Der Kinematograph (July 1928)

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Seite 18 Nummer 113S Wiener Prozesse Von unserem s.ändigcn Wiener J J. - Korrespondenten E ine merkwürdit^e und in ihren Folfjen für die Film¬ industrie vielleicht verhängnisvoll; Entscheioung. der große prinzipielle Bedeutung beikomm', ist hei dem Streit um den Titel des Films „Geschichten aus dem Wiener¬ wald" vom Bundesministerium für Handel und Verkehr dieser Tage gefällt worden. Eine Berliner Filmgesellschaft erwarb von dem Verleger der Werke Johann Strauß' das Recht, einen von ihr zu drehenden und von Dr. Beda-Löhner verfaßten Film nach diesem so populären Walzer Johann Strauß' zu benennen. Zu gleicher Zeit ließ aber die hiesige Firma Philipp & Comp, für einen Film, den sie später hersteilen wollte, den Titel „Geschichten aus dem Wiencrwald" im Han¬ delsregister als Wortmarke eintragen. Die Berliner Firma verkaufte unterdessen das Monopol¬ recht des Alleinvertriebs dieses Films ‘ür Österreich und die Nachbarstaaten an die hiesige Luxfilmgesellschaft um 3500 Dollar und nahm den Film in Angriff, zu dessen Außenaufnahmen eben das Regieehepaar Fleck in Wien eingetroffen ist. Die Firma Philipp & Comp, veröffent¬ lichte infolgedessen eine Warnung an alle Interessenten, mit der Verlautbarung, daß nur die Firma Philipp berech¬ tigt sei, einen Film unter dem Titel „Geschichten aus dem Wienerwald" zu verleihen. Die Luxfilmgesellschaft brachte daraufhin durch ihren Rechtsvertreter, Dr. Koppelmann, eine Klage gegen die Fir¬ ma Philipp ein, in der sie die Löschung der Wortmarke „Geschichten aus dem Wienerwald" verlangte, mit der Be¬ gründung, daß ein Titel als geistiges Produkt nicht Gegen¬ stand einer Marke, wie die eines Mundwassers oder einer Zigarette, sein kann. Der Beklagtenvertreter, Dr. Moriz Sternberg, führte aus, daß eine Marke die Funktion habe, die Herkunft des Gegenstandes aus einem bestimmten Unternehmen anzu¬ zeigen, wogegen ein Titel die völlig andere Aufgabe habe, als Symbol oder kurze Bezeichnung des Inhalts des betref¬ fenden Werkes zu dienen. Die Verwendung als Marke könne daher mit Rücksicht auf diese verschiedene Funk¬ tion niemals eine Verletzung des Rechtes am Titel be¬ deuten. Die Klage der Luxfilmgesellschaft wurde mit der Be¬ gründung kostenpflichtig abgewiesen, daß weder das .Markenschutz- noch das Urheberrechtsgesetz eine Be¬ stimmung enthalte, die den Gebrauch eines solchen Titels als Marke ausschließen würde. Allerdings könne der Titel eines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht als Marke für dieses bestimmte Werk verwendet werden. Es sei nämlich in seiner Eigenschaft als Titel des Werkes kein besonderes Zeichen für dessen Herkunft aus einem bestimmten gewerblichen Unternehmen, sondern sein eigentümlicher Name, der mit dem Werke untrennbar ver¬ bunden ist. Anders liegt aber der Fall, wenn man einen solchen Titel nicht für ein bestimmtes, urheberrechtlich geschütztes Werk {z. B. für ein bestimmtes Buch oder Filmwerk) als Titel, sondern als Marke für eine Mehrheit gewerblicher Erzeugnisse, wie Zeitschriften. Bücher, Filme usw., als Marke verwendet. Dann sei nicht einzu¬ sehen, warum die betreffende Wortmarke, wenn sie auch bereits den Titel eines urheberrechtlich geschützten Werkes gebildet hat. nicht geeignet sein soll, als Her¬ kunftzeichen für beliebige gewerbliche Erzeugnisse, auch wenn es sich um Filme und dergleichen handelt, zu dienen. Diese Folgerung ist natürlich geeignet. Mißverhältnisse hervorzurufen und in Angelegenheiten der Filmbetitelung und des Wortmarkenschutzes eine Begriffsverwirrung herbeizuführen, da nach dieser befremdenden Entschei¬ dung keine Firma mehr die Sicherheit haben kann, daß ihre Filmtitel nicht auf dem Umweg eines .Markenschutzes von einer anderen Firma angecignct werden können. Dieses Urteil, das offenbar von einem filmfremden Richter gesprochen wurde, bedarf in Interesse der Filmmduslrie einer eingehenden Revision. Direktor Robert Reich, Gesellschafter der Werhefilm- gesellschaft, deren soziale Propagandafilme auch in Deutschland großen Absatz gefunden haben, ist zum Lei¬ ter der gesamten Fabrikationsbetriebe der Sascha-Film- A.-G. ernannt worden. Direktor Robert Reich, der viele Jahre in der österreichischen Filmindustrie tätig ist und sich in der Branche großer Wertschätzung erfreut, kehrt damit an die Stätte seiner ersten Wirksamkeit zurück, wo er zu den ersten Mitarbeitern des Grafen Kolowrat gehörte. Der erste Film, der unter der Ägide Direktor Reichs bei der Sascha gedreht wird, ist ein Manuskript von Ernst Marischka und Bruno Granichstätten „Meine Frau. Deine Frau" (Wem gehört meine Frau?). Die Hauptrollen in die.cem neuen Saschafilm spielen Andre Mattoni. Lotte Lorring und Fritz Kampers. An der Kamera; Hans An- droschin. Bauten: Artur Berger. Dieser Film erscheint für Deutschland im Verleih der Südfilm. Der Bund der Wiener Lichtspieltheater gibt bekannt, daß die Interessenvorführungen für die zweite Hälfte des Jahres 1928 im Einverständnis mit den \erleihern auf den I. September d. J. verschoben werdet!, damit inzwischen die neuen Verleihbedingungen festgestellt werden können. Der F'ilm des Sängerbundes, der alle Vorgänge auf sämt¬ lichen Plätzen des Sängerfestes zeigt, erscheint bereits in den Wiener Kinotheatern. Außer diesen Feslvorgängen enthält dieser Film noch die Aufnahmen des Baues der Sängerhalle selbst und hübsche Ansichten Wiens und der LImgebung unserer Stadt sowie alle Stätten des Wirkens unseres Franz Schubert, wie das Geburtshaus Schuberts, die Lichtenthaler Kirche, das Schubert-Denkmal und an¬ deres mehr. In dem Streit um die Aufnahmen der Fest¬ lichkeiten hat die Firma Lechner den Standpunkt fest¬ gehalten, daß sie und die Firma Döring das alleinige Recht der Aufnahmen auf den Festplätzen Praier, Ring, vor dem Burgtheater und natürlich des Festzu^es habe und alle Aufnahmen durch fremde Filmuntemchmungen daselbst stieng verboten seien. Der Bund der Wiener Lichtspieltheater und der Zcnlral- verband der österreichischen Lichtspieltheater lud die tschechischen Kinobesitzer zu einem Kollegentage in Wien zu Gaste. Der Fachverband der deutschen Kinotheaterbe¬ sitzer der C.B.R. hat beschlossen, der Einladung zum Kol¬ legientag, mit dessen Vorbereitung und Durchführung Chef¬ redakteur Fritz Freund von der österreichischen Film- zeitung im gegenseitigen Einvernehmen betraut wurde. Folge zu leisten. Der Besuch der tschechischen Kino¬ theaterbesitzer erfolgt Ende August, die während ihres Wiener Aufenthaltes Gäste des Bundes und der Firmen Universal, Gaumont, Hugo Engel, Metro Goldwyn. Para¬ mount, Lux und Sascha sein werden, die ihre tschechischen Kollegen in verschiedenen festlichen Veranstaltungen mit den Sehenswürdigkeiten der Stadt Wien und den Schön¬ heiten der Umgebung Wiens bekanntmachen werden.