dem prächtigen Spiel der Künstler zu danken war. Sonder¬ barerweise bezeichnete die Leitung des Kinos diesen Film als deutsches Fabri¬ kat, «rotzdem nur französische Schau¬ spieler spielen, die Regie ein Franzose hatte und der Aufnahmeort in Frankreich war, also ein unzweiielhaft französisches Produkt. Ein anderes Mal war es ein deutscher Film: „Die freudlose Gasse“, dem man dagegen die Nationalität da¬ durch nahm, daß man sämtliche Namen der Mitwirkenden auf der Fläche unge¬ nannt ließ, der Film lief einfach — in¬ kognito. — Das . Publikum Preßburgs ist bei aller tschechoslowakischen Mache immer noch deutsch orientiert, aus welchem Grunde der deutsche Film vorherrscht und zu einem solchen wird, selbst wenn er von anderswo herstammt. 4c „Liebesieben in der Natur“. Die Firma Humboldl-Filin-G. m. b. H. in Berlin hat einen Film „Liebesieben in der Natur" hergestellt, d.e A.-G. Kultur¬ film in Berlin vertrieb denselben mit der Angabe, er sei im Anschluß an das be- karnte Werk des Schriftstellers Bolsche in Schreibcrhau verfaßt worden, was aber den Tatsachen nicht entspricht. Bolsche verlangte klagend Unterlassung des Ge¬ brauchs der Titel „Liehesleben in d«*r Natur oder „Vom Liebesieben in der Natur", ferner Unterlassung der der Re¬ klame dienenden Behauptung, der Film habe irgend ^twas mit Bölsches Werk zu tun, sowie Ersatz des Schadens, der ihm durch das Inverkehrbringen des Films entstanden sei. Landgericht Berlin und Kammergericht gaben der Klage statt, und zwar setzte das Berufungsgericht die Hohe des Schadensersatzes auf 1500 M. fest. Das Reichsgericht wies die Revision beider Beklagten, die als Gesamtschuld¬ ner verurteilt waren, zurück. Das Kammergericht hat mit Recht seine Fintscheidung auf § 16 UWG. gestützt (Unterlassung de*: Gebrauchs eines Namens oder einer Druckschrift in einer W'eise, die geeignet ist, tu Verwechslun¬ gen zu führen, und Schadensersatz, wenn der Benutzende wußte oder wissen mußte, daß die mißbräuchliche Verwen¬ dung geeignet ist. Verwechslungen her¬ vorzurufen). Der Titel einer Druckschrift ist deren besondere Bezeichnung im Sinne dieses Gesetzes, wenn die Bezeich¬ nung freigewählt, für die in Frage kom¬ menden Kreise neu und eigentümlich und dazu bestimmt und geeignet ist, sie von anderen Druckschriften zu unterscheiden. Das ist hier der Fall. Im Schrifttum (Eckstein, Deutsches Film- und Kinorecht S. 15) wird zwar die Meinung vertreten, daß zwischen Film und Roman oder Drama eine Verwechslungsgefahr ganz ausgeschlossen sei. Demgegenüber hat aber das Kammergericht schon ander- weit mit Rücksicht auf die heutigen Tages in großem Umfange erfolgende Verfilmung von Schriftwerken zutreffend das Gegenteil ausgeführt. Es kommt nicht darauf an, daß dieienigen, die das Schriftwerk des Klägers und den Film der Beklagten kennen, beide nicht mit einander verwechseln werden.