Der Kinematograph (February 1928)

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Seite 16 Nummer 1(W<> Drahtbericht unseres Pariser Korrespondenten Marcel Reval. ic man uns aus Paris meldet, hat die „Haupt- Industrie in ihrer letzten Sitzung vom 15. Februar das bekannte Kontingent-Dekret mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der einzige Delegierte, der da¬ gegen stimmte, war Herr Delannes. der Direktor des Pathe-Journals. Fs ist interessant fcstzustcllcn. daß dieses Schutzdekret auf dem Verordnungsweg durch den Minister Herriot er¬ lassen worden ist. daß es sich also um eine Verwaltungs¬ maßnahme handelt und nicht um ein Gesetz, das erst feierlich durch die Kammern beschlossen wurde. Der Kontingentschlüssel beträgt neun zu eins. Das heißt also, für jeden französischen Film dürfen neun Ausländer eingeführt werden. Dieser Satz ist er¬ rechnet worden an dem Bedarf der französischen Theater und an Hand der Möglichkeiten, die augenblicklich für die französische Produktion bestehen. Gleichzeitig ist ein Zensurausschuß eingesetzt worden, weil nämlich die Kontingentfähigkeit der französischen und ausländischen Filme durch eine besondere Zensjrsfelle ge¬ prüft werden soll. Dieser Ausschuß setzt sich folgender¬ maßen zusammen: 1. Aus dem Direktor und dem Unterdirekto.- der schönen Künste, also aus zwei beamteten Per¬ sonen. die. auf deutsche Verhä'tnisse übertragen, den Rang eines Staatssekretärs und eines Unter¬ staatssekretärs bekleiden. ?. aus dein Direktor der Filmkontrolle, also aus dem Beamten, der die Durchführung der ganzen Maßnahmen zu überwachen hat. 3. aus drei Vertretern des Ministeriums des Innern, einem Vertreter des Außenministeriums, des Ko¬ lonialministeriums und aus Bevollmächtigten des Justiz- und Handelsministeriums. 4. aus zwei Vertretern der französischen Autoren sowie Vertretern der Filmdarsteller. 5. aus zwei Vertreterri der F'ilmfabrikanten und zwei Vertretern der Theaterbesitzer, 6. aus sieben anderen Personen, die in der Film¬ industrie größeren Einfluß besitzen und als Sach¬ verständige betrachtet werden können. Die Mitglieder der Kommission werden für drei Jahre gewählt. Aufgabe dieser Zensurkommission ist es. auf der einen Seite dafür zu sorgen, daß die kotnpensations- bcrcchtigten französischen Films in einem gewissen Ausmaß und mit einem gewissen Niveau hergestellt wer¬ den. Man will also die sogenennten Kontingenifilme. die wir hier in Deutschland kennengelcrnt haben, von vornherein unmöglich machen. Umgekehrt unterliegen aber auch die ausländischen Filme einer strengen Zensur. interessant ist. daß man besonders mit Rücksicht auf Deutschland auch die sogenannten „Gemeinschaftsfilme dem französischer. Film gleichgestellt hat. wenn es sich um eine Beteiligung handelt, die für den französischen Teil mindestens fünfzig Prozent beträgt. Es wird sehr wichtig sein, den Wortlaut des fran¬ zösischen Kontingent-Dekrets nach dieser Richtung hin eingehend zu studieren. Es ist dann im „Artikel 4" gesagt, daß bei der Arbeit der Zensurkommission die nationalen Interessen beson¬ ders zu berücksichtigen sind und daß auch ir. Betrach, zu ziehen ist, ob etwa der französische Film n dem be¬ treffenden Ursprungsland mehr oder weniger gut behandelt wird. Es wurde im Verlauf der Debatte in diesem Zusam¬ menhang lestgestellt. daß in einem gewissen Zeitabschnitt Deutschland achtzig französische Filme abgenommen hat. während Amerika sich nur zum Ankauf von drei Bildern entschloß. Darunter befindet sich bekann.lich „Casa¬ nova", der im Prinzip noch nicht einmal als rein fran¬ zösisches Fabrikat angesehen werden kann, weil er ja von anderen europäischen Staaten, untei anderen auch von Deutschland mit finanziert wurde. Da diese Zahlen besonders im ersten Jahr bei den Kontingenterteilungen sehr stark berücksichtigt werden, so glaubt man hier allgemein, daß Deutschland beson¬ ders gut abschneiden wird. Im Artikel 5 befindet sich die wichtige Bestimmung, daß der Prüfung Ausschuß die Autoren und die inter¬ essierten Verleiher nicht nur zu Äußerungen über den jeweilig in Frage kommenden Film veranlassen kann, sondern daß die Verleiher auch zu den Verhandlungen zugelassen sind. Wir kommen auf die grundsätzliche Bedeutung dieser Angelegenheit in der nächsten Nummer zurück. Die Filmschau in Prag gibt ihren prak¬ tischen Almanach auch in diesem Jahr wieder heraus. Neben dem Kalendarium findet man die Zentralbehörden in Prag. Gebühr cntahellen für Stempel und Post . e!ne Zusammenstellung der ein¬ schlägigen Gesetze. Darunter interessiert besonders die Verordnung ober die Lizenz und die Zensur sowie die Lustbarkeit- stcucrordnung. Es folgt ein Verzeichnis der amtlichen Filmvertretungen sowie eine Übersicht üher Vereine und Verbände. Schließlich enthält das Buch die Adressen von Ver¬ leihern undTheatrrbesitzern der tschecho¬ slowakischen Republik. Der reichhaltige Anzeigenteil bietet wertvolles wirtschafts¬ politisches Material. Polen überreicht ein dickes Werk von über sechshundert Seiten Umfang, das über die gesamte europäische Filmindu- Jahrbücher stric Aufschluß gibt. Am deutschen Ma¬ terial gemessen ist d-s Werk von vor¬ bildlicher Sorgfalt. Leider fehlen außer Werner Krauß und Eliza la Porta sämt¬ liche deutschen Künstler im illustrierten Teil, in dem Amerika dominiert. Eine Anzahl Artikel bekannter polnischer Schriftsteller und Fachgenossen leiten das Buch ein, das in jede Filmbibliothek schon wegen seines lexikalischen Teils gehört. Aus Ungarn kommt das Jahrbuch der Filmkunst, das für Industrie und Publikum bestimmt ist. Es bringt eine Reihe all¬ gemeiner und fachlicher Artikel in unga¬ rischer Sprache sowie Adressen haupt¬ sächlich aus Ungarn und dem Balkan. Die Literaturverzeichnisse sind ungenau, es fehlt z. B. das Hilfsbuch für Vorführer von Meinel, das jetzt in dritter Auflage vorliegt, sowie Scegers Werk über die Sicherheitsvorschriften. Das sind aber kleine Schönheitsfehler, die leicht zu be¬ seitigen sind. Der Verband süddeutscher Lichtbild- ihcater-Besitzer-Vereine überreicht sein ..Adreßbuch der süddeutschen Filmindu¬ strie". das die Verleihanstalten und Theater Süddeutschlands in guter Anord¬ nung und seltener Übersichtlichkeit ent¬ hält. Eine vorbildliche Arbeit aus dem Verlag von F. Schmidtbaucr und F. Gra- bert, Stuttgart. Königstraßc 1. Das „Kinematographische Jahrbuch" der „österreichischen Film-Zeitung" er¬ scheint in der bekannten Aufmachung über dreihundert Seiten stark. Das Adressenmaterial geht weit über Öster¬ reich hinaus. Wir finden die Türkei. Ägypten genau so wie Deutschland und Frankreich. Für Österreich bildet das telephonische Adreßbuch für Verleih unc Theater eine ausgezeichnete praktische Ergänzung.