Der Kinematograph (February 1928)

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22. Jahrgang, Nr. 1095 / Berlin. 12. Februar 1928 Von Aro er das Bedürfnis hat, filmpolitische Betrachtungen an¬ zustellen. fällt augenblicklich leicht in den Fehler. „Leidartikel" zu schreiben über katastrophale Situationen, in die uns die dcmnächstigc freie Kinfuhr bringen wird. - Es ist ohne weiteres klar, daß wir durch die Neu¬ regelung in eine außerordentlich fa¬ tale Situation ge¬ kommen sind und noch kommen wer¬ den. Es bedarf unseres Erachtens gar keiner Erörte¬ rung. daß dafür ir¬ gendwie Ersatz ge¬ schaffen werden muß. der nicht da¬ mit aufhören kann, daß man uns von der unmöglichen, untragbaren Lust- barkeitss.'eucr be¬ freit. Man verrät für die Eingeweihten keine Neuigkeit, wenn man hier fest¬ stem. daß eine ganze Reihe von Projekten schwe¬ ben, nach dieser Richtung hin ir¬ gendwie Vorsorge zu treffen. Aber es muß deutlich gesagt wer¬ den, daß es keinen Zweck hat. diese Dinge heute öffent¬ lich zu diskutieren. Pläne zu schmie¬ den und zur Bera¬ tung zu stellen. »eil alle diese Dinge vorläufig noch nicht ausgc- re ilt sind und von den maßgebenden Instanzen erst durchzuprüfen sind. Man muß auf öffentliche Erörte¬ rung deshalb ver¬ achten. weil ge- rt.de derartig prekäre Dir.ge erst ducn coram public« zu verhandeln sind, wenn sie greifbare Formen angenommen Wir hoffen, daß die Lustbarkcitssteucrfragc eine Rege¬ lung finden wild, die unseren Anforderungen gerecht wird. die uns eine ge¬ wisse Erleichterung verschafft. Aber h e- schon immer ausgeführt wurde, eist die Grundlage geschaffen, auf der aufzubauen ist. In den letzten Tagen taucht nun -- zunächst in klci- Ptan auf. der uns Oi r Konsolidierung ein gut Stück näher bringen kann. Man argumentiert, daß doch eigentlich Le: h vertrage lom- ba-df ähig seien, vor¬ ausgesetzt. daß der Film, der Gegen¬ stand des Vertra¬ ges ist. fertig zen¬ siert und mit der nötigen Zahl von Kopien vorliegt. Es ist natürlich für Fachleute klar daß diese an sich klare Angelegen¬ heit zunächst da¬ durch kompliziert wird, daß leider bei uns ein unterschrie¬ bener Leihvertrag vorläufig noch langv nicht eine Siche¬ rung der übernom¬ menen Verpflich¬ tungen bedeutet. Darauf ist gerade in den letzten Ta¬ gen hingewiesen vom Blind-booking die Rede war. und zwar aus dem