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Nummer 1042 Rmcmatogrnpfi Seile 13 chn«. r als sonst hat diesmal die Spitzenorgaiiisation g«.!- ndclt. Wir hatten in der vorigen Nummer unseres Pia“,. uf das neue Jugendschutzgcsetz hingewiesen, das in jcr. - Form, wie es vom Reichsrat dem Reichstag vor- gelcg! iirde, geeignet schien, der Kinematographie einen neuen , rnichtendcn Schlag zuzufügen. Di« >pitzenorganisation ist in der Mitte dieser Woche mit Deutschen Bühnenverein, der Genossenschaft dcut- ’u-r Rühnenangehö- 'iger dem Verband der Buhne!, ihriftsteller und Komp isten. dem Ver¬ band« deutscher Erzähler, der Vereinigung künst- lerisch i ßühncnvorständz u. a. m im Reächsmini- sterium des Innern vor- stelli. geworden. Allediese Verbände haben auf die Gef:.' «.-n aufmerksam ge- maii.; die dieses Gesetz, das irhietungen aller A. t' . Jugendlichen ent¬ ziehen will, in sich birgt. ^ ,c Spitzenorgani- Siilio:, • t/( mittcilt. wurde ihren V rlretern auf Be¬ fragen ausdrücklich er¬ klär* d i Ü sich der Gesctz- enluui! nicht auf die Vor- führi.i: von Filmen be¬ zöge. Dicm- Erklärung hören Wl * 5C r gern. Aber sie gent uns nicht weit genug. Uenn ,nn es wirklich Absivhl der Regierung ist. nur allein, ^e im Mini¬ sterium des Innern be- •«“PU-t «vird. die Aus- Wucnsc der Rummelplätze p U tre ' 1 " so muß dies im Paragraph 1 des Gesetzes »usdriicklich vermerkt werden. B..UCÜ.O h.« „ asm- HANN ' VS“ .""a noch jene Fassung: keiten "ffentliche oder nichtöffentliche Lustbar- Minder i haus,e Hungen und Darbietungen aller Art für ihrer silil 'u* *' nd . zu vcrbiel en« wenn eine Schädigung iunu 7i ; en ,’ ^ eisl 'Ä en oder gesundheitlichen Entwick- ng zu befurchten ist." dcutun-mn" P , araßra P hcn gehört. wenn er nicht zu Miß- laß gehe « "" ,er . öCort,netcr Organe der Staatsgewalt An¬ graphisch ’V 1' e aus{ f rüc kliehe Erklärung, daß kinemato- *ehausl« h "rlonrungen nicht unter den Lustbarkeiten, De n „‘‘ U - n * en un d Darbietungen zu verstehen sind, auf den r . mo ß* icb * ‘faß irgendwo ein Ortsvorsteher damit t >;_ JC . an * cn f tom,n f« die Wanderkinematographie '‘•chsene" g J reHen - die > a nicht nur Programme für Er- sur den „ son ° ern au ch solche vorführt, denen die Zen- dies um so Cm f e der Jußendfreiheit autdrückte. Es ist ia davon ZU wünscben « *1* die Paragraphen 2 und 3 ..obersten Ij 611 ’ dad die Ausführungsbestimmungen den frekanntlirh *~ e *‘ , *börden Vorbehalten sein sollen", die Gerade ab S f r nöSam arbcilen * ja nur fu r Cr /* r d ' e Kinematographie, deren Programme 'ne kurze Zeitdauer gemietet werden, ist eine solche Regelung ein Ding der Unmöglichkeit. Dem. ein Theaterbesitzer kann wirtschaftlich schon ruiniert werden, wenn man ihm nur Teile eines Programms verbietet. Die Filmindustrie wird also weiterhin dem Gesetz volle Auf¬ merksamkeit schenken müssen und darauf zu achten haben, daß der Entwurf nur in sehr verbesserter Form im Reichstag zur Annahme gelangt. Bei der heutigen Zu¬ sammensetzung des Reichstags ist eine absolute Ver¬ werfung des Gesetzes lei¬ der nicht zu erwarten. Die Spitzenorganisation hat gegen die Bestimmung, daß der Filmaufnahmcn- hetrieb bezüglich der Be¬ schäftigung von minder¬ jährigen Personen zwischen vierzehn und achtzehn Jahren einer Lustbarkeit gleichgestellt werden müßte, erneut protestiert. Es ist nicht ohne Kuriosi¬ tät, wenn man sich er n- nert, daß dieser Passus nicht etwa schon im Fe- gierungsenlwurf stand, sondern daß er bei seinem Lauf durch Reichstag und Reichsrat eingefügt wor¬ den ist. Unser Reichstag, namentlich die in ihm dominierenden Damen, haben ja schon öfters be¬ wiesen. daß sie von Lust¬ barkeiten eine merkwür¬ dige Auffassung besitzen. Die Bemühungen der Spitzenorganisation gehen dahin, diesen Passus wie¬ der streichen zu lassen. Wie schädlich dieses ge¬ wiß aus bestem Willen fiir den Kinderschutz entstan¬ dene Gesetz überhaupt ist. konnte man bei der EGON VON JORDAN Aufführung von „Mensch ns« Wein bläht * unter Menschen" sehr deutlich sehen, wo die Kinderszenen auf die Zuschauer den allerstärksten Ein¬ druck machten, weil die französischen Regisseure nicht ähnlichen Gesetzen unterworfen sind wie deutsche. Wer dem Spiel des Säuglings in diesem Film zusah, bekam ge¬ wiß einen besseren Eindruck, als er ihn in jenem deut¬ schen Film empfing, da der Säugling von einer Käte Kruse-Puppe „gespielt“ und die Tragödie plötzlich zur Posse wurde. Wenn also durch den Einwurl des Jugendschutzgesetzes die einstweilen gültigen Bestimmungen des Lichtspiel- gesetzes keine Verschärfung erfahren, so ist das zwar ganz nett, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß un¬ nötige Härten bestehenbleiben. Was in dem neuen Reichslichtspielgesetz stehen wird, weiß noch niemand. Aber nach den Proben der letzten Monate wird sich die Öffentlichkeit auf etwas gefaßt machen können. Soeben erfahren wir aus Bayern, daß daselbst kirchliche Kreise von neuem gegen die „Wege zu Kraft und Schönheit" mit Mitteln protestieren, die unerlaubt sind. Hiergegen wie gegen jede Unterdrückung kann nicht scharf genug pro¬ testiert werden.