Der Kinematograph (February 1928)

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Seite 12 Nummer 1096 Von unserem ständigen J. J.-Korrespondenten. ie aufsehenerregende Entscheidung de:- Filmbeirates bei der Aufrichtung des neuen Konti igentschlüssel I : 20. daB je ein Kontingentschein nur für zwei Kopien eines Filmes Geltung haben soll, und die iaraus resul¬ tierende Notwendigkeit, für je eine weitere Kopie einen neuen Kontingentschein erwerben zu müssen, hat in den hiesigen Branchekreisen einen Sturm des Wider¬ spruches entfesselt. Aus diesem Anlasse haben die Ver¬ trauensmänner der gesamten Fachverbände beschlossen, alle Weiterberatungen über die Verleihreformen so lange cmzustcllen. bis eine sie zufriedenstellende Entscheidung in der Frage der Festsetzung der Kopienanzahl erfolgt sein wird. ln einer Sitzung des Bundes der Wiener Lichtspiel¬ theater wurde auch als Protestaktion beschlossen, so lange keine Interessentenvorführungen zu veranstalten, bis nicht eine den Bedürfnissen der Branche entsprechende Änderung des Filmbeiratsbeschlusses vom 15. Dezember 1927 erfolgt ist. Der diesbezügliche Protest war aber nicht nur vom Bund der Wiener Lichtspieltheater und dem Verbände der Klein- und Mittelkinos gezeichnet, auch der Bund der Filmindustriellen Österreichs und der Verband der österreichischen Filmleihanstalten haben diesen Protest mit unterschrieben. Merkwürdig ist also, wie man sieht, daß ein ebenso heftiger Widerspruch auch in den Kreisen der In¬ dustriellenverbände, die doch die Formulierung und die E ngabe des strittigen Antrages seinerzeit initiiert haben, laut geworden ist, so daß in dem Chorus, der die Ab¬ änderung des mißliebigen Beschlusses verlangte, auch die Stimmen der Industriellen ertönten, die bei dem Ver¬ langen nach Abänderung von ausschlaggebender Be¬ deutung wurden. Bei einer zu dem verlangten Zwecke der Abänderung des Filmbeiratsbeschlusses einberufenen Filmbeiratssitzung ist auch mit allen gegen die Stimmen der Kinobesitzer dieser so heftig bekämpfte Passus des neuen Kontingentschlüssels dahin abgeändert worden, daß nach dem neuen Beschlüsse des Filmbeirates nun¬ mehr ein Kontingentschein für drei Kopien Geltung haben wird. Ein Beschluß, der der Kinobesitzerschait noch immer allzu radikal erscheint. Dieser Beschluß gilt für alle ab 1. Januar 1925 erzeugten Filme. F'rüher er¬ worbene Kontingentscheine berechtigen bis 1. September 1928 noch eine beliebige Anzahl von Kopien eines Filmes einzuführen. Ab 1. September 1928 unterliegen auch die Kontmgentscheinc der Produktion 1927 den neuen Bestimmungen. Wir hatten Gelegenheit einen Funktionär des „Bundes der Filmindustriellen in Österreich" in Angelegenheit der von den Verleihern gewünschten Verringerung der Kopienanzahl für jene Kontingentscheine, welche ab 1. Januar 1928 ausgegeben werden, zu befragen. Er teilte uns mit, dieser Wunsch würde durch den Umstand hervorgerufen, daß sich im Laufe der letzten zwei bis drei Jahre der Unfug eingebürgert habe, Klein- und Mittelkinos, welche gar keinen Anspruch darauf erheben können, als erste Wochenkinos zu gelten (es sind solche mit einem Fassungsraum von 200 bis 300 Personen dar¬ unter) in der gleichen Zeit wie die großen Theater aber zu bedeutend niedrigeren Leihpreisen zu beliefern. So ist es gekommen, daß in der jetzigen Saison an manchen Freitagen, als dem offiziellen Erscheinungstage, 50 bis 60 ja selbst 70 Kinos neue Filme spielten, wodurch die Ein¬ stellung von unmäßig vielen Kopien notwendig wurde, für die dann in den folgenden Wochen, zufolge der Klein¬ heit des Landes, und des Umstandes, daß außerhalb Wiens nur wenige große Kinos bestehen, fast keine Ver¬ wendung mehr war. Ganz abgesehen davon, daß die Anschaffung so vieler Kopien höchst unwirtschaftlich ist. hemmte auch der Zustand die Preisregulierung der größeren Kinos und bewirkte dadurch eine ungesunde Konkurrenz. Dies waren die wichtigsten Gründe, die den Bund der Filmindustriellen veranlagen, vor einiger Zeit einen An¬ trag im Filmbeirate — der in Österreich für die Rege¬ lung der Kontingentierung eingesetzt ist — einzubringen, wonach die Kopienanzahl pro Kontingentschein auf zwei zu beschränken ist. Allerdings stellte sich diese Rege¬ lung nachträglich als allzu radikal heraus, so daß in der Zwischenzeit der ursprüngliche Beschluß dahin abge¬ ändert wurde, daß der erste Kontingentschein jedes Filmes für drei Kopien, jeder weitere Schein für eine Kopie Gütigkeit hat. Dies gilt für alle Filme, welche am 1. Januar 19als sogenannte ,.Stammfilme " aner¬ kannt werden. Über das Kontingent als solches äußerte unser Ge¬ währsmann, daß, nachdem kein einziger Staat den Artikel „Kinofilm" als Ausnahme für die im Sommer dieses Jahres stattfindende Genfer Konferenz zur Ab¬ schaffung aller Handelsverbote angemeldet hat. mu einem Ende des Kontingentierungssystems auch in Österreich für die Mitte des nächsten Jahres zu rechnen sei. Er glaubt jedoch, daß sich Mittel und Wege finden dürften, um durch Maßnahmen im Inlande wenigstens teilweise Ersatz hierfür zu finden. Es hat sich nämlich bisher bei der österreichischen Kontingentierung nicht darum ge¬ handelt, einen höheren Prozentsatz des Konsumes für die einheimische Produktion zu reservieren, sondern es war vielmehr der Hauptzweck, die Importeure von hilmen zur Erzeugung anzuregen, und den Fabrikanten-Firmen eine gewisse Subvention durch den Verkauf der Kon¬ tingentscheine zu sichern. Diese Subvention müßte eben durch Maßnahmen interner Natur irgendwie ersetzt werden, und zwar in erster Linie durch Abschaffung der Lustbarkeitssteuer. Die Sascha beginnt die neue Ära ihrer Produktions¬ tätigkeit mit der Verfilmung der Jeane Gilbertischcn Operette „Dorine und der Zufall". Die weibliche Haupt¬ rolle spielt die englische Tänzerin Fay Marbe, die da¬ durch von sich reden machte, daß sie ihr Lächeln mit einer märchenhaft hohen Summe versichern ließ. Fritz Freißler. der seiner Zeit die ersten Saschafilme zum Er¬ folge führte, wird diesen Film inszenieren. Kurt Sonnenfeld hat lda Jenbach das filmische Allein¬ bearbeitungsrecht seines bekannten Romanes „Der rote Schleier" übertragen. Kommerzialrat Arthur Stern ist, wie wir hören, in die Produktionsfirma Hugo Engel eingetreten. Die Atitarbeit Kommerzialrats Stern an der neu aufstrebenden öster¬ reichischen Fabrikation, der er seine wertvolle Tätig¬ keit und langjährige Erfahrungen zu Verfügung stellt, ist von weittragender Bedeutung. Wie bekannt gegeben wird, werden nach der Auflösung der Fanamet. die zur Erfüllung ihrer noch laufenden Ver¬ leihverträge bis 30. August letzten Jahres bestehen bleibt, die Firmen Paramount und Metro-Goldwvn-Mayer eigene Filialen hier errichten, während die Produktion der First National hier von der Firma Philipp und Comp, über¬ nommen wird. Die Metro-Goldwyn-Mayer Corp. wird in den früheren Büros der First National-Pictures, Neu¬ baugasse 1, ihre Wiener Filiale eröffnen, der sich auch ein Zentralbüro für die Filialen in Ungarn und in der Tschechoslowakei angliedern wird. Zum Leiter des Zen¬ tralbüros wurde H. P. M. Brinch ernannt.