We use Optical Character Recognition (OCR) during our scanning and processing workflow to make the content of each page searchable. You can view the automatically generated text below as well as copy and paste individual pieces of text to quote in your own work.
Text recognition is never 100% accurate. Many parts of the scanned page may not be reflected in the OCR text output, including: images, page layout, certain fonts or handwriting.
das Älteste FILM-FACH B1T1T VERLAG SCHERL * BERLtN SW 68 Berlin, den 8. November 1928 In der letzten Generalver¬ sammlung der Berliner The¬ aterbesitzer wurden die Aus¬ einandersetzungen über den Musikertarif mit dem großen Arbeitskampf, der jetzt an der Ruhr tobt, verglichen. Man wies darauf hin, daß letzten Endes an der Zu¬ spitzung der Verhältnisse im Ku : kampf auch ein Schieds- Leise Musik Vom Tonfilm zur Tonplatte ! Bei einem seiner nächsten Tonfilme wird das Ton¬ bild-Syndikat ein neues Verfahren zur Anwendung brin¬ gen. Dieses Verfahren ist besonders <n bezug aui die praktischen Möglichkeiten von großer Bedeutung. Nach Patenten Meßters ist man in der Lage, erst den Ton auf drn Filmstreifen zu fixieren, dann den Film- Ule gemäßigten Gemüter sind vorläufig für einen sol- ch «n Plan nicht zu haben. Aber cs wurde mit Recht in *jer Diskussion bemerkt, daß <*>c Durchführung des vorge- schonen Schiedsspruchs unter allen Umständen dazu führen »«se, die Zahl der Musiker ntrabzu setzen. Einsthafte Erwägungen, von e n verschiedensten Seiten an- führten zu dem Resul- tätige Meinung der Berliner neaterbesitzer zu erkennen ^bedeutend sei mit der System gearbeitet wird, und daß bei der Internationalität des Films die Platte wahrscheinlich größere Verbreitungs¬ chancen hat wie der photographierte Ton. Wir kommen auf diese Frage noch in unserer Sonn¬ abend-Nummer zurück. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß diese Ma߬ nahme der Berliner im Reiche stärkstes Echo findet, daß sic ohne weiteres durchführbar ist ohne Schaden für die Kino¬ leute. Man wird das nicht gern tun. sondern muß gezwungen zu dieser Einschränkung — nicht Maßregelung — greifen. Aus Selbst erhaltungsgründen, lediglich, weil der Bogen von den Arbeitnehmern über¬ spannt ist. Der Vorsitzende des Reichs- verbandes, Leopold Guttmann, führte noch einmal kurz die Hauptpunkte an. die in erster Linie fallen müssen. Das ist u. a. der freie Tag alle acht Tage, die Urlaubs¬ frage und die Verrechnung etwa ersparter Stunden. Daneben noch allerhand Kleinigkeiten, die für die Ar¬ beitnehmer praktisch so be¬ langlos sind, daß man über¬ haupt nicht versteht, daß des- besitzern gut geht, so ist das kein Grund, diese Ausnahme¬ verhältnisse auf den ganzen Stand und das ganze Reich zu übertragen. Der Schiedsspruch selbst, der jetzt vorliegt — darüber ist kein Zweifel — ist wiede¬ rum ein Resultat jener Ver¬ hältnisse im Schlichtungswesen, die nach allgemeiner Mcinnng revisionsbedürftig sind. Es wäre bedauerlich, wenn die entscheidenden Stellen nicht cinsehen wollten, daß man gerade im Augenblick, wo das Schlichtungswesen auf eine andere Basis gestellt werden soll, ausgerechnet da eine Ent¬ scheidung treffen wollte, wo sic nach der Lago des betei¬ ligten Gewerbes absolut unan¬ gebracht ist.