Der Kinematograph (October 1926)

Record Details:

Something wrong or inaccurate about this page? Let us Know!

Thanks for helping us continually improve the quality of the Lantern search engine for all of our users! We have millions of scanned pages, so user reports are incredibly helpful for us to identify places where we can improve and update the metadata.

Please describe the issue below, and click "Submit" to send your comments to our team! If you'd prefer, you can also send us an email to mhdl@commarts.wisc.edu with your comments.




We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.

Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.

Nummer 1028 Seite 29 M itioferfm tftfa Die neuen SicherheitsVorschriften für Lichtspieltheater Von Oberregierungsrat Dr. Ernst Seeger. In. Y**rlaic 4e> ..Kinciuai«»irrapl “ erscheint in »len nächsten Tajren rin umfassendes Werk: ..Die Sicherheit«, orrichtunicrn für LichtM irflibrniigen“. F.s Ist herausireirebcn \on dem Leiter der Ohrrprufstellc. Herrn Rerienins^nit Dr. jur. Emst Steuer, dem Rep- r und Bau rat Wilhelm l'alilbusch. Polixeioberinspcktor Ewald (inidselitis, Branddirektor Dipl.-Inir. üustav Wagner und Walter < •••»cliiftsfUhrer des Bildspielbundes Deutseher Städte e. V. «ur Seite standen. K« haben «ich hier die berten Sachkenner und die führ» nden Fachleute nur Herausgabe eines wichtigen Werkes vereinigt. Dr. j“ n-t Srcger, der Herausgeber, nimmt im folgenden Artikel in grollen Zügen zu der ganzen Angelegenheit Stellung. Dekanat i n hat der Reichsminister des Innern unlängst U eine M-.^terverordnung aufgestellt, die den Vorschlag zum Erlaß einheitlicher Vorschriften über Bau und Ein¬ richtung von Lichtspieltheatern für das gesamte deutsche Reichsgeh: ‘ enthält. Den Regierungen der Länder ist anheimgegei en worden, den ,.Grundsätzen für die Sicher¬ heit bei Lk htspielvorführungen", wie sie im Einverneh¬ men mit den ! ändern im Reichsministerium des Innern in Verbindung mit dem Reichsarbeitsministerium aufgestcllt »orden sind, entsprechende Polizeiverordnungen für ihren Bereich zu erlassen. Es wird damit erreicht werden, daß <he zahlrc . ; ;cn orts- und landespolizeilichen Vorschriften der versch denen Länder allmählich beseitigt oder zum «mdesten .ander so angeglichen werden, daß künftig die Inhaber \,»n Lichtspieltheatern, die Veranstalter von belegenhe:! htspielen, die Vereins- und Wanderkinos «ich im ganzen Reich einheitlichen Vorschriften gegen- uoersehen. was insbesondere für die nicht ständigen Unternehmungen von großer praktischer Bedeutung ist. Welches Maß von Erleichterungen das System der Typen¬ prüfung, das die Mustervorschriften des Reichs zum ersten Male eingeführt haben, für die Veranstalter von Gelegen¬ heitslichtspielen, Vereins-, Wander-, Landkinos usw. ver¬ möge der vereinfachten Abnahme solcher Einrichtungen durch die örtlichen Behörden bedeutet, ist in Nummer 980 S. 31 dieser Zeitschrift dargelegt worden. Inzwischen haben Preußen, Bayern, Sechsen, Thürin¬ gen und Lübeck die ihnen vom Reich vorgeschlagenen Verordnungen mit wenigen durch die Verschiedenartig¬ keit der Rechtslage oder der Auffassung in den einzelnen Ländern begründeten Abweichungen tr.assen. Die Preu¬ ßische Verordnung (Amtsblatt für den Landespolizei¬ bezirk Berlin vom 13. Februar 1926 Nr. 7 Anlage) schließt sich eng an den Wortlaut der „Grundsätze" an und hat insbesondere auch den Aufbau seiner „Vorschriften über die Anlage und Einrichtung von Lichtspieltheatern sowie c Die modernen LichtquellenfürJieim-, Schul-, J&ffer\ Jtei/e-und ( Jfieater-J(ino